Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Knappenstraße 1, Einkauf Lausitz
Postort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Carmen Kapelle
Telefon: +49 3573-844282📞
E-Mail: carmen.kapelle@lmbv.de📧
Fax: +49 3573-844643 📠
Region: Oberspreewald-Lausitz🏙️
URL: www.lmbv.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.lmbv-einkauf.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherung und Endgestaltung der gewachsenen Böschung Nordfeld Sedlitz
Produkte/Dienstleistungen: Baureifmachung und Abräumung📦 Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Oberspreewald-Lausitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Deutschland, Bundesland Brandenburg, Landkreis Oberspreewald Lausitz, südwestlich der Ortslage Sedlitz, ehemaliger Tagebau Sedlitz”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bearbeitungsgebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Sedlitz, eines Ortsteiles von Senftenberg im Oberspreewald-Lausitz-Kreis des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bearbeitungsgebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Sedlitz, eines Ortsteiles von Senftenberg im Oberspreewald-Lausitz-Kreis des Landes Brandenburg und wurde in der Vergangenheit im Rahmen der Braunkohlenförderung bergbaulich beansprucht. Es umfasst das nördliche Böschungssystem des zukünftigen Sedlitzer Sees. Es handelt sich um eine relativ ebene Brachfläche am ehemaligen Tagebaurand des Tagebaues Sedlitz Nordfeld mit Geländehöhen zwischen +103 m NHN und +107 m NHN. Aus den Ergebnissen einer bodenmechanischen und hydromechanischen Standsicherheits- und Stabilitätsbetrachtungen wurde der erforderliche Sicherungs- bzw. Sanierungsbedarf zur abschließenden Herstellung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit im Bearbeitungsgebiet abgeleitet. Der Auftrag beinhaltet die hierfür erforderlichen Arbeiten. Diese umfassen hauptsächlich die Modellierung und Abflachung des anstehenden Geländes incl. des Abtransportes der Überschussmassen (ca. 360 000 m³) zu Flächen der LMBV sowie die Sicherung der hergestellten Uferlinie mittels Steinschüttung (ca. 48 300 t). Weiterhin erfolgt u. a. der Einbau von 17 Dalben als Vorbereitung für die spätere Errichtung einer Hafenanlage. Die Arbeiten erfolgen landseitig im Trockenen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-09-20 📅
Datum des Endes: 2019-06-04 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 195-399827
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 13000438
Titel: Sicherung und Endgestaltung der gewachsenen Böschung Nordfeld Sedlitz
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-15 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SGL Spezial- und Bergbau Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Bockwitzer Straße 85
Postort: Lauchhammer
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberspreewald-Lausitz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
“Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich in...”
Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
Die Angebote sind jeweils in einem verschlossenen Umschlag und als solche unter Angabe der Vergabenummer entsprechend zu kennzeichnen.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) und des Abschlusses einer Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (ZV LSB) und der LMBV.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Knappenstraße 1
Postort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3573844643 📠
URL: www.lmbv.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 133-325685 (2020-07-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-30) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“DEUTSCHLAND, Bundesland Brandenburg, Landkreis Oberspreewald Lausitz, südwestlich der Ortslage Sedlitz, ehemaliger Tagebau Sedlitz”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2020/S 149-364516 (2020-07-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-05) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bearbeitungsgebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Sedlitz, eines Ortsteiles von Senftenberg im Oberspreewald-Lausitz-Kreis des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bearbeitungsgebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Sedlitz, eines Ortsteiles von Senftenberg im Oberspreewald-Lausitz-Kreis des Landes Brandenburg und wurde in der Vergangenheit im Rahmen der Braunkohlenförderung bergbaulich beansprucht. Es umfasst das nördliche Böschungssystem des zukünftigen Sedlitzer Sees. Es handelt sich um eine relativ ebene Brachfläche am ehemaligen Tagebaurand des Tagebaues Sedlitz Nordfeld mit Geländehöhen zwischen +103 m NHN und +107 m NHN. Aus den Ergebnissen einer bodenmechanischen und hydromechanischen Standsicherheits- und Stabilitätsbetrachtungen wurde der erforderliche Sicherungs- bzw. Sanierungsbedarf zur abschließenden Herstellung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit im Bearbeitungsgebiet abgeleitet. Der Auftrag beinhaltet die hierfür erforderlichen Arbeiten. Diese umfassen hauptsächlich die Modellierung und Abflachung des anstehenden Geländes incl. des Abtransportes der Überschussmassen (ca. 360 000 m) zu Flächen der LMBV sowie die Sicherung der hergestellten Uferlinie mittels Steinschüttung (ca. 48 300 t). Weiterhin erfolgt u. a. der Einbau von 17 Dalben als Vorbereitung für die spätere Errichtung einer Hafenanlage. Die Arbeiten erfolgen landseitig im Trockenen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 153-374100 (2020-08-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2020/S 168-406439 (2020-08-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2020/S 172-413373 (2020-09-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 178-429160 (2020-09-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-10-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2020/S 207-501613 (2020-10-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-09) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Deutschland, Bundesland Brandenburg, Landkreis Oberspreewald Lausitz, südwestlich der Ortslage Sedlitz, ehemaliger Tagebau Sedlitz.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
“Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja.
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich in...”
Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja.
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
Die Angebote sind jeweils in einem verschlossenen Umschlag und als solche unter Angabe der Vergabenummer entsprechend zu kennzeichnen.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) und des Abschlusses einer Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (ZV LSB) und der LMBV.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 222-542852 (2020-11-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2020/S 224-549899 (2020-11-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2020/S 237-582474 (2020-12-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 242-595917 (2020-12-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-11) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bearbeitungsgebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Sedlitz, eines Ortsteiles von Senftenberg im Oberspreewald-Lausitz-Kreis des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bearbeitungsgebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Sedlitz, eines Ortsteiles von Senftenberg im Oberspreewald-Lausitz-Kreis des Landes Brandenburg und wurde in der Vergangenheit im Rahmen der Braunkohlenförderung bergbaulich beansprucht. Es umfasst das nördliche Böschungssystem des zukünftigen Sedlitzer Sees. Es handelt sich um eine relativ ebene Brachfläche am ehemaligen Tagebaurand des Tagebaues Sedlitz Nordfeld mit Geländehöhen zwischen +103 m NHN und +107 m NHN. Aus den Ergebnissen einer bodenmechanischen und hydromechanischen Standsicherheits- und Stabilitätsbetrachtungen wurde der erforderliche Sicherungs- bzw. Sanierungsbedarf zur abschließenden Herstellung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit im Bearbeitungsgebiet abgeleitet. Der Auftrag beinhaltet die hierfür erforderlichen Arbeiten. Diese umfassen hauptsächlich die Modellierung und Abflachung des anstehenden Geländes incl. des Abtransportes der Überschussmassen (ca. 360.000 m) zu Flächen der LMBV sowie die Sicherung der hergestellten Uferlinie mittels Steinschüttung (ca. 48 300 t). Weiterhin erfolgt u. a. der Einbau von 17 Dalben als Vorbereitung für die spätere Errichtung einer Hafenanlage. Die Arbeiten erfolgen landseitig im Trockenen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 245-606413 (2020-12-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2021/S 035-084715 (2021-02-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2021/S 040-097350 (2021-02-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2021/S 055-135850 (2021-03-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2021/S 061-153805 (2021-03-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2021/S 071-180168 (2021-04-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2021/S 076-193615 (2021-04-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2021/S 100-263074 (2021-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: D-01968
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987915.83 💰
Quelle: OJS 2021/S 108-283921 (2021-06-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-26) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bearbeitungsgebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Sedlitz, eines Ortsteiles von Senftenberg im Oberspreewald-Lausitz-Kreis des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bearbeitungsgebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Sedlitz, eines Ortsteiles von Senftenberg im Oberspreewald-Lausitz-Kreis des Landes Brandenburg und wurde in der Vergangenheit im Rahmen der Braunkohlenförderung bergbaulich beansprucht. Es umfasst das nördliche Böschungssystem des zukünftigen Sedlitzer Sees. Es handelt sich um eine relativ ebene Brachfläche am ehemaligen Tagebaurand des Tagebaues Sedlitz Nordfeld mit Geländehöhen zwischen +103 m NHN und +107 m NHN. Aus den Ergebnissen einer bodenmechanischen und hydromechanischen Standsicherheits- und Stabilitätsbetrachtungen wurde der erforderliche Sicherungs- bzw. Sanierungsbedarf zur abschließenden Herstellung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit im Bearbeitungsgebiet abgeleitet. Der Auftrag beinhaltet die hierfür erforderlichen Arbeiten. Diese umfassen hauptsächlich die Modellierung und Abflachung des anstehenden Geländes incl. des Abtransportes der Überschussmassen (ca. 360.000 m³) zu Flächen der LMBV sowie die Sicherung der hergestellten Uferlinie mittels Steinschüttung (ca. 48.300 t). Weiterhin erfolgt u. a. der Einbau von 17 Dalben als Vorbereitung für die spätere Errichtung einer Hafenanlage. Die Arbeiten erfolgen landseitig im Trockenen.
“Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja
.
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich in...”
Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja
.
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
.
Die Angebote sind jeweils in einem verschlossenen Umschlag und als solche unter Angabe der Vergabenummer entsprechend zu kennzeichnen.
.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) und des Abschlusses einer Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (ZV LSB) und der LMBV.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 168-439158 (2021-08-26)