Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Sicherheitsdienstleister unterstützt schwerpunktmäßig bei: — der Bewachung der Eingangsbereiche, insbesondere bei der Personenkontrolle; — Bedienung technischer, zur Unterstützung der Personenkontrolle vorhandener Anlagen; — Kontrollgängen; — der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den dazu gehörenden Bereichen, einschließlich der Überwachung durch Videoanlagen; bei zusätzlichem Bedarf der jeweiligen Behördenleitung bei — der Besorgung des Aktenverkehrs; — dem Leeren der Briefkästen der Justizbehörde; — der Herstellung von Ablichtungen und dem Heften von Unterlagen; — der Unterbringung, Verwaltung, Aussonderung und Vernichtung von Akten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Kurze Beschreibung:
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden.
Der Sicherheitsdienstleister unterstützt schwerpunktmäßig bei:
— der Bewachung der Eingangsbereiche, insbesondere bei der Personenkontrolle;
— Bedienung technischer, zur Unterstützung der Personenkontrolle vorhandener Anlagen;
— Kontrollgängen;
— der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den dazu gehörenden Bereichen, einschließlich der Überwachung durch Videoanlagen;
bei zusätzlichem Bedarf der jeweiligen Behördenleitung bei
— der Besorgung des Aktenverkehrs;
— dem Leeren der Briefkästen der Justizbehörde;
— der Herstellung von Ablichtungen und dem Heften von Unterlagen;
— der Unterbringung, Verwaltung, Aussonderung und Vernichtung von Akten.
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden.
Der Sicherheitsdienstleister unterstützt schwerpunktmäßig bei:
— der Bewachung der Eingangsbereiche, insbesondere bei der Personenkontrolle;
— Bedienung technischer, zur Unterstützung der Personenkontrolle vorhandener Anlagen;
— Kontrollgängen;
— der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den dazu gehörenden Bereichen, einschließlich der Überwachung durch Videoanlagen;
bei zusätzlichem Bedarf der jeweiligen Behördenleitung bei
— der Besorgung des Aktenverkehrs;
— dem Leeren der Briefkästen der Justizbehörde;
— der Herstellung von Ablichtungen und dem Heften von Unterlagen;
— der Unterbringung, Verwaltung, Aussonderung und Vernichtung von Akten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt
🏙️ Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️ Steinburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: oliver.schlacht@gmsh.de📧
Telefon: +49 431599-1477📞
Fax: +49 431599-1465 📠
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de/🌏
URL der Teilnahme: https://www.e-vergabe-sh.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-25 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 205-423274
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Dienstleistung gem. §130 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. §64 der Vergabeverordnung (VgV).
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i.S.d. §120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 14.11.2017 an die GMSH, z.H. Herrn Oliver Schlacht (per e-Vergabesystem, per E-Mail: oliver.schlacht@gmsh.de oder per Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
11. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen wurden und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung das keine Ausschlussgründe nach §123 GWB, §124 GWB und §128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB;
12. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. seines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten);
13. Konzept;
14. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG);
15. Nach der Zuschlagserteilung und vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeiten: Durch den Auftragnehmer ist für die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden gem. §32 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) vorzulegen. Das Führungszeugnis wird der Behördenleitung des jeweiligen Leistungsortes direkt zugesandt. Die Tätigkeit kann durch die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur aufgenommen werden, wenn vor dem 1. März 2018 ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorliegt. Zusätzlich ist vor der Aufnahme der Arbeit eine Einverständniserklärung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Sicherheitsüberprüfung vorzulegen.
Bewertungsmatrix: Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Bewertungsmatrix zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Dienstleistung gem. §130 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. §64 der Vergabeverordnung (VgV).
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i.S.d. §120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 14.11.2017 an die GMSH, z.H. Herrn Oliver Schlacht (per e-Vergabesystem, per E-Mail: oliver.schlacht@gmsh.de oder per Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
11. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen wurden und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung das keine Ausschlussgründe nach §123 GWB, §124 GWB und §128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB;
12. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. seines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten);
13. Konzept;
14. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG);
15. Nach der Zuschlagserteilung und vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeiten: Durch den Auftragnehmer ist für die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden gem. §32 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) vorzulegen. Das Führungszeugnis wird der Behördenleitung des jeweiligen Leistungsortes direkt zugesandt. Die Tätigkeit kann durch die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur aufgenommen werden, wenn vor dem 1. März 2018 ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorliegt. Zusätzlich ist vor der Aufnahme der Arbeit eine Einverständniserklärung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Sicherheitsüberprüfung vorzulegen.
Bewertungsmatrix: Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Bewertungsmatrix zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden.
Der Sicherheitsdienstleister unterstützt schwerpunktmäßig bei:
— der Bewachung der Eingangsbereiche, insbesondere bei der Personenkontrolle;
— Bedienung technischer, zur Unterstützung der Personenkontrolle vorhandener Anlagen;
— Kontrollgängen;
— der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den dazu gehörenden Bereichen, einschließlich der Überwachung durch Videoanlagen;
bei zusätzlichem Bedarf der jeweiligen Behördenleitung bei
— der Besorgung des Aktenverkehrs;
— dem Leeren der Briefkästen der Justizbehörde;
— der Herstellung von Ablichtungen und dem Heften von Unterlagen;
— der Unterbringung, Verwaltung, Aussonderung und Vernichtung von Akten.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Bezirk Lübeck
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer unterstützt das Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht und Arbeitsgericht Lübeck
durch geeignetes Sicherheitspersonal schwerpunktmäßig bei:
— der Bewachung der Eingangsbereiche der Justizgebäude, insbesondere bei der Personenkontrolle;
— Bedienung technischer, zur Unterstützung der Personenkontrolle vorhandener Anlagen (z.B. Metallschleuse);
— Kontrollgängen, insbesondere der Kontrolle der Außenfassaden der Justizgebäude;
Sozialgericht Lübeck (eine weibliche oder männliche Sicherheitskraft),
Arbeitsgericht Lübeck (jeweils eine weibliche und männliche Sicherheitskraft)
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1.946,61 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2018 bis 2022). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1.946,61 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2018 bis 2022). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Mit Ausnahme von Urlaubs- oder Krankheitszeiten sind den jeweiligen Dienststellen feste Sicherheitskräfte zuzuordnen, um Kontinuität und Qualität, insbesondere bei der Eingangskontrolle, zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
— Qualifizierung als IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft;
— sicheres und freundliches Auftreten;
— Teamfähigkeit;
— körperlich fit und sportlich sein;
— aufgeschlossen, zuverlässig, flexibel;
— Dienstleistungsorientierung, soziale Kompetenz sowie gute Beobachtungsfähigkeit;
— über einen längeren Zeitraum konzentriert arbeiten können;
— ein hohes Maß an Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein;
— sehr gute psychische und physische Belastbarkeit;
— polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung;
— Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Mindestens Stufe B2 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)).
Das Sicherheitspersonal ist für die Aufgabenerfüllung mit einer einheitlichen Dienstuniform auszustatten und sauber zu kleiden.
Beim Amtsgericht Lübeck können Kurierfahrten anfallen. Für die hier eingesetzten Sicherheitskräfte ist deshalb ein gültiger Führerschein der Klasse B / Klasse 3 zwingend erforderlich.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Er endet spätestens am 28. Februar 2022.
Bezeichnung des Loses: Bezirk Kiel
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer unterstützt das Land- und Sozialgericht Kiel, sowie das Arbeitsgericht Neumünster
— der Herstellung von Ablichtungen und dem Heften von Unterlagen
Landgericht Kiel (eine weibliche Sicherheitskraft),
Sozialgericht Kiel (eine weibliche oder männliche Sicherheitskraft),
Arbeitsgericht Neumünster (jeweils eine weibliche und männliche Sicherheitskraft).
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1.946,61 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2018 bis 2022). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1.946,61 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2018 bis 2022). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Bezeichnung des Loses: Bezirk Itzehoe
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer unterstützt das Land- und Sozialgericht Itzehoe, sowie das Arbeitsgericht Elmshorn
Sozialgericht Itzehoe (eine weibliche oder männliche Sicherheitskraft),
Arbeitsgericht Elmshorn (jeweils eine weibliche und männliche Sicherheitskraft).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lübeck.
Kiel.
Itzehoe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Ableistung von Wachdiensten und Unterstützungsleistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2014 bis 2016);
2. Erklärung über das Bestehen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung;
3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Dabei ist auch der Auftragsanteil anzugeben, für den die Erteilung eines Unterauftrags beabsichtigt wird. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Dabei ist auch der Auftragsanteil anzugeben, für den die Erteilung eines Unterauftrags beabsichtigt wird. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum
Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern wird die GMSH vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung sowie seinem Einsatz entsprechende Eignungsnachweise vom
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern wird die GMSH vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung sowie seinem Einsatz entsprechende Eignungsnachweise vom
Nachunternehmer anfordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Nachweis der Erlaubnis der Bewachungstätigkeit des Unternehmers (Gewerbeerlaubnis nach §34 a der Gewerbeordnung (GewO));
5. Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. §6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV);
6. Angaben über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2014 bis 2016) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier: Wachdienst und Unterstützungsleistungen) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
6. Angaben über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2014 bis 2016) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier: Wachdienst und Unterstützungsleistungen) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
7. Eigenerklärung, dass das Personal mit einer einheitlichen Dienstuniform ausgestattet wird, sowie das dafür Sorge getragen wird, dass das Personal sauber gekleidet zum Dienst erscheint;
8. Eigenerklärung, dass nur Personal zum Einsatz kommt, das eine IHK-Prüfung als Schutz- und Sicherheitskraft erfolgreich absolviert hat;
9. Eigenerklärung, dass nur Personal zum Einsatz kommt, dessen polizeiliche Führungszeugnisse ohne Eintragungen sind;
10. Eigenerklärung, dass für das Amtsgericht Lübeck nur Personal zum Einsatz kommt, das über einen gültigen Führerschein (Klasse B / Klasse 3) verfügt;
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Dienstleistung gem. §130 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. §64 der Vergabeverordnung (VgV).
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i.S.d. §120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i.S.d. §120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 14.11.2017 an die GMSH, z.H. Herrn Oliver Schlacht (per e-Vergabesystem, per E-Mail: oliver.schlacht@gmsh.de oder per Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 14.11.2017 an die GMSH, z.H. Herrn Oliver Schlacht (per e-Vergabesystem, per E-Mail: oliver.schlacht@gmsh.de oder per Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
11. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen wurden und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung das keine Ausschlussgründe nach §123 GWB, §124 GWB und §128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB;
11. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen wurden und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung das keine Ausschlussgründe nach §123 GWB, §124 GWB und §128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB;
12. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. seines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten);
13. Konzept;
14. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG);
15. Nach der Zuschlagserteilung und vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeiten: Durch den Auftragnehmer ist für die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden gem. §32 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) vorzulegen. Das Führungszeugnis wird der Behördenleitung des jeweiligen Leistungsortes direkt zugesandt. Die Tätigkeit kann durch die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur aufgenommen werden, wenn vor dem 1. März 2018 ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorliegt. Zusätzlich ist vor der Aufnahme der Arbeit eine Einverständniserklärung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Sicherheitsüberprüfung vorzulegen.
15. Nach der Zuschlagserteilung und vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeiten: Durch den Auftragnehmer ist für die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden gem. §32 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) vorzulegen. Das Führungszeugnis wird der Behördenleitung des jeweiligen Leistungsortes direkt zugesandt. Die Tätigkeit kann durch die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur aufgenommen werden, wenn vor dem 1. März 2018 ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorliegt. Zusätzlich ist vor der Aufnahme der Arbeit eine Einverständniserklärung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Sicherheitsüberprüfung vorzulegen.
Bewertungsmatrix: Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Bewertungsmatrix zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß §119 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §15 Vergabeverordnung (VgV). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Erklärt der Auftraggeber mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang einer Rüge, dieser nicht abhelfen zu wollen, so ist der Antrag ebenso unzulässig (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß §119 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §15 Vergabeverordnung (VgV). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Erklärt der Auftraggeber mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang einer Rüge, dieser nicht abhelfen zu wollen, so ist der Antrag ebenso unzulässig (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 812
Postanschrift: Gartenstraße 6
Telefon: +49 431599-1112📞
Fax: +49 431599-1119 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Herr Oliver Schlacht
E-Mail: oliver.schlacht@gmsh.de📧
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2017/S 205-423274 (2017-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden.
Der Sicherheitsdienstleister unterstützt schwerpunktmäßig bei:
— der Bewachung der Eingangsbereiche, insbesondere bei der Personenkontrolle;
— Bedienung technischer, zur Unterstützung der Personenkontrolle vorhandener Anlagen;
— Kontrollgängen;
— der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den dazu gehörenden Bereichen, einschließlich der Überwachung durch Videoanlagen;
Bei zusätzlichem Bedarf der jeweiligen Behördenleitung bei.
— der Besorgung des Aktenverkehrs;
— dem Leeren der Briefkästen der Justizbehörde;
— der Herstellung von Ablichtungen und dem Heften von Unterlagen;
— der Unterbringung, Verwaltung, Aussonderung und Vernichtung von Akten
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden.
Der Sicherheitsdienstleister unterstützt schwerpunktmäßig bei:
— der Bewachung der Eingangsbereiche, insbesondere bei der Personenkontrolle;
— Bedienung technischer, zur Unterstützung der Personenkontrolle vorhandener Anlagen;
— Kontrollgängen;
— der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den dazu gehörenden Bereichen, einschließlich der Überwachung durch Videoanlagen;
Bei zusätzlichem Bedarf der jeweiligen Behördenleitung bei.
— der Besorgung des Aktenverkehrs;
— dem Leeren der Briefkästen der Justizbehörde;
— der Herstellung von Ablichtungen und dem Heften von Unterlagen;
— der Unterbringung, Verwaltung, Aussonderung und Vernichtung von Akten
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Bei zusätzlichem Bedarf der jeweiligen Behördenleitung bei.
— der Unterbringung, Verwaltung, Aussonderung und Vernichtung von Akten
Der Auftragnehmer unterstützt das Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht und Arbeitsgericht Lübeck.
Durch geeignetes Sicherheitspersonal schwerpunktmäßig bei:
Arbeitsgericht Lübeck (jeweils eine weibliche und männliche Sicherheitskraft).
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1 946,61 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2018 bis 2022). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8.00 und 16.00 erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20.00 erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1 946,61 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2018 bis 2022). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8.00 und 16.00 erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20.00 erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
— Qualifizierung als IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,
— sicheres und freundliches Auftreten,
— Teamfähigkeit,
— körperlich fit und sportlich sein,
— aufgeschlossen, zuverlässig, flexibel,
— Dienstleistungsorientierung, soziale Kompetenz sowie gute Beobachtungsfähigkeit,
— über einen längeren Zeitraum konzentriert arbeiten können,
— ein hohes Maß an Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein,
— sehr gute psychische und physische Belastbarkeit,
— polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung,
Der Auftragnehmer unterstützt das Land- und Sozialgericht Kiel, sowie das Arbeitsgericht Neumünster.
— der Herstellung von Ablichtungen und dem Heften von Unterlagen.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)(zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1 946,61 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2018 bis 2022). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8.00 und 16.00 erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhrerforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)(zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1 946,61 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2018 bis 2022). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8.00 und 16.00 erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhrerforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Mit Ausnahme von Urlaubs- oder Krankheitszeiten sind den jeweiligen Dienststellen feste Sicherheitskräftezuzuordnen, um Kontinuität und Qualität, insbesondere bei der Eingangskontrolle, zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer unterstützt das Land- und Sozialgericht Itzehoe, sowie das Arbeitsgericht Elmshorn.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)(zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1 946,61 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2018 bis 2022). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8.00 und 16.00 erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20.00 erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten nach an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)(zzt. 38,7 Stunden/Woche, durchschnittlich 1 946,61 Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeiter im Zeitraum 2018 bis 2022). Die jeweilige Behördenleitung wird Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Stundennachweis. Der Einsatz wird voraussichtlich überwiegend wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8.00 und 16.00 erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20.00 erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lübeck
Kiel
Itzehoe
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-11 📅
Quelle: OJS 2018/S 075-167778 (2018-04-16)