Schmutz- und regenwasserseitige Erschließung der Ortslagen Saubach und Kahlwinkel mit Überleitung nach Saubach und Bad Bibra; Los 7: Teilobjekt 3: Verbindungsleitung Kahlwinkel – Saubach

Abwasserzweckverband Unstrut-Finne

Der Abwasserzweckverband Unstrut-Finne in Nebra beabsichtigt, die Anlagen zur Ortsentwässerung in den Ortslagen Saubach und Kahlwinkel abschnittsweise auszubauen bzw. zu erneuern sowie die Überleitung der Schmutzwässer von Kahlwinkel über Saubach bis nach Bad Bibra zur zentralen Kläranlage Laucha zu realisieren.
Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist der Bau der Verbindungsleitung, einer Freispiegelleitung, von Kahlwinkel nach Saubach.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-25 Auftragsbekanntmachung
2017-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Abwasserkanäle
Referenznummer: 2017-03 VBL LOS7
Kurze Beschreibung:
Der Abwasserzweckverband Unstrut-Finne in Nebra beabsichtigt, die Anlagen zur Ortsentwässerung in den Ortslagen Saubach und Kahlwinkel abschnittsweise auszubauen bzw. zu erneuern sowie die Überleitung der Schmutzwässer von Kahlwinkel über Saubach bis nach Bad Bibra zur zentralen Kläranlage Laucha zu realisieren. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist der Bau der Verbindungsleitung, einer Freispiegelleitung, von Kahlwinkel nach Saubach.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Abwasserkanäle 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Schmutzwasserleitungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Burgenlandkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband Unstrut-Finne
Postanschrift: Schloßhof 5
Postleitzahl: 06642
Postort: Nebra
Kontakt
Internetadresse: http://www.azv-unstrut-finne.de 🌏
E-Mail: info@azv-unstrut-finne.de 📧
Telefon: +49 34461-35461 📞
Fax: +49 34461-35465 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=155888 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-28 📅
Datum des Beginns: 2017-07-17 📅
Datum des Endes: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 083-159955
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen. Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abwasserzweckverband Unstrut-Finne in Nebra beabsichtigt, die Anlagen zur Ortsentwässerung in den Ortslagen Saubach und Kahlwinkel abschnittsweise auszubauen bzw. zu erneuern sowie die Überleitung der Schmutzwässer von Kahlwinkel über Saubach bis nach Bad Bibra zur zentralen Kläranlage Laucha zu realisieren.
Mehr anzeigen
Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist der Bau der Verbindungsleitung, einer Freispiegelleitung, von Kahlwinkel nach Saubach.
Geschätzter Gesamtwert: 497 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Verbindungsleitung von Kahlwinkel nach Saubach:
— ca. 27 000 m
— ca. 5 200 m
— ca. 1 800 m
— 2 350 m
— 2 060 m Rohrleitung PP DN 200,
— 17 St Betonfertigteilschacht DN 1000.
Neuverlegung Kabel:
— ca. 230 m
— ca. 60 m
— ca. 355 m Markierung.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 497 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sachsen-Anhalt, Burgenlandkreis, Finneland/OT Kahlwinkel bis Finneland/OT Saubach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Gemäß VOB/A § 6a EU (2)
— Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung und Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung zur Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse,
— Nachweis Haftpflichtversicherung des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des LVG LSA),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den § 12, 17 und 18,
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 (MBl. LSA Nr. 16/2009 vom 11.5.2009), auch für NAN.
Gemäß VOB/A § 6a EU (2)
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Gemäß VOB/A § 6a EU Abs. (3)
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (als tabellarische Aufstellung), es ist für die wichtigste Bauleistung eine Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen,
Mehr anzeigen
— Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Vertrags verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Nachweis Mitgliedschaft „Gütegemeinschaft Kanalbau“ RAL-GZ 961 AK 2 bzw. Fremdüberwachungsvertrag. Bieter müssen auf Anforderung und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 1) sind zu erfüllen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme und eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme sind zu erbringen; es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers angenommen.
Mehr anzeigen
Zeit der Mängelansprüche: für Gesamtmaßnahme: 4 Jahre
Die Mängelansprüchebürgschaft ist für die gesamte Mängelansprüchezeit zu hinterlegen.
Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen nach Vergabeunterlagen und VOB/B.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: als gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Abwasserzweckverband Unstrut-Finne; Beratungsraum 400; Schloßhof 5; 06642 Nebra; Deutschland.
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind nicht zugelassen.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abwasserzweckverband Unstrut-Finne
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=155888 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt; 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestelle des AZV Unstrut-Finne, Schloßhof 5 in 06642 Nebra, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Landesverwaltungsamt 1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 1 GWB vorliegen.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2017/S 083-159955 (2017-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 497 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 148-305888
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 083-159955
ABl. S-Ausgabe: 148

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 2 060 m Rohrleitung PP DN 200;
— 17 St. Betonfertigteilschacht DN 1000.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Landesverwaltungsamt 1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 1 GWB vorliegen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 148-305888 (2017-08-01)