Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern nach § 161 Hessisches Schulgesetz
Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main schreibt die Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern nach § 161 Hessisches Schulgesetz aud dem Stadtgebiet Rüsselsheim am Main sowie aus den Nachbargemeinden zu den verschiedenen Schulen aus.
Die Laufzeit beträgt ein Schuljahr (14.8.2017 bis 22.6.2018). Der Auftrag enthält Verlängerungsoptionen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-03-03
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Auftragsbekanntmachung
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2017-05-31
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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