Servicedienstleistungen im Konferenzzentrum Arbeitnehmerüberlassung

Heinrich-Böll-Stiftung e. V.

Überlassung von Arbeitnehmer/innen für Service und Möblierung für das Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung
auf der Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages unter den Voraussetzungen von § 12 AÜG, einschließlich einer
Kopie einer gültigen und unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-12 Auftragsbekanntmachung