Städtische Objekte in Freiburg, Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an den Verwaltungsstandorten der Stadt Freiburg.
Los 1: Sicherheitsdienstleistungen (ausgenommen Geldtransporte) für die Verwaltungsstandorte der Stadt Freiburg
Los 2: Sicherheitsdienstleistungen (Geld- und Werttransporte) für die Verwaltungsstandorte der Stadt Freiburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen Verwaltungsstandorte Freiburg
2017003735
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Städtische Objekte in Freiburg, Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an den Verwaltungsstandorten der Stadt Freiburg
— Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Städtische Objekte in Freiburg, Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an den Verwaltungsstandorten der Stadt Freiburg
— Los 1: Sicherheitsdienstleistungen (ausgenommen Geldtransporte) für die Verwaltungsstandorte der Stadt Freiburg,
— Los 2: Sicherheitsdienstleistungen (Geld- und Werttransporte) für die Verwaltungsstandorte der Stadt Freiburg
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“(1a) Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formular 124 gem. § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. bei EU-Verfahren §§ 123 und 124 GWB (Umsatz vergleichbarer Leistungen...”
Text
(1a) Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formular 124 gem. § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. bei EU-Verfahren §§ 123 und 124 GWB (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft)
(1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen und eine gemeinsame Haftung für die übertragene Nachunternehmerleistung übernommen wird;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Berufshaftpflichtversicherung;
(8) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
(9) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung;
(10) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
Der Nachweis zu Ziffer (3) ist mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich!).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigen-erklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind (elektronischer EEE-Dienst siehe: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de).
Soweit Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen (siehe Informationssystem eCERTIS unter http://ec.europa.eu/markt/ecertis/login.do).
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formblatt 001 Stadt FR.
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Text:
“(1a) Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formular 124 gem. § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. bei EU-Verfahren §§ 123 und 124 GWB (Umsatz vergleichbarer Leistungen...”
Text
(1a) Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formular 124 gem. § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. bei EU-Verfahren §§ 123 und 124 GWB (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft)
(1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen und eine gemeinsame Haftung für die übertragene Nachunternehmerleistung übernommen wird;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Berufshaftpflichtversicherung;
(8) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
(9) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung;
(10) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
Der Nachweis zu Ziffer (3) ist mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich!).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigen-erklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind (elektronischer EEE-Dienst siehe: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de).
Soweit Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen (siehe Informationssystem eCERTIS unter http://ec.europa.eu/markt/ecertis/login.do).
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formblatt 001 Stadt FR.
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Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Bewerberanfragen möglich bis spätestens 12.12.2017/12:00 Uhr.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:...”
Text
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 12.12.2017/12:00 Uhr.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
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Text:
“Bewerberanfragen möglich bis spätestens 12.12.2017/12:00 Uhr
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de”
Text
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 12.12.2017/12:00 Uhr
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
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Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller...”
Text
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
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Text:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller...”
Text
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 236-490945 (2017-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Fribourg-im-Brisgau – Vergabemanagement
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Städtische Objekte in Freiburg, Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an den Verwaltungsstandorten der Stadt Freiburg.
Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Städtische Objekte in Freiburg, Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an den Verwaltungsstandorten der Stadt Freiburg.
Los 1: Sicherheitsdienstleistungen (ausgenommen Geldtransporte) für die Verwaltungsstandorte der Stadt Freiburg
Los 2: Sicherheitsdienstleistungen (Geld- und Werttransporte) für die Verwaltungsstandorte der Stadt Freiburg
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sämtliche Sicherheitsdienstleistungen ausgenommen der Geld- und Werttransporte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fribourg-im-Brisgau
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheitsdienstleistungen (ausgenommen Geldtransporte) für die Verwaltungsstandorte der Stadt Freiburg” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Geld- und Werttransporte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheitsdienstleistungen (Geld- und Werttransporte) für die Verwaltungsstandorte der Stadt Freiburg”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 224-466078
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Sämtliche Sicherheitsdienstleistungen ausgenommen der Geld- und Werttransporte
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ziemann Sicherheit GmbH
Postanschrift: Gewerbestraße 19-23
Postort: Schallstadt
Postleitzahl: 79227
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Geld- und Werttransporte
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen” Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 152-349436 (2018-08-07)