Servicedienstleistungen im Konferenzzentrum Arbeitnehmerüberlassung
Überlassung von Arbeitnehmer/innen für Service und Möblierung für das Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung
auf der Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages unter den Voraussetzungen von § 12 AÜG, einschließlich einer
Kopie einer gültigen und unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-12.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-10-12
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Auftragsbekanntmachung
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