Das Landratsamt München beabsichtigt die Beförderung von ca. 36 Schüler/-innen des Carl-Orff-Gymnasiums, Münchner Ring 6, 85716 Unterschleißheim sowie der Therese-Giehse-Realschule, Münchner Ring 8, 85716 Unterschleißheim entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zu vergeben. Dabei werden die Schüler/-innen von bestimmten Haltestellen in der Nähe ihrer Wohnadressen im Landkreis München morgens zum Carl-Orff-Gymnasium und zur Therese-Giehse-Realschule sowie mittags gegen 13:10 Uhr wieder von den jeweiligen Schulen zu ihren Haltestellen befördert. Bei den täglich anfallenden Mittagsfahrten ist stets eine variable Anzahl von ca. 18-36 Schülern/-innen zu verzeichnen. Manche Schüler/-innen haben an 4 Schultagen, montags bis donnerstags, auch Nachmittagsunterricht. Somit hat der Auftragnehmer auch die Nachmittagsfahrten um 15:40 Uhr von ca. 18 Schülern/-innen an diesen 4 Schultagen zu bewerkstelligen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet Schüler/-innen, die in den nördlichen Gemeinden des Landkreises München wohnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang: Ca. 36 Schüler/-innen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
— Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
www.landkreis-muenchen.de/verwaltung-buergerservice-politik-wahlen/landratsamtmuenchen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/
— weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle,
— Angebote sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle,
— Anfragen sind ausschließlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder bei der in I.1) genannten Stelle werden nicht entgegengenommen,
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern.
Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist, 12 Tage vor Ablauf derselben, unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 12 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Für alle Interessenten relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg unter der Internetadresse
www.landkreis-muenchen.de/verwaltung-buergerservice-politikwahlen/landratsamt-muenchen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/ wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Alle Interessenten und Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
— weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle,
— Angebote sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle,
— Anfragen sind ausschließlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder bei der in I.1) genannten Stelle werden nicht entgegengenommen,
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern.
Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist, 12 Tage vor Ablauf derselben, unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 12 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Für alle Interessenten relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg unter der Internetadresse
Alle Interessenten und Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt München beabsichtigt die Beförderung von ca. 36 Schüler/-innen des Carl-Orff-Gymnasiums, Münchner Ring 6, 85716 Unterschleißheim sowie der Therese-Giehse-Realschule, Münchner Ring 8, 85716 Unterschleißheim entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zu vergeben.
Das Landratsamt München beabsichtigt die Beförderung von ca. 36 Schüler/-innen des Carl-Orff-Gymnasiums, Münchner Ring 6, 85716 Unterschleißheim sowie der Therese-Giehse-Realschule, Münchner Ring 8, 85716 Unterschleißheim entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zu vergeben.
Dabei werden die Schüler/-innen von bestimmten Haltestellen in der Nähe ihrer Wohnadressen im Landkreis München morgens zum Carl-Orff-Gymnasium und zur Therese-Giehse-Realschule sowie mittags gegen 13:10 Uhr wieder von den jeweiligen Schulen zu ihren Haltestellen befördert. Bei den täglich anfallenden Mittagsfahrten ist stets eine variable Anzahl von ca. 18-36 Schülern/-innen zu verzeichnen. Manche Schüler/-innen haben an 4 Schultagen, montags bis donnerstags, auch Nachmittagsunterricht. Somit hat der Auftragnehmer auch die Nachmittagsfahrten um 15:40 Uhr von ca. 18 Schülern/-innen an diesen 4 Schultagen zu bewerkstelligen.
Dabei werden die Schüler/-innen von bestimmten Haltestellen in der Nähe ihrer Wohnadressen im Landkreis München morgens zum Carl-Orff-Gymnasium und zur Therese-Giehse-Realschule sowie mittags gegen 13:10 Uhr wieder von den jeweiligen Schulen zu ihren Haltestellen befördert. Bei den täglich anfallenden Mittagsfahrten ist stets eine variable Anzahl von ca. 18-36 Schülern/-innen zu verzeichnen. Manche Schüler/-innen haben an 4 Schultagen, montags bis donnerstags, auch Nachmittagsunterricht. Somit hat der Auftragnehmer auch die Nachmittagsfahrten um 15:40 Uhr von ca. 18 Schülern/-innen an diesen 4 Schultagen zu bewerkstelligen.
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet Schüler/-innen, die in den nördlichen Gemeinden des Landkreises München wohnen.
Referenznummer: 2.3/Buslinie USH
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in das Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der zu beschaffenden Leistungsart bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Bieters/der Bieterin soweit eine Veröffentlichung vorgeschrieben ist.
3) Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall in Höhe von mindestens
— 5 000 000 EUR für Personenschäden,
— 5 000 000 EUR für Sachschäden, sowie
— 5 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Schülerbeförderungsleistungen, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden.
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bieter zuzurechnen, wenn sie für das Unternehmen des Bieters bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen des Bieters handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bieter zuzurechnen, wenn sie für das Unternehmen des Bieters bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen des Bieters handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
3) Eigenerklärungen gemäß § 124 GWB, insbesondere nach § 124 I Nr. 1, 2, 4 und 7 GWB
— dass alle eingesetzten Mitarbeiter nach dem jeweilig gültigen Mantel- und Lohntarif bezahlt werden (AentG) und dass das MiLOG eingehalten wird (§ 124 I Nr. 1 GWB),
— dass der Bieter keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 I Nr.4 GWB),
— dass der Bieter weder eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat noch dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 I Nr. 7 GWB).
— dass der Bieter weder eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat noch dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 I Nr. 7 GWB).
4) Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
4) Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
5) Ab der Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
6) Eigenerklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit die Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Bieters nicht in der Liquidation befindet bzw. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt werden kann.
7) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Bieters nicht in der Liquidation befindet bzw. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt werden kann.
8) Angabe des Bieters über die Absicht, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben.
9) Eigenerklärung, dass ein Ersatzfahrzeug innerhalb von einer halben Stunde auf Kosten des Auftragnehmers eingesetzt werden kann.
10) Beschreibung der Aufstellung des Fuhrparks bezüglich Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugart (Kleinbus, mittlerer Bus, Van) sowie Fahrzeuggröße (8-Sitzer, 22-Sitzer).
11) Beschreibung der Aufstellung des jahresdurchschnittlichen beschäftigten Personenbestands gegliedert nach Berufsgruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Fahrpersonal, Begleitpersonal (falls erforderlich) sowie zentralen Ansprechpartnern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
11) Beschreibung der Aufstellung des jahresdurchschnittlichen beschäftigten Personenbestands gegliedert nach Berufsgruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Fahrpersonal, Begleitpersonal (falls erforderlich) sowie zentralen Ansprechpartnern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
12) Bestätigung, dass für die Ausführung des Auftrags die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen sowie Beschreibung der geplanten Personalaufstellung bezüglich des Auftrags nach Berufsgruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Fahrpersonal, Begleitpersonal (falls erforderlich), inklusive der zentralen Ansprechpartner.
12) Bestätigung, dass für die Ausführung des Auftrags die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen sowie Beschreibung der geplanten Personalaufstellung bezüglich des Auftrags nach Berufsgruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Fahrpersonal, Begleitpersonal (falls erforderlich), inklusive der zentralen Ansprechpartner.
13) Vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, sind für die eingesetzten Fahrer/-innen für die Schulbeförderung sowie bei Austausch oder Neueinstellung derselben, folgende Dokumente vorzulegen:
— spätestens bis zum 28.8.2017 eine Liste mit Vornamen und Nachnamen der einzelnen Fahrer/-innen bzw. bei Änderung des Fahrpersonals unverzüglich;
— konkreter Tourenplan;
— spätestens bis zum 6.9.2017 bzw. bei Änderung des Fahrpersonals unverzüglich…
… erweiterte Führungszeugnisse;
… Personenbeförderungsscheine;
… eine Bestätigung über die Einweisung des Fahrpersonals über die technische Handhabung der Fahrzeuge sowie der Dienstmobiltelefone;
— spätestens bis zum 15.12.2017 Teilnahmenachweis an einer Ersten Hilfe Schulung innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem 01.12.2017 bzw. bei Änderung des Fahrpersonals 2 Monate nach Aufnahme der Fahrtätigkeiten.
14) Eigenerklärung, dass die Vorschriften der BO-Kraft vom Bieter eingehalten werden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-03 📅
Öffnungsort: Mariahilfplatz 17, 81541 München.
Ort des Eröffnungstermins: Mariahilfplatz 17, 81541 München.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-09-12 📅
Datum des Endes: 2022-07-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2.3/Buslinie USH
Zusätzliche Informationen
— Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
— weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle,
— Angebote sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle,
— Anfragen sind ausschließlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder bei der in I.1) genannten Stelle werden nicht entgegengenommen,
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern.
Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist, 12 Tage vor Ablauf derselben, unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist, 12 Tage vor Ablauf derselben, unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 12 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 12 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Für alle Interessenten relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg unter der Internetadresse
Alle Interessenten und Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,§ 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 055-102737 (2017-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 8962211634📞
Fax: +49 896221441634 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-29 📅
Name: Brettschneider GmbH & Co. KG
Postanschrift: Riemer Straße 349
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Liebisch
Quelle: OJS 2017/S 104-208824 (2017-05-29)