Schachtanlage Asse II: Machbarkeitsprüfung eines Gebindetransportes rückgeholter radioaktiver Abfälle über Schacht Asse 2

Bundesamt für Strahlenschutz

In den Jahren 2014 und 2015 wurde seitens des BfS die Vorgehensweise bei der Faktenerhebung sowie zur Rückholung unter den neuen Randbedingungen des Lex Asse (Novellierung des § 57b AtG im Frühjahr 2013) evaluiert. Ziel der Evaluierung war die Überprüfung der Notwendigkeit der in der Faktenerhebung geplanten Schritte und Untersuchungen sowie das Erreichen des schnellstmöglichen Beginns der Rückholung.
Im Ergebnis der Evaluierung wurden mehrere Empfehlungen ausgesprochen. Kernpunkt der Empfehlungen ist der vorzeitige Beginn der Rückholung der Abfälle aus den ELK 7/725 und 8a/511, noch bevor der neue Schacht (Schacht 5) betriebsbereit ist. Daher ist zu prüfen, ob der heute vorhandene und in dieser Form bestehende Schacht 2 die Voraussetzungen für den Transport von rückgeholten Gebinden aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511 gewährleistet. Dies ist im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung zu unersuchen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-28.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-28 Auftragsbekanntmachung
2017-06-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge