Schülerspezialverkehr mit Bussen in der Gemeinde Langenberg

Zentrale Vergabestelle der Städte Rietberg, Verl, und der Gemeinde Langenberg

Die Gemeinde Langenberg beabsichtigt, die Schülerbeförderung zu den 3 gemeindlichen Schulen für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Laufzeit 5 Jahre) im offenen Verfahren auszuschreiben.
Die Dienstleistung umfasst die schultägliche Beförderung von Montag bis Freitag unter Berücksichtigung der jeweiligen Stundenpläne / Fahrpläne.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-06 Auftragsbekanntmachung
2017-11-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: L-I-2017-06
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Langenberg beabsichtigt, die Schülerbeförderung zu den 3 gemeindlichen Schulen für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Laufzeit 5 Jahre) im offenen Verfahren auszuschreiben. Die Dienstleistung umfasst die schultägliche Beförderung von Montag bis Freitag unter Berücksichtigung der jeweiligen Stundenpläne / Fahrpläne.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gütersloh 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle der Städte Rietberg, Verl, und der Gemeinde Langenberg
Postanschrift: Rügenstraße 1
Postleitzahl: 33397
Postort: Rietberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.langenberg.de 🌏
E-Mail: evergabe@gt-net.de 📧
Telefon: +49 5244986354 📞
Fax: +49 524498617354 📠
URL der Dokumente: http://tinyurl.com/y744dok7 🌏
URL der Teilnahme: http://www.owl-vergabeportal.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-09 📅
Datum des Beginns: 2018-08-29 📅
Datum des Endes: 2023-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 173-354614
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Bieter dürfen gem. §55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht an der Angebotseröffnung teilnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Langenberg beabsichtigt, die Schülerbeförderung zu den 3 gemeindlichen Schulen für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Laufzeit 5 Jahre) im offenen Verfahren auszuschreiben.
Die Dienstleistung umfasst die schultägliche Beförderung von Montag bis Freitag unter Berücksichtigung der jeweiligen Stundenpläne / Fahrpläne.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 33449 Langenberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen sind den Angebotsunterlagen ausgefüllt beizufügen:
— 124 Erklärung nicht präqual.UN;
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 5 VOL/A (Anlage II);
— Eigenerklärung zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Anlage III);
— Nebenbedingung Nachunternehmer;
— Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung d. tariflichen Sozialkasse;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Darüber hinaus sind folgende Verpflichtungserklärungen (VE) gem. TVgG NRW auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle zuzuleiten
— VE gem. § 4 TVgG NRW (Anlage 1 VE Tarif_Mindest);
— VE nach § 19 TVgG NRW (Anlage 2 VE_Fam_Fr_Be).
Auf die Anwendung des TVgG NRW wird hingewiesen.
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BO-Kraft) ist zu beachten.
Des weiteren s. Auftragsunterlagen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BO-Kraft) ist zu beachten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Rügenstraße 1, 33397 Rietberg.
Zusätzliche Informationen:
Bieter dürfen gem. §55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht an der Angebotseröffnung teilnehmen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 05754032
Kontakt
Kontaktperson: André Kraus
Internetadresse: www.langenberg.de 🌏
Dokumente URL: http://tinyurl.com/y744dok7 🌏
URL der Teilnahme: www.owl-vergabeportal.de 🌏
Internetadresse: www.owl-vergabeportal.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung,
Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 173-354614 (2017-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 408910.31 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.rietberg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 218-453614
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 173-354614
ABl. S-Ausgabe: 218

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-08 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rietberg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
Quelle: OJS 2017/S 218-453614 (2017-11-10)