Sanierung RBZ 1, Geb. B; Maler- und Lackierarbeiten

Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister

Beschichtung auf Wand (ca. 12 400 qm), Decken (ca. 4 100 qm) und Bodenflächen (ca. 1 100 qm) innen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anstricharbeiten in Gebäuden
Referenznummer: 606.929.17
Kurze Beschreibung:
Beschichtung auf Wand (ca. 12 400 qm), Decken (ca. 4 100 qm) und Bodenflächen (ca. 1 100 qm) innen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anstricharbeiten in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Andreas-Gayk-Str. 31
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: andrea.lensch@kiel.de 📧
Telefon: +49 431901-2995 📞
Fax: +49 431901-742995 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYLJM 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-29 📅
Datum des Beginns: 2018-04-03 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 249-524782
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMYLJM

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe oben
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RBZ 1 Am Schützenpark, Geb. B, Westring 100, 24114 Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Bescheinigung gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A EU vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise/Erklärungen gemäß § 6a Nr. 2 lit. a) und c) VOB/A EU vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Angaben gemäß § 6a Nr. 3 lit. a), b), c), g), h) und i) VOB/A EU vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein, TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen.
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(§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Immobilienwirtschaft, 60.4.1
Internetadresse: www.kiel.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYLJM 🌏
Postanschrift: Fleethörn 9
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zi. 326
Telefon: +49 431901-2779 📞
E-Mail: frauke.wischhusen@kiel.de 📧
Fax: +49 431901-61301 📠
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
Bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe oben
Quelle: OJS 2017/S 249-524782 (2017-12-27)