Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier Sanitärinstallationen, Schweißgasversorgung, Druckluftversorgung, Feuerlöschanlagen Trinkwasserverteilung in Edelstahl gepresst (ca. 1 800m), Anschlussleitungen der Sanitärobjekte in Mehrschichtverbundrohr (ca. 600m). Sanitäre Einrichtungsgegenstände an Montageelementen in Installationswänden (ca. 70 St. Waschbecken, ca. 60 St. WC, ca. 28 St. Urinale). Entwässerung (Schmutzwasser und Regenwasser) über Guss-Rohre ca. 1.300m, Anschlüsse an die Sanitärobjekte in PE-HD ca. 300m, Verbindung durch Heizelement-Stumpfschweißen. Erdgasleitungen Stahlrohr geschweißt ca. 400m. Schweißgasversorgung in Edelstahl gepresst ca. 150m (Acetylen) bzw. Kupferrohr gelötet ca. 400m (sonstige Gase). Druckluftversorgung in Aluminiumrohr mit Schnellverbinder ca. 1 000m. Löschwasseranlage trocken in Edelstahl gepresst ca. 320m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2017-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen
Referenznummer: 4-001
Kurze Beschreibung:
Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Sanitärinstallationen, Schweißgasversorgung, Druckluftversorgung, Feuerlöschanlagen
Trinkwasserverteilung in Edelstahl gepresst (ca. 1 800m), Anschlussleitungen der Sanitärobjekte in Mehrschichtverbundrohr (ca. 600m).
Sanitäre Einrichtungsgegenstände an Montageelementen in Installationswänden (ca. 70 St. Waschbecken, ca. 60 St. WC, ca. 28 St. Urinale).
Entwässerung (Schmutzwasser und Regenwasser) über Guss-Rohre ca. 1.300m, Anschlüsse an die Sanitärobjekte in PE-HD ca. 300m, Verbindung durch Heizelement-Stumpfschweißen.
Erdgasleitungen Stahlrohr geschweißt ca. 400m.
Schweißgasversorgung in Edelstahl gepresst ca. 150m (Acetylen) bzw. Kupferrohr gelötet ca. 400m (sonstige Gase).
Druckluftversorgung in Aluminiumrohr mit Schnellverbinder ca. 1 000m.
Löschwasseranlage trocken in Edelstahl gepresst ca. 320m.
Trinkwasserverteilung in Edelstahl gepresst (ca. 1 800m), Anschlussleitungen der Sanitärobjekte in Mehrschichtverbundrohr (ca. 600m).
Sanitäre Einrichtungsgegenstände an Montageelementen in Installationswänden (ca. 70 St. Waschbecken, ca. 60 St. WC, ca. 28 St. Urinale).
Entwässerung (Schmutzwasser und Regenwasser) über Guss-Rohre ca. 1.300m, Anschlüsse an die Sanitärobjekte in PE-HD ca. 300m, Verbindung durch Heizelement-Stumpfschweißen.
Erdgasleitungen Stahlrohr geschweißt ca. 400m.
Schweißgasversorgung in Edelstahl gepresst ca. 150m (Acetylen) bzw. Kupferrohr gelötet ca. 400m (sonstige Gase).
Druckluftversorgung in Aluminiumrohr mit Schnellverbinder ca. 1 000m.
Löschwasseranlage trocken in Edelstahl gepresst ca. 320m.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer Trier
Postanschrift: Loebstr. 18
Postleitzahl: 54292
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-trier.de🌏
E-Mail: tsandner@hwk-trier.de📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXPDYDQY6RT🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-07 📅
Datum des Beginns: 2018-01-08 📅
Datum des Endes: 2019-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 171-349821
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 139-284599
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Trinkwasserverteilung in Edelstahl gepresst (ca. 1 800m), Anschlussleitungen der Sanitärobjekte in Mehrschichtverbundrohr (ca. 600m).
Sanitäre Einrichtungsgegenstände an Montageelementen in Installationswänden (ca. 70 St. Waschbecken, ca. 60 St. WC, ca. 28 St. Urinale).
Entwässerung (Schmutzwasser und Regenwasser) über Guss-Rohre ca. 1.300m, Anschlüsse an die Sanitärobjekte in PE-HD ca. 300m, Verbindung durch Heizelement-Stumpfschweißen.
Erdgasleitungen Stahlrohr geschweißt ca. 400m.
Schweißgasversorgung in Edelstahl gepresst ca. 150m (Acetylen) bzw. Kupferrohr gelötet ca. 400m (sonstige Gase).
Druckluftversorgung in Aluminiumrohr mit Schnellverbinder ca. 1 000m.
Löschwasseranlage trocken in Edelstahl gepresst ca. 320m.
Entwässerung (Schmutzwasser und Regenwasser) über Guss-Rohre ca. 1 300m, Anschlüsse an die Sanitärobjekte in PE-HD ca. 300m, Verbindung durch Heizelement-Stumpfschweißen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: IWB-EFRE-Programm Rheinland-Pfalz 2014 – 2020 Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Handwerkskammer Trier; Loebstr. 18; 54292; Trier.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Handwerkskammer Trier,
Loebstr. 18,
54292 Trier.
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle, wonach einer Rüge des Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle, wonach einer Rüge des Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.