EWE will das Service Management für Mobilfunkendgeräte von einem Dienstleister professionell betreiben lassen. Ziel ist es, die Bereitstellung moderner Mobilfunkendgeräte und die Erbringung der damit verbundenen Fulfillment Services effizienter zu gestalten und mit Service Level Agreements zu versehen. Die Mobilfunkend-geräte sollen dabei in Form eines umfassenden Endgeräteservices mit bedarfsorientierten Lifecycles erbracht werden. Das in diesem Kontext eingesetzte Mobil Device Managementsystem zur Konfiguration der Mobilfun-kendgeräte sowie das SIM-Kartenmanagement wird von EWE betrieben und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-30.
Auftragsbekanntmachung (2017-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ewe ag
Postanschrift: Tirpitzstraße 39
Postleitzahl: 26122
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ewe.de🌏
E-Mail: kek@ewe.de📧
Telefon: +49 44148054615📞
Fax: +49 44148054695 📠
Weitere Unterlagen (Lieferantenselbstauskunft) sind bei der Kontaktstelle (Herr Andreas Möller, Konzerneinkauf (kek@ewe.de)) anzufordern. Die Unterlagen werden Ihnen auf elektronischem Weg zugesandt.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber am Verhandlungsverfahren beteiligt. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von fünf Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft anhand der von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von fünf Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen (vgl. § 20 Abs. 3SektVO).
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zu bereits erbrachten Leistungen vergleichbarer Art gem. Ziff. III.2.3 Nr. 4 der Bekanntmachung.
Eine Nichterfüllung folgender Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages:
— Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
— Abgabe Selbstauskunft für Lieferanten der EWE AG (Anlage 1 der Bekanntmachung)
— Erklärung, dass:
o a) kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist
o b) keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen bestehen und
o c) keine Steuer- oder Abgabeschulden bestehen
— Abgabe aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung)
— Abgabe Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht.
Fragen der Bewerber bzgl. der Eignungsprüfung für die Teilnahme an der Vergabe „Service Management Mobilfunkendgeräte“ können bis zum 2.8.2017 per Mail an kek@ewe.de eingereicht werden. Später eingereichte Fragen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Fragen werden fortlaufend möglichst zeitnah beantwortet und allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Die letzten Antworten erhalten die Bewerber dann spätestens bis zum 3.8.2017.
Die Teilnahmeanträge und entsprechenden Unterlagen sind vollständig schriftlich in einfacher Ausfertigung (im Original) sowie elektronisch auf einem USB-Stick in deutscher Sprache und unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer sowie unseres Aktenzeichens 17_220 Service-Management Mobilfunkendgeräte in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen!“ bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise entsprechend §51 SektVO nachzufordern.
Es gelten die Vorgaben gemäß §§ 160 Abs. 3 Nr. 4 und 135 Abs. 2 GWB.
Weitere Unterlagen (Lieferantenselbstauskunft) sind bei der Kontaktstelle (Herr Andreas Möller, Konzerneinkauf (kek@ewe.de)) anzufordern. Die Unterlagen werden Ihnen auf elektronischem Weg zugesandt.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber am Verhandlungsverfahren beteiligt. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von fünf Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft anhand der von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von fünf Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen (vgl. § 20 Abs. 3SektVO).
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zu bereits erbrachten Leistungen vergleichbarer Art gem. Ziff. III.2.3 Nr. 4 der Bekanntmachung.
Eine Nichterfüllung folgender Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages:
— Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
— Abgabe Selbstauskunft für Lieferanten der EWE AG (Anlage 1 der Bekanntmachung)
— Erklärung, dass:
o a) kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist
o b) keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen bestehen und
o c) keine Steuer- oder Abgabeschulden bestehen
— Abgabe aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung)
— Abgabe Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht.
Fragen der Bewerber bzgl. der Eignungsprüfung für die Teilnahme an der Vergabe „Service Management Mobilfunkendgeräte“ können bis zum 2.8.2017 per Mail an kek@ewe.de eingereicht werden. Später eingereichte Fragen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Fragen werden fortlaufend möglichst zeitnah beantwortet und allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Die letzten Antworten erhalten die Bewerber dann spätestens bis zum 3.8.2017.
Die Teilnahmeanträge und entsprechenden Unterlagen sind vollständig schriftlich in einfacher Ausfertigung (im Original) sowie elektronisch auf einem USB-Stick in deutscher Sprache und unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer sowie unseres Aktenzeichens 17_220 Service-Management Mobilfunkendgeräte in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen!“ bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise entsprechend §51 SektVO nachzufordern.
Es gelten die Vorgaben gemäß §§ 160 Abs. 3 Nr. 4 und 135 Abs. 2 GWB.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
EWE will das Service Management für Mobilfunkendgeräte von einem Dienstleister professionell betreiben lassen. Ziel ist es, die Bereitstellung moderner Mobilfunkendgeräte und die Erbringung der damit verbundenen Fulfillment Services effizienter zu gestalten und mit Service Level Agreements zu versehen. Die Mobilfunkend-geräte sollen dabei in Form eines umfassenden Endgeräteservices mit bedarfsorientierten Lifecycles erbracht werden. Das in diesem Kontext eingesetzte Mobil Device Managementsystem zur Konfiguration der Mobilfun-kendgeräte sowie das SIM-Kartenmanagement wird von EWE betrieben und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
EWE will das Service Management für Mobilfunkendgeräte von einem Dienstleister professionell betreiben lassen. Ziel ist es, die Bereitstellung moderner Mobilfunkendgeräte und die Erbringung der damit verbundenen Fulfillment Services effizienter zu gestalten und mit Service Level Agreements zu versehen. Die Mobilfunkend-geräte sollen dabei in Form eines umfassenden Endgeräteservices mit bedarfsorientierten Lifecycles erbracht werden. Das in diesem Kontext eingesetzte Mobil Device Managementsystem zur Konfiguration der Mobilfun-kendgeräte sowie das SIM-Kartenmanagement wird von EWE betrieben und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoptionen (Laufzeit 48 Monate plus max. 4 Verlängerungen a' 12 Monate).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 17_220_Service-Management Mobilfunkendgeräte
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg, Bremen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass
a) kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
b) keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen bestehen und
c) keine Steuer- oder Abgabeschulden bestehen
2. Aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache.
3. Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
Selbstauskunft für Lieferanten der EWE AG.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d. h.
— Fachkunde,
— Leistungsfähigkeit,
— Zuverlässigkeit,
— Gesetzestreue
besitzen und nachweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Werden ggf. bei der Angebotsaufforderung mit angefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen nach Zahlungsplan gemäß Vertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ewe ag
Herrn Andreas Möller
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen). Eine solche Rüge ist fristgemäß i.S.d. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen Vergabevorschriften erfolgt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen). Eine solche Rüge ist fristgemäß i.S.d. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen Vergabevorschriften erfolgt.
Quelle: OJS 2017/S 126-258218 (2017-06-30)
Ergänzende Angaben (2017-07-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben