— Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Lieferleistungen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurde nicht der tatsächliche Auftragswert angegeben, sondern ein fiktiver, der keinesfalls dem tatsächlichen Auftragswert entspricht.