Sanierung Stadthalle Eckernförde

Stadt Eckernförde

Die Stadt Eckernförde beabsichtigt die Stadthalle Eckernförde, Am Exer 1, 24340 Eckernförde einer Außen- und Innensanierung zu unterziehen.
Wesentliche Inhalte der Sanierung sind außen die Erneuerung aller Pfosten-Riegel Elemente, aller Einzelfenster und Außentüren, des Dachdämmung und -abdichtung, der Attiken und deren Fassadenbekleidung geplant.
Innen umfasst die Sanierung im Wesentlichen die Modernisierung der sanitären Einrichtungen, die Erneuerung der Teppichböden im Saal und Foyer sowie des Parketts im Restaurant, die Erneuerung des Bühnenbodens (abschleifen und versiegeln), eine angemessene Thekenanlage zur Versorgung der Stadthallengäste mit Getränken.
Der Kostenrahmen für Maßnahmen beträgt 2 290 000 EUR brutto KG 200-600 DIN 276.
Das Projekt soll Mitte 2019 fertiggestellt sein.
Genauere Informationen zu Kosten- und Terminrahmen siehe Informationsunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Eckernförde beabsichtigt die Stadthalle Eckernförde, Am Exer 1, 24340 Eckernförde einer Außen- und Innensanierung zu unterziehen. Wesentliche Inhalte der Sanierung sind außen die Erneuerung aller Pfosten-Riegel Elemente, aller Einzelfenster und Außentüren, des Dachdämmung und -abdichtung, der Attiken und deren Fassadenbekleidung geplant. Innen umfasst die Sanierung im Wesentlichen die Modernisierung der sanitären Einrichtungen, die Erneuerung der Teppichböden im Saal und Foyer sowie des Parketts im Restaurant, die Erneuerung des Bühnenbodens (abschleifen und versiegeln), eine angemessene Thekenanlage zur Versorgung der Stadthallengäste mit Getränken. Der Kostenrahmen für Maßnahmen beträgt 2 290 000 EUR brutto KG 200-600 DIN 276. Das Projekt soll Mitte 2019 fertiggestellt sein. Genauere Informationen zu Kosten- und Terminrahmen siehe Informationsunterlagen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rendsburg-Eckernförde 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Eckernförde
Postanschrift: Rathausmarkt 4-6
Postleitzahl: 24340
Postort: Eckernförde
Kontakt
Internetadresse: http://www.eckernfoerde.de 🌏
E-Mail: stadt@eckernfoerde.de 📧
Telefon: +49 4351710601 📞
Fax: +49 4351710199 📠
URL der Dokumente: http://download.eckernfoerde.de/Eckernfoerde/Stadthalle.zip 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 025-044048
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Es werden alle Bieteranfragen die bis einschließlich zum 3.3.2017 eingehen, beantwortet. Die anonymisierten Bieterfragen und Antworten werden im Ordner „Bieterfragen und Antworten“ unter I.3) genanntem Link zur Verfügung stehen. Die Bieter sind dazu verpflichtet sich bis zum Ende des Teilnahmewettbewerbs stetig über die aktuellen Bieterfragen- und Antworten zu informieren. 1) Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht geplant ist, fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/ abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Bei „möglichst“ vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist die Vorlage mit der Bewerbung zu empfehlen, die Vergabestelle kann die Auswahl nach IV.1.2 ohne Nachforderung vornehmen. 2) Bewerbungsformular und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf http://download.eckernfoerde.de/Eckernfoerde/Stadthalle.zip (Verdingungsunterlagen) heruntergeladen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht zurück gesandt werden. 3) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe: — Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist nachvollziehbar darzustellen. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist; — Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. 4) Allgemeine Hinweise Die nach III.2.1-III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter III.2.1-III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden). Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Auflistung der Ausschlusskriterien zum Download unter Verdingungsunterlagen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Eckernförde beabsichtigt die Stadthalle Eckernförde, Am Exer 1, 24340 Eckernförde einer Außen- und Innensanierung zu unterziehen.
Wesentliche Inhalte der Sanierung sind außen die Erneuerung aller Pfosten-Riegel Elemente, aller Einzelfenster und Außentüren, des Dachdämmung und -abdichtung, der Attiken und deren Fassadenbekleidung geplant.
Innen umfasst die Sanierung im Wesentlichen die Modernisierung der sanitären Einrichtungen, die Erneuerung der Teppichböden im Saal und Foyer sowie des Parketts im Restaurant, die Erneuerung des Bühnenbodens (abschleifen und versiegeln), eine angemessene Thekenanlage zur Versorgung der Stadthallengäste mit Getränken.
Mehr anzeigen
Der Kostenrahmen für Maßnahmen beträgt 2 290 000 EUR brutto KG 200-600 DIN 276.
Das Projekt soll Mitte 2019 fertiggestellt sein.
Genauere Informationen zu Kosten- und Terminrahmen siehe Informationsunterlagen.
Dem Projekt liegt eine Sanierungsstudie von EcoZwei und bzgl. Attika ein statisches Gutachten von Büro Reichenberger (siehe Informationsunterlagen) zugrunde.
Die jährliche Nutzung der Stadthalle von September bis Mai ist bei der Planung des Bauablaufes zu berücksichtigen.
Dafür wird ein Architekt für die Grundleistungen 1-9 HOAI, Honorarzone III unten gesucht.
Für die Planung der Fassadensanierung besteht kein Urheberrechtsschutz. Die Fassadengestaltung aus der EcoZwei Studie ist nicht zwingend beizubehalten.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist in der Bieterpräsentation ein Vorkonzept vorzustellen, welches folgende Parameter erfüllt:
— Fassadengestaltung anhand der Nordansicht M 1:200, sowie Fassadenkonzeption als Schnitt- und Teilansicht M 1:50;
— Bauablauf mit Terminplan und schematischen Grundriss- bzw. Ansichts-Phasen-Pläne.
Der Aufwand für das Vorkonzept wird den Teilnehmern bei Erfüllung mit 3 000 EUR brutto vergütet. Dem aus dem Verhandlungsverfahren hervorgehenden Auftragnehmer wird diese Vergütung von dem Gesamthonorar abgezogen.
Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu
verwenden, das auf http://download.eckernfoerde.de/Eckernfoerde/Stadthalle.zip (Verdingungsunterlegen) heruntergeladen werden
kann.
Dauer: 26 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auswahlkriterium:
— Bestätigung der Berufszulassung gem.§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Wichtung 10 %).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auswahlkriterium:
— Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den
letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Wichtung 10 %).
Ausschlusskriterium: Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungshöhe von mindestens 1 500 000 EUR Personenschäden, sonstige Schäden mind. 1 500 000 EUR, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Makler) über die Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. §46 ABS. 3 Nr. 8 VgV, Wichtung gesamt 10 %;
— Für die Dienstleistung verantwortliche Personen (Projektspezifisches Organigramm), Wichtung gesamt 10 %.
A) Referenzprojekt des Büros (Energetische Fassadensanierung eines öffentlichen Gebäudes, Wichtung gesamt 20 %.
— Leistung nach HOAI LPH 2-8 (Mindestkriterium zur Wertung) (0 %);
— Projekttyp wie gefordert (Mindestkriterium zur Wertung) (0 %);
— Fertigstellung (Abnahme) nach 1.1.2012 (2 %);
— Mindesthonorarzone III nach HOAI (3 %);
— Herstellungskosten gemäß HOAI für KG 300 und 400 in Summe in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR brutto (3 %);
— Projektbeschreibung in Wort inkl. Beschreibung der selbsterbrachten Leistungen (3 %);
— Bildnachweis der Referenz vorhanden (3 %);
— Referenzschreiben vorhanden (bei priv. AG auch Eigenerklärung gültig) (2 %);
— Positive Beurteilung im Referenzschreiben bzgl.
Kostentreue (2 %);
Termintreue (2 %).
B) Referenzprojekt des Projektleiters – Bauen im Bestand mit öffentlichen AG (geforderte Anzahl 1) (Wichtung gesamt 40 %)
— Angabe Projektleiter – auftragnehmerseitig (Mindestkriterium zur Wertung) (0 %);
— Fertigstellung (Abnahme) nach 1.1.2012 (3 %);
— Mindesthonorarzone III nach HOAI (5 %);
— Herstellungskosten gemäß HOAI für KG 300 und 400 in Summe in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR brutto (5 %);
— Projektbeschreibung in Wort inkl. Beschreibung der selbsterbrachten Leistungen (4 %);
— Bildnachweis der Referenz vorhanden (4 %);
— Referenzschreiben vorhanden (bei priv. AG auch Eigenerklärung gültig) (3 %);
— Positive Beurteilung im Referenzschreiben bzgl.
Kostentreue (4 %);
Termintreue (4 %);
— Positive Nennung des vorgesehenen Projektleiters im Referenzschreiben (8 %).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 65 Abs. 3 Satz 4 Landesbauordnung Schleswig- Holstein, § 44 VgV: Bauvorlageberechtigung. Insbesondere
Personen, die nach § 5 oder § 5a des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes Schleswig-Holstein zur
Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Architektin“ berechtigt sind, für
Staatsangehörige eines EU Mitgliedstaatsoder eines EWR-Vertragsstaats und bestimmte Drittstaatsangehörige
genügt es dafür nach der zuletzt genannten Vorschrift, wenn sie zur Ausübung desselben Berufs rechtmäßig
in einem dieser Staaten niedergelassen sind und der Beruf oder die Ausbildung dazu reglementiert ist oder für
mindestens 2 Jahre während der vorhergehenden 10 Jahre ausgeübt wurde. Bei juristischen Personen
genügt es, wenn ihr Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot (Bewerbung) beizufügen.
§ 57 Landesbauordnung Schleswig- Holstein: Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter nach LBO. Für
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Vertragsstaats und bestimmte Drittstaatsangehörige
genügt es, entsprechende Unterlagen zum Nachweis der Qualifikation beizulegen.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-04-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Eckernförde
Dokumente URL: http://download.eckernfoerde.de/Eckernfoerde/Stadthalle.zip 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Drees & Sommer
Postanschrift: Schlossgarten 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Anneliese Knieper
Telefon: +49 4312000279605 📞
E-Mail: anneliese.knieper@dreso.com 📧
Fax: +49 4312000279630 📠
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.dreso.com 🌏
Kontaktperson: Bauamt Eckernförde, Frau Noth-Stöcks
Telefon: +49 4351710612 📞
E-Mail: sabine.noth-stoecks@stadt-eckernfoerde.de 📧
Fax: +49 4351710699 📠
Land: Rendsburg-Eckernförde 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es werden alle Bieteranfragen die bis einschließlich zum 3.3.2017 eingehen, beantwortet.
Die anonymisierten Bieterfragen und Antworten werden im Ordner „Bieterfragen und Antworten“ unter I.3) genanntem Link zur Verfügung stehen. Die Bieter sind dazu verpflichtet sich bis zum Ende des Teilnahmewettbewerbs stetig über die aktuellen Bieterfragen- und Antworten zu informieren.
Mehr anzeigen
1) Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht geplant ist, fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben
bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/ abgelaufene Erklärungen.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der
Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit
zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Bei „möglichst“
vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist die Vorlage mit der Bewerbung zu empfehlen, die Vergabestelle kann
die Auswahl nach IV.1.2 ohne Nachforderung vornehmen.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu
verwenden, das auf http://download.eckernfoerde.de/Eckernfoerde/Stadthalle.zip (Verdingungsunterlagen) heruntergeladen werden
kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht
zurück gesandt werden.
3) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder
Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die
entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der
Erklärung/Nachweis stammt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist nachvollziehbar darzustellen. Ferner ist
eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter
der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist;
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/
oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
4) Allgemeine Hinweise Die nach III.2.1-III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag
(Bewerbungsformular) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar
der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als
erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter III.2.1-III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen
gefordert werden, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach
dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von
Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original
geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht
zeitbezogen aktualisiert werden). Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnachweise
auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern sie nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bestätigungen in anderer als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Auflistung der Ausschlusskriterien zum Download unter Verdingungsunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-988-4702 📠
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt
sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
— § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe Ziffer VI.4.1)
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/MWV/DE/MWV_node.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 025-044048 (2017-01-30)