Text
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>>Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR (inkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
Eine Eigenerklärung des Bieters reicht in diesen Fällen nicht aus.
Der Bieter kann bereits mit Angebotsabgabe einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Zuschlagserteilung/Bindefrist nicht älter als 3 Monate) einreichen.
>>Nur für Los 2: Mit dem Angebot ist auch eine Liste mit Service-Tags für die Firma Dell einzureichen. Diese Liste wird nicht
mit den Vergabeunterlagen auf der Plattform der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Sie muss gesondert per E-Mail oder Nachricht über die Deutsche eVergabe bei der Vergabestelle angefordert werden und wird dem Bewerber/Bieter auf seine Anfrage hin als PDF-Datei gesendet.