Schließung der Schachtanlage Asse II
Entsorgung von Eigensalz aus Nachschnittarbeiten Das dabei anfallende Salz kann nur begrenzt von der Asse-GmbH im Rahmen der Sorelbetonherstellung genutzt werden. Die Asse-GmbH ist daher darauf angewiesen, das beim Nachschnitt anfallende Salz an einen Entsorger/Endverwerter abzugeben. Die im Weiteren benutzte Bezeichnung „Entsorgung“ ist als Oberbegriff für alle Möglichkeiten der Abnahme des Abfallsalzes gewählt, da sich die Asse-GmbH unwiderruflich mit der Abgabe des Materials von den Verantwortlichkeiten, auch Rückrufmöglichkeiten und Rücknahme-verpflichtungen trennen wird. Mit der Verladung des Salzes auf die Transporteinrichtung (LKW/Container o. ä.) des späteren Auftragnehmers geht die Verantwortung auf diesen über. Unbeschadet dessen, hat der Entsorger/Verwerter die uneingeschränkte Nachweispflicht über den endgültigen Verbleib der Stoffe schriftlich zu führen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-04-03
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Auftragsbekanntmachung
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2017-11-27
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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