Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Ellwangen

Regierungspräsidium Stuttgart

Gegenstand der Ausschreibung ist der Sicherheits- Kontroll- und Pfortendienst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in 73479 Ellwangen, Georg-Elser-Str. 2 und deren Außenstelle in 89537 Giengen an der Brenz, Siemensstraße 9. Die LEA in Ellwangen kann im Regelbetrieb 700 Personen aufnehmen, die Außenstelle Giengen im Regelbetrieb 300. Das Objekt in Giengen an der Brenz ist derzeit nicht belegt. Derzeit ist dort nur ein reiner Objektschutz zu gewährleisten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-30 Auftragsbekanntmachung
2017-05-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang:
Der Umfang des Auftrages ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, die ab 1.2.2017 auf der Internetpräsenz des Auftraggebers zum Download bereitgestellt sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Stuttgart
Postanschrift: Ruppmannstr. 21
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp.baden-württemberg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 023-040655
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Alle relevanten Informationen werden ausschließlich auf der Internetpräsenz des Auftraggebers zum Download bereitgestellt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Sicherheits- Kontroll- und Pfortendienst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in 73479 Ellwangen, Georg-Elser-Str. 2 und deren Außenstelle in 89537 Giengen an der Brenz, Siemensstraße 9. Die LEA in Ellwangen kann im Regelbetrieb 700 Personen aufnehmen, die Außenstelle Giengen im Regelbetrieb 300. Das Objekt in Giengen an der Brenz ist derzeit nicht belegt. Derzeit ist dort nur ein reiner Objektschutz zu gewährleisten.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 30 Monate
Referenznummer: 13-0230.7/0048
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss gem. § 42 Vergabeverordnung geeignet sein und für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.Vorzulegen ist unter anderem eine gültige Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung und ein Auszug aus dem Handelsregister. Das Gewerbe muss bei der zuständigen Gewerbebehörde angemeldet sein. Weitere Erfordernisse ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen und den in den Ausschreibungsunterlagen getroffenen Regelungen. Er hat Haftpflichtversicherungsschutz mit vorgegebenen Mindestdeckungssummen nachzuweisen Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten und getroffenen Regelungen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart
Internetadresse: www.rp.baden-württemberg.de 🌏
Name: Regierungspräsidium Stuttgart
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
URL der Dokumente: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Service/Bekanntmachung/Seiten/Ausschreibung.aspx 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-0230.7/0048

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-4049 📞
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet aktuell:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 023-040655 (2017-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-190522
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 023-040655
ABl. S-Ausgabe: 96

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität der Leistung (Konzepte) (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-15 📅
Name: Ciborius Sicherheits- und Servicedienstleistungen GmbH
Postanschrift: Niederlassung Süd Eschersheimer Landstraße 23
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.ciborius-grppe.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 096-190522 (2017-05-16)