Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 16 Abs. 5 Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW), § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bezogen auf den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, beim Bundesjustizamt einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ebenso für evtl. vorgesehene Nachunternehmer und Verleiher.