Der Flughafen Köln-Bonn (FKB) beabsichtigt im Jahr 2018 die Piste 14L/32R zu sanieren. Diese 3 815 m lange und 60 m breite Piste wurde 1995 letztmalig saniert. Die seinerzeit hergestellten Asphaltschichten (Binder- und Deckschicht) sind nach nunmehr 20-jähriger Liegedauer stark versprödet und rissanfällig, so dass der Austausch dieser Asphaltlagen erforderlich wird. Im Zuge der Bahnsanierung wird die Befeuerung der Piste 14L/32R adaptiert bzw. erneuert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Kurzbeschreibung unter https://www.subreport.de/E98194483
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung RWY-14L/32R.
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Flugplätze, Start- und Landebahnen und Rollfelder📦
Kurze Beschreibung:
“Der Flughafen Köln-Bonn (FKB) beabsichtigt im Jahr 2018 die Piste 14L/32R zu sanieren. Diese 3 815 m lange und 60 m breite Piste wurde 1995 letztmalig...”
Kurze Beschreibung
Der Flughafen Köln-Bonn (FKB) beabsichtigt im Jahr 2018 die Piste 14L/32R zu sanieren. Diese 3 815 m lange und 60 m breite Piste wurde 1995 letztmalig saniert. Die seinerzeit hergestellten Asphaltschichten (Binder- und Deckschicht) sind nach nunmehr 20-jähriger Liegedauer stark versprödet und rissanfällig, so dass der Austausch dieser Asphaltlagen erforderlich wird. Im Zuge der Bahnsanierung wird die Befeuerung der Piste 14L/32R adaptiert bzw. erneuert.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 068-129011
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-18 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft Heitkamp/Oevermann
Postanschrift: Wilhelmstraße 98
Postort: Herne
Postleitzahl: 44649
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter...”
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag SchaweGmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66,E-Mail: info@subreport.de.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausgasse 2 – 8
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 226-471557 (2017-11-22)