1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen.
ZT6-1133-2017-019-11-ZT5
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung: Sicherdienstleistungen für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Postleitzahlenbereich 10117, 10557 und 10559.
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vertrages sind Sicherheitsdienstleistungen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages.” Dauer
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Teilnahmebedingungen sind Punkt 5 der beigefügten Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zu entnehmen.
Zunächst muss der Bewerber die als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Teilnahmebedingungen sind Punkt 5 der beigefügten Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zu entnehmen.
Zunächst muss der Bewerber die als Anlage beigefügte Vertraulichkeitserklärung unterschrieben an die Vergabestelle zurücksenden. Die Rücksendung der Vertraulichkeitserklärung kann per Fax (+49 30 227-30374), in gescannter Form per E-Mail (vergabereferat@bundestag.de) oder auf dem Postweg (Deutscher Bundestag, Vergabereferat, Platz der Republik 1, 11011 Berlin), erfolgen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Original vorzulegen.
Nachdem die Vergabestelle die unterschriebene Vertraulichkeitserklärung erhalten hat, werden dem Bewerber die vollständigen Vergabeunterlagen auf dem Postweg per Einschreiben/Rückschein übersandt.
Aus den Vergabeunterlagen ergeben sich die Kriterien für die Wertung der Teilnahmeänträge und die Begrenzung der Zahl der Bewerber gemäß § 51 VgV sowie die Kriterien für die Wertung der Angebote samt Gewichtung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2017-05-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“— Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend. Diese werden dem Bewerber von der Vergabestelle vollständig...”
— Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend. Diese werden dem Bewerber von der Vergabestelle vollständig übermittelt, nachdem der Bewerber die Vertraulichkeitserklärung unterschrieben an die Vergabestelle gesandt hat. Die Einzelheiten zu der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
— Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Fragen/Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bewerber/Bieters dürfen dem Teilnahmeantrag/Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite eines Begleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
— § 65 Absatz IV VgV ist zu beachten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 064-120957 (2017-03-28)