Schließanlagen

BG Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH

2. BA Neustrukturierung Funktionstrakt - Schließanlagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Schlössern
Referenznummer: EU_17-16-06
Kurze Beschreibung: 2. BA Neustrukturierung Funktionstrakt - Schließanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Schlössern 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Kliniken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BG Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Postanschrift: Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
Postleitzahl: 44789
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.bergmannsheil.de 🌏
E-Mail: verena.siebers@bergmannsheil.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHHYLEH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Datum des Beginns: 2018-02-26 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-517126
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Bieter sind in Öffnungstermin nicht zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt gem. § 14 EU VOB/A.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 312 Stk. Profil-Doppelzylinder mit Baulänge 30,5 mm/30,5 mm,
— ca. 415 Stk Profil-Blindzylinder beidseitig blind Baulänge 30 mm/30 mm,
— ca. 792 Stk Einbau Profilzylinder,
— ca. 250 Stk HGS-GS-Schlüssel,
— ca. 1 Stk Schließplan erstellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berufsgen. Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH; Bürkle-de-la-Camp-Platz 1; 44789; Bochum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs-oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
(§ 6a EU Nr. 1VOB/A).
2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A
3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.
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4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Ange-bot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der.
Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1,3 und 4 vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
6. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
7. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2 c VOB/A).
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2 a VOB/A).
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
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b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wie folgt vorzulegen:
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— Angaben nach § 6e EU VOB/A und ggf. zu § 6f EU VOB/A,
— Nachweise des Nachunternehmers über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3.
Abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den Nachunternehmer) zu.
Vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten desprivaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmers kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Bieter ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigen Betrieb erfüllt.
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Nachunternehmer Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A.
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: BG Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH.
Raum 1.C.01.
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1.
44789 Bochum
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind in Öffnungstermin nicht zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt gem. § 14 EU VOB/A.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Klinik der gesetzlichen Unfallversicherung
Kontakt
Kontaktperson: Frau Siebers / Frau Stenzel
Internetadresse: www.bergmannsheil.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHHYLEH 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird elektronisch geführt. Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.
Bieterfragen, die in dem Zeitraum vom 22.12.2017 bis zum einschließlich 03.01.2018 gestellt werden, können erst ab dem 04.01.2018 beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYLEH.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-3514 📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 251411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
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Der Antrag in unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 10 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 247-517126 (2017-12-21)