Schülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Pflichtunterricht

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – FB 40.2 – Schülerbeförderung und ÖPNV -

Freigestellter Schülerverkehr zu der
— Schule am Dom in Fritzlar (Los 1 + 2);
— Hermann-Schuchard-Schule in Schwalmstadt-Treysa (Los 3 + 4);
— Odenberg-Schule in Gudensberg (Los 5);
— Karl-Preising-Schule in Bad Arolsen (Los 6).
Es werden Schüler/innen im Alter von 6 bis 21 Jahren (bis zum 10. bzw. längstens bis zum 13. Schulbesuchsjahr) unterrichtet Die Schüler/innen von Los 1 – 4 und Los 6 haben einen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, zum Teil auch „körperliche und motorische Entwicklung“.
Darüber hinaus haben einige zudem eine umfassende Behinderung, sitzen teilweise im Rollstuhl oder haben medizinische Einschränkungen (z. B. durch Epilepsie etc.).
Die Schüler/innen zu Los 5 haben einen Förderschwerpunkt im Bereich „Lernen“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-16 Auftragsbekanntmachung
2017-05-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 17-002-402000-D
Kurze Beschreibung:
Freigestellter Schülerverkehr zu der — Schule am Dom in Fritzlar (Los 1 + 2); — Hermann-Schuchard-Schule in Schwalmstadt-Treysa (Los 3 + 4); — Odenberg-Schule in Gudensberg (Los 5); — Karl-Preising-Schule in Bad Arolsen (Los 6). Es werden Schüler/innen im Alter von 6 bis 21 Jahren (bis zum 10. bzw. längstens bis zum 13. Schulbesuchsjahr) unterrichtet Die Schüler/innen von Los 1 – 4 und Los 6 haben einen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, zum Teil auch „körperliche und motorische Entwicklung“. Darüber hinaus haben einige zudem eine umfassende Behinderung, sitzen teilweise im Rollstuhl oder haben medizinische Einschränkungen (z. B. durch Epilepsie etc.). Die Schüler/innen zu Los 5 haben einen Förderschwerpunkt im Bereich „Lernen“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwalm-Eder-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – FB 40.2 – Schülerbeförderung und ÖPNV -
Postanschrift: Parkstraße 6
Postleitzahl: 34576
Postort: Homberg (Efze)
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwalm-eder-kreis.de 🌏
E-Mail: schuelerbefoerderung@schwalm-eder-kreis.de 📧
Telefon: +49 05681775-423 📞
Fax: +49 05681775-427 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=761-1274 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-20 📅
Datum des Beginns: 2017-08-14 📅
Datum des Endes: 2022-07-22 📅
Datum des Beginns: 2017-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 014-021423
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Freigestellter Schülerverkehr zu der
— Schule am Dom in Fritzlar (Los 1 + 2);
— Hermann-Schuchard-Schule in Schwalmstadt-Treysa (Los 3 + 4);
— Odenberg-Schule in Gudensberg (Los 5);
— Karl-Preising-Schule in Bad Arolsen (Los 6).
Es werden Schüler/innen im Alter von 6 bis 21 Jahren (bis zum 10. bzw. längstens bis zum 13. Schulbesuchsjahr) unterrichtet Die Schüler/innen von Los 1 – 4 und Los 6 haben einen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, zum Teil auch „körperliche und motorische Entwicklung“.
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Darüber hinaus haben einige zudem eine umfassende Behinderung, sitzen teilweise im Rollstuhl oder haben medizinische Einschränkungen (z. B. durch Epilepsie etc.).
Die Schüler/innen zu Los 5 haben einen Förderschwerpunkt im Bereich „Lernen“.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 6
Bezeichnung des Loses: Los 1: Schülerbeförderung zur Schule am Dom in Fritzlar, Raum Süd
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mit Planungsstand September 2016 sind schultäglich 17 Schüler zzgl. 2 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr aus den Städten/Gemeinden Borken, Bad Zwesten, Wabern und Fritzlar, alle inclusive der einzelnen Ortsteile und zurück zu befördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“. Die Schüler werden an der Wohnanschrift abgeholt bzw. abgegeben.
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Ferner hat der Auftragnehmer noch Schwimmbadfahrten von der Schule zum Hallenbad nach Bad Wildungen durchzuführen. Die Schwimmbadfahrten finden derzeit mittwochs statt.
Die Beförderung der Schüler/innen erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KBR“ (Kleinbusse Rollstuhlfahrzeuge). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit 3 Kleinbussen (KBR) erbracht werden.
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Für die zu befördernden Schüler/innen hat für alle während der gesamten Fahrt ein Sitzplatz zur Verfügung zu stehen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2022/2023 bzw. bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2023/2024.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Schülerbeförderung zur Schule am Dom in Fritzlar, Raum Nord
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Mit Planungsstand September 2016 sind schultäglich 24 Schüler/innen zzgl. 2 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr aus den Städten/Gemeinden Niedenstein, Gudensberg, Felsberg, Guxhagen, Morschen, Edermünde und Fritzlar, alle inclusive der einzelnen Ortsteile und zurück zu befördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“. Die Schüler werden an der Wohnanschrift abgeholt bzw. abgegeben.Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KBR“ (Kleinbusse Rollstuhlfahrzeuge). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit 4 Kleinbussen (KBR) erbracht werden.
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Bezeichnung des Loses: Los 3: Schülerbeförderung zur Hermann-Schuchard-Schule in Schwalmstadt-Treysa, Raum Nord – Ost
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Mit Planungsstand September 2016 sind schultäglich 27 Schüler/innen im freigestellten Schülerverkehr aus den Städten/Gemeinden Frielendorf, Homberg, Schwarzenborn, Ottrau, Neukirchen, Oberaula, Schrecksbach und Schwalmstadt, alle inclusive der einzelnen Ortsteile und zurück zu befördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
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Die Schüler/innen werden an der Wohnanschrift abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler/innen erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KBR“ (Kleinbusse Rollstuhlfahrzeuge) sowie „KB“ (Kleinbusse). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit 1 Kleinbus Rollstuhlfahrzeug („KBR“) sowie 3 Kleinbussen („KB“) erbracht werden.
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Bezeichnung des Loses: Los 4: Schülerbeförderung zur Hermann-Schuchard-Schule in Schwalmstadt-Treysa, Raum Süd – West
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Mit Planungsstand September 2016 sind schultäglich 25 Schüler/innen im freigestellten Schülerverkehr aus den Städten/Gemeinden Frielendorf, Neuental, Schwalmstadt, Jesberg, Willingshausen und Gilserberg, alle inclusive der einzelnen Ortsteile und zurück zu befördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“. Die Schüler werden an der Wohnanschrift abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler/innen erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse).
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Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit 4 Kleinbussen („KB“) erbracht werden.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zur Odenbergschule in Gudensberg
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Mit Planungsstand September 2016 sind schultäglich 23 Schüler/innen im freigestellten Schülerverkehr aus den Städten/Gemeinden Edermünde, Felsberg, Fritzlar und Gudensberg, alle inclusive der einzelnen Ortsteile und zurück zu befördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“. Die Schüler/innen werden an der jeweils nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNV abgeholt bzw. herausgelassen.
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Ferner hat der Auftragnehmer noch Schwimmbadfahrten von der Schule zum Hallenbad in Gudensberg durchzuführen. Die Schwimmbadfahrten finden derzeit freitags statt.
Die Beförderung der Schüler/innen erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit 3 Kleinbussen („KB“) erbracht werden, da nicht alle Schüler gleichzeitig befördert werden müssen.
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Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zur Karl-Preising-Schule in Bad Arolsen sowie Fahrten zum Internat
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Mit Planungsstand September 2016 sind schultäglich 16 Schüler/innen zzgl. 15 Internatsschüler/innen sowie 4 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr aus den Städten/Gemeinden Niedenstein, Frielendorf, Fritzlar, Gudensberg, Knüllwald, Morschen, Guxhagen, Edermünde, Schwalmstadt, Homberg, Knüllwald, Melsungen, Felsberg, Edermünde, Gilserberg, Willingshausen und Bad Zwesten, alle inclusive der einzelnen Ortsteile und zurück zu befördern, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
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Die Schüler/innen werden an der Wohnanschrift abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KBR“ (Kleinbusse Rollstuhlfahrzeuge) sowie „KB“ (Kleinbusse). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit 2 Kleinbussen Rollstuhlfahrzeug („KBR“) sowie 3 Kleinbussen („KB“) erbracht werden.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden) Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 02.12.2016.*13)
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* 13 ) Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z. B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Getrennt nach Losen (Lose 1-4 und Los 6):
Angabe von Verkehrsleistungen bei der Personenbeförderung mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre (2014, 2015, 2016).
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen die Leistungsfähigkeit des Unternehmens aufzeigen.
Die Referenzleistungen müssen mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sein. (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Angaben über Subunternehmerleistungen sind zulässig
(Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlagen F1-F4 und F6 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
oder
sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VgV). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlagen F1-F4 und F6 zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. In diesem Fall ist das Kopieren der Anlagen F1 – F4 und F6 zum Angebotsschreiben zulässig.
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Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass Know-How, notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie das notwendige Personal des anderen Unternehmen dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für die vertragliche Leistung uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch bei einem konzerneigenen Unternehmen notwendig. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
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Getrennt nach Losen (Los 5):
Angabe von erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich der Beförderung von Personen, während (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre (2014, 2015, 2016).
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, die Leistungsfähigkeit in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Angaben über Subunternehmerleistungen sind zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F5 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden), oder er kann sich bei eigener fehlender Leistungsfähigkeit der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VgV). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage F5 zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. (Kopie zum Angebotsschreiben ist zulässig).
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Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass Know-How, notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie das notwendige Personal des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für die vertragliche Leistung uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch bei einem konzerneigenen Unternehmen notwendig.
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Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
— Getrennt nach Losen:
Angabe zu den einkalkulierten Fahrzeugen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Anlage G1-G6 zum Angebotsschreiben, der jeweilige Vordruck ist zu verwenden).
Mindeststandards:
Vorzulegende Angebotsunterlagen:
Der Bieter muss nachweisen, dass er für die vertragsgegenständliche Leistung die erforderliche Eignung besitzt. Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, vgl. Ziffer 11.
Die Beurteilung der Eignung des jeweiligen Bieters erfolgt auf Basis der nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen, die bieterseitig vorzulegen sind.
Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
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Die geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen können als einfache Kopie eingereicht werden. Die Nichtvorlage, unvollständige oder fehlerhafte Vorlage, von einzelnen, im Folgenden aufgeführten, Nachweisen bzw. Erklärungen kann gem. § 57 Abs. 1 VgV zum Angebotsausschluss führen.*12)
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*12) Es ist zulässig, einzelne Nachweise bzw. Erklärungen beim Hessischen Präqualifikationsregister (HPQR) zu hinterlegen. In anderen EU-Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und GPA-Staaten sowie in einigen Bundesländern bestehen eigene PQ-Register, die im Einzelfall anerkannt werden können. Im Falle entsprechender Nachweise ist deren Gleichwertigkeit im Einzelfall zu prüfen; den Nachweis hat der Bieter zu führen. Informationen über Inhalt und Umfang der PQ-Register sind von dort zu beziehen.
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Zugelassene PQ-Nachweise werden im Rahmen ihres Erklärungsumfangs wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, selbst wenn nicht einer der von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke verwendet wird; in Zweifelsfällen hat der Bieter die Richtigkeit des PQ-Nachweises zu belegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter hat die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) in seiner jeweils aktuellen Fassung zu beachten und umzusetzen.
Der Bieter hat dies in seinem Angebot einzukalkulieren.
Hinweis:
Er kann vom Auftraggeber verpflichtet werden, die Bestätigung eines Steuerberaters vorzulegen, dass den Fahrpersonalen die geforderte Vergütung bezahlt wird. Im Falle der Versagung, insbesondere weil der Auftragnehmer eine nicht vertragsgemäße Vergütung gezahlt hat, kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der nicht geleisteten Vergütung erheben. Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Zahlung Mindestvergütung bleiben hiervon unberührt. Der Auftraggeber ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG verpflichtet, für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO einzuholen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
— Fachbereich 14.4 Zentrale Vergabestelle -,
„4 Schulen im Schwalm-Eder-Kreis“,
Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze).
Angebote können persönlich nur während den allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Montag – Mittwoch:
8:00-12:00 Uhr;
13:30-16.00 Uhr.
Donnerstag:
8.00-12:30 Uhr;
13:30-17:30 Uhr.
Freitag:
8:00-13:00 Uhr.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Schülerbeförderung und ÖPNV
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=761-1274 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – FB 40.2 – Schülerbeförderung und ÖPNV
Telefon: +49 5681775-423 📞
Fax: +49 5681775-427 📠
Land: Schwalm-Eder-Kreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – FB 14.4 – Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 5681775-214 📞
E-Mail: zentrale-vergabe@schwalm-eder-kreis.de 📧
Fax: +49 5681775-212 📠

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen.
— Hinweis zu Ziff. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziff III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Grunde der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
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— Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung sie Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden.Die Hinweise auf Seite 1 ff. der Anlage E zum Unterschriftenerfordernis sind zu beachten).
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Mit dem Herunterladen der Unterlagen muss die E-Mail-Adresse des Bieters dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Alle Fragen der Bieter werden in anonymisierter Form über die angegebenen E-Mail-Adressen jedem Bieter zugestellt.
Sofern interessierte Unternehmen von den Vergabeunterlagen einen Papierausdruck wünschen, können sie die Vergabeunterlagen auch als Papierversion gegen ein Entgelt in Höhe von 80 EUR (Betrag enthält keine Mehrwertsteuer) beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, 40.2 Schülerbeförderung und ÖPNV, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze) bestellen.
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Zahlungsbedingungen und -weise:
Empfänger: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – Kreiskasse,
IBAN DE55520521540180008856,
BIC HELADEF1MEG,
Verwendungszweck (bitte immer angeben!) „VGU Freigestellter Schülerverkehr – vier Schulen -“.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348-120 📞
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Internetadresse: http://www.schwalm-eder-kreis.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 014-021423 (2017-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Freigestellter Schülerverkehr zu der — Schule am Dom in Fritzlar (Los 1 + 2) — Hermann-Schuchard-Schule in Schwalmstadt-Treysa (Los 3 + 4) — Odenberg-Schule in Gudensberg (Los 5) — Karl-Preising-Schule in Bad Arolsen (Los 6) Es werden Schüler/innen im Alter von 6 bis 21 Jahren (bis zum 10. bzw. längstens bis zum 13. Schulbesuchsjahr) unterrichtet Die Schüler/innen von Los 1 – 4 und Los 6 haben einen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, zum Teil auch „körperliche und motorische Entwicklung“. Darüber hinaus haben einige zudem eine umfassende Behinderung, sitzen teilweise im Rollstuhl oder haben medizinische Einschränkungen (z.B. durch Epilepsie etc.) Die Schüler/innen zu Los 5 haben einen Förderschwerpunkt im Bereich „Lernen“.
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Gesamtwert des Auftrags: 2925557.51 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 099-196604
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 014-021423
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen. — Hinweis zu Ziff. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziff III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Grunde der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. — Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung sie Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden.Die Hinweise auf Seite 1 ff. der Anlage E zum Unterschriftenerfordernis sind zu beachten). Mit dem Herunterladen der Unterlagen muss die E-Mail-Adresse des Bieters dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Alle Fragen der Bieter werden in anonymisierter Form über die angegebenen E-Mail-Adressen jedem Bieter zugestellt. Sofern interessierte Unternehmen von den Vergabeunterlagen einen Papierausdruck wünschen, können sie die Vergabeunterlagen auch als Papierversion gegen ein Entgelt in Höhe von 80,-- EUR (Betrag enthält keine Mehrwertsteuer) beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, 40.2 Schülerbeförderung und ÖPNV, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze) bestellen. Zahlungsbedingungen und -weise: Empfänger: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – Kreiskasse IBAN DE55520521540180008856 BIC HELADEF1MEG Verwendungszweck (bitte immer angeben!) „VGU Freigestellter Schülerverkehr – vier Schulen -“.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Schule am Dom in Fritzlar (Los 1 + 2)
— Hermann-Schuchard-Schule in Schwalmstadt-Treysa (Los 3 + 4)
— Odenberg-Schule in Gudensberg (Los 5)
— Karl-Preising-Schule in Bad Arolsen (Los 6)
Darüber hinaus haben einige zudem eine umfassende Behinderung, sitzen teilweise im Rollstuhl oder haben medizinische Einschränkungen (z.B. durch Epilepsie etc.)
Mit Planungsstand September 2016 sind schultäglich 27 Schüler/innen im freigestellten Schülerverkehr aus den Städten/Gemeinden Frielendorf, Homberg, Schwarzenborn, Ottrau,
Neukirchen, Oberaula, Schrecksbach und Schwalmstadt, alle inklusive der einzelnen Ortsteile und zurück zu befördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
Die Schüler/innen werden an der Wohnanschrift abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler/innen erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KBR“ (Kleinbusse
Rollstuhlfahrzeuge) sowie „KB“ (Kleinbusse). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die
Verkehrsleistung kann mit 1 Kleinbus Rollstuhlfahrzeug („KBR“) sowie 3 Kleinbussen
(„KB“) erbracht werden.
Für die zu befördernden Schüler/innen hat für alle während der gesamten Fahrt ein Sitzplatz
zur Verfügung zu stehen.
Mit Planungsstand September 2016 sind schultäglich 25 Schüler/innen im freigestellten Schülerverkehr aus den Städten/Gemeinden Frielendorf, Neuental, Schwalmstadt, Jesberg,
Willingshausen und Gilserberg, alle inklusive der einzelnen Ortsteile und zurück zu befördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“. Die Schüler
werden an der Wohnanschrift abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler/innen erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse).
Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit 4 Kleinbussen („KB“)
erbracht werden.
Mit Planungsstand September 2016 sind schultäglich 16 Schüler/innen zzgl. 15 Internatsschüler/innen sowie 4 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr aus den Städten/Gemeinden
Niedenstein, Frielendorf, Fritzlar, Gudensberg, Knüllwald, Morschen, Guxhagen, Edermünde, Schwalmstadt, Homberg, Knüllwald, Melsungen, Felsberg, Edermünde,
Gilserberg, Willingshausen und Bad Zwesten, alle inclusive der einzelnen Ortsteile und zurück zu befördern, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
Die Schüler/innen werden an der Wohnanschrift abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KBR“ (Kleinbusse
Verkehrsleistung kann mit 2 Kleinbussen Rollstuhlfahrzeug („KBR“) sowie 3 Kleinbussen („KB“) erbracht werden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-05 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sofern interessierte Unternehmen von den Vergabeunterlagen einen Papierausdruck wünschen, können sie die Vergabeunterlagen auch als Papierversion gegen ein Entgelt in Höhe von 80,-- EUR (Betrag enthält keine Mehrwertsteuer) beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, 40.2 Schülerbeförderung und ÖPNV, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze) bestellen.
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Empfänger: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – Kreiskasse
IBAN DE55520521540180008856
BIC HELADEF1MEG
Quelle: OJS 2017/S 099-196604 (2017-05-22)