Hausordnungs- und Objektschutz- und Veranstaltungsdienste, Revier-, Alarm- und Interventionsdienste für das Baureferat, Technisches Rathaus in der Friedenstr. 40 in 81671 München.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen im Technischen Rathaus, Friedenstr. 40.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Hausordnungs- und Objektschutz- und Veranstaltungsdienste, Revier-, Alarm- und Interventionsdienste für das Baureferat, Technisches Rathaus in der...”
Kurze Beschreibung
Hausordnungs- und Objektschutz- und Veranstaltungsdienste, Revier-, Alarm- und Interventionsdienste für das Baureferat, Technisches Rathaus in der Friedenstr. 40 in 81671 München.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Streifendienste📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistungsvertrag über Hausordnungs- und Objektschutz- und Veranstaltungsdienste, Revier-, Alarm- und Interventionsdienste für das Baureferat, Objekt:...”
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungsvertrag über Hausordnungs- und Objektschutz- und Veranstaltungsdienste, Revier-, Alarm- und Interventionsdienste für das Baureferat, Objekt: Technisches Rathaus in der Friedenstr. 40 in 81671 München.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
2. Wirt. und finanzielle Leistungsfähigkeit;
3. Techn. und berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
2. Wirt. und finanzielle Leistungsfähigkeit;
3. Techn. und berufliche Leistungsfähigkeit.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen. Siehe unter www.muenchen.de/vgst1
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens: Zuschlagskriterium: Günstigster Preis.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2017-03-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Fragen sind schriftlich, per Fax (089/233-30478) oder E-Mail (abteilung5.vergabestelle1@muenchen.de) an die Vergabestelle 1 bis spätestens 28.2.2017 zu...”
Fragen sind schriftlich, per Fax (089/233-30478) oder E-Mail (abteilung5.vergabestelle1@muenchen.de) an die Vergabestelle 1 bis spätestens 28.2.2017 zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen schriftlich oder werden als Konkretisierung zur Leistungsbeschreibung unter www.muenchen.de/vgst1 bis 6.3.2017 veröffentlicht.
Nach gesonderter Aufforderung sind in der Eigenerklärung genannten Angaben grundsätzlich innerhalb von 3 Arbeitstagen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Einwirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 018-030095 (2017-01-23)