Social Media Marketing 2017
Germany Trade & Invest GmbH (GTAI)
Social Media Marketing.
Für die Erbringung von Werbeleistungen sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer. Ziel ist die Beauftragung eines Bieters mit einem Angebot für die Mediabuchung in einem reinen BtoB Social Network für die direkte Ansprache der nationalen und internationalen Zielgruppen der GTAI.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-11.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-10-11 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-10-13 | Ergänzende Angaben |
| 2018-01-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Referenznummer: Werbekampagne (Social Media Marketing 2017)
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbekampagnen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Germany Trade & Invest GmbH (GTAI)
Postanschrift: Friedrichstraße 60
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gtai.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gtai.de 📧
Telefon: +49 30-200099800 📞
Fax: +49 30-20009977800 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174273 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174273 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 197-405203
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Los 1: BtoB Social Network mit einer Reichweite von mindestens 10 Millionen Nutzern in Deutschland
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dauer: 1 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 2: BtoB Social Network mit einer Reichweite von mindestens 6 000 000 Nutzern in Deutschland
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: Michael Scharf
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174273 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 197-405203 (2017-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Referenznummer: Werbekampagne (Social Media Marketing 2017)
Kurze Beschreibung:
Social Media Marketing.
Für die Erbringung von Werbeleistungen sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer. Ziel ist die Beauftragung eines Bieters mit einem Angebot für die Mediabuchung in einem reinen BtoB Social Network für die direkte Ansprache der nationalen und internationalen Zielgruppen der GTAI.
Mehr anzeigen
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbekampagnen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Germany Trade & Invest GmbH (GTAI)
Postanschrift: Friedrichstraße 60
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gtai.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gtai.de 📧
Telefon: +49 30-200099800 📞
Fax: +49 30-20009977800 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174273 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174273 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 197-405203
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Social Media Marketing.
Für die Erbringung von Werbeleistungen sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer. Ziel ist die Beauftragung eines Bieters mit einem Angebot für die Mediabuchung in einem reinen BtoB Social Network für die direkte Ansprache der nationalen und internationalen Zielgruppen der GTAI.
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Marketingstrategie der GTAI beinhaltet Social Media Marketing, also die direkte Ansprache der Zielgruppen in sozialen Netzwerken, die berufsbezogen genutzt werden. Das für diesen Zweck bereitgestellte Budget für nationale und internationale Marketingaktivtäten soll in relevanten Netzwerken eingesetzt werden.
Mehr anzeigen
Für die optimale Reichweite innerhalb der Zielgruppe wird in drei Losen ausgeschrieben.
Bezeichnung des Loses: Los 2: BtoB Social Network mit einer Reichweite von mindestens 6 000 000 Nutzern in Deutschland
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für die optimale Reichweite innerhalb der Zielgruppe wird in 3 Losen ausgeschrieben.
Bezeichnung des Loses: Los 2: BtoB Social Network mit einer Reichweite von mindestens 500 000 000 Nutzern weltweit
Losnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter müssen im Vergabeverfahren folgende Nachweise erbringen, damit die Eignung festgestellt werden kann.
Allgemeines:
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind die Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft entsprechend der betreffenden Leistungsbestandteile vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
Mehr anzeigen
— Die verlangten Eigenerklärungen sind ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen, soweit nichts anderes angegeben.
— Die geforderten Eigenerklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Vergabeverfahren wird nicht akzeptiert.
— Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Alle Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1.) Eigenerklärung zur Einhaltung der Verordnung PR Nr. 30/53.
2.) Eigenerklärung, dass ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers/jedes Bieters einer Bietergemeinschaft nicht eröffnet ist und Gründe für eine Eröffnung auch nicht vorliegen.
3.) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.
Eine Weigerung der Nennung mit Bezug auf den „Sabanes Oxlay Act“ ist aufgrund der nicht öffentlichen Nutzung dieser Informationen nicht statthaft und führt zum Ausschluss.
1. Unternehmensdarstellung und Berufs- oder Handelsregisterauszug.
2. Nachweis von jeweils drei aussagekräftigen Referenzbeispielen (Cases) zu in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die nach der Art und Umfang mit der ausgeschrieben Leistung übereinstimmt.
3. Eigenerklärung über die Anzahl der Nutzer.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Fremde AGB's werden nur akzeptiert, wenn Sie den Vorschriften der VOL/B nicht wiedersprechen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: Michael Scharf
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174273 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Teilnehmer an einem Vergabeverfahren haben bei europaweiten Vergabeverfahren einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Daher können sie, solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht erteilt ist, bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung der betreffenden Vergabeverfahrensstellen.
Mehr anzeigen
Vor Zuschlagserteilung hat der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Pflicht, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und über den frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren (sog. Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 S. 1 GWB).
Mehr anzeigen
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, wobei sich diese Frist auf zehn Kalendertage verkürzt, wenn die Information per Telefax oder auf elektronischem Wegeversendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (sog. Wartepflicht nach § 134 Abs.1 S. 1 bis 5 GWB). Die Informations- und Wartepflicht entfällt lediglich in solchen Fällen, in denen ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (§ 134 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der Auftragserteilung hat, eine Verletzung seiner Rechte im Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht und darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs.2 GWB). Die Verletzung von Vergabevorschriften kann auch darin bestehen, dass die Ausschreibung einer Vergabe rechtswidrig unterblieben ist. Antragsbefugt kann auch sein, wer sich durch den geltend gemachten Vergabeverstoß an einer Angebotsabgabe gehindert sah.
Mehr anzeigen
Zudem ist die Beachtung der Rügeobliegenheit zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs. 3 GWB). Dieser ist unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften schon im Vergabeverfahren positiv erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen, gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist der geltend gemachte Fehler bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, so muss dieser spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Allerdings ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB übergreifend, so dass ein Bieter bei positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß immer innerhalb einer Frist von 10 Tagen rügen muss. Nur in Ausnahmefällen ist keine Rüge erforderlich, z.B. bei der sog. De-facto-Vergabe (§ 160 S. 2GWB).
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Die Rüge ist formlos möglich, sollte aus Beweisgründen aber schriftlich erfolgen. Nach erfolgter Rüge kann der Bieter den Nachprüfungsantrag ohne weitere Wartefrist schriftlich bei der Vergabekammer stellen. Hierfür ist kein Anwalt erforderlich. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland muss einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen
Nachprüfungsverfahren sind gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 2 500 EUR. Bei Antragstellung ist ein Vorschuss in dieser Höhe zu zahlen, der zurückerstattet wird, sofern und soweit die Anrufung der Vergabekammer erfolgreich ist.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 197-405203 (2017-10-11)
Ergänzende Angaben (2017-10-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 200-412202
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 197-405203
ABl. S-Ausgabe: 200
Quelle: OJS 2017/S 200-412202 (2017-10-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 200-412202
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 197-405203
ABl. S-Ausgabe: 200
Quelle: OJS 2017/S 200-412202 (2017-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 022-046631
ABl. S-Ausgabe: 22
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Los 2: BtoB Social Network mit einer Reichweite von mindestens 6 Millionen Nutzern in Deutschland
Los 2: BtoB Social Network mit einer Reichweite von mindestens 500 Millionen Nutzern weltweit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-04 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 022-046631 (2018-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Social Media Marketing
Für die Erbringung von Werbeleistungen sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer. Ziel ist die Beauftragung eines Bieters mit einem Angebot für die Mediabuchung in einem reinen BtoB Social Network für die direkte Ansprache der nationalen und internationalen Zielgruppen der GTAI.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 022-046631
ABl. S-Ausgabe: 22
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Social Media Marketing
Die Marketingstrategie der GTAI beinhaltet Social Media Marketing, also die direkte Ansprache der Zielgruppen in sozialen Netzwerken, die berufsbezogen genutzt werden. Das für diesen Zweck bereitgestellte Budget für nationale und internationale Marketingaktivitäten soll in relevanten Netzwerken eingesetzt werden.
Mehr anzeigen
Los 2: BtoB Social Network mit einer Reichweite von mindestens 500 Millionen Nutzern weltweit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-04 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vor Zuschlagserteilung hat der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Pflicht, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und über den frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren (sog. Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 S. 1GWB).
Mehr anzeigen
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, wobei sich diese Frist auf zehn Kalendertage verkürzt, wenn die Information per Telefax oder auf elektronischem Wegeversendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (sog. Wartepflicht nach § 134 Abs.1 S. 1 bis 5 GWB). Die Informations- und Wartepflicht entfällt lediglich in solchen Fällen, in denen ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige.
Mehr anzeigen
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (§ 134 Abs. 3 GWB).
Zudem ist die Beachtung der Rügeobliegenheit zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs. 3 GWB). Dieser ist unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften schon im Vergabeverfahren positiv erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen, gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist der geltend gemachte Fehler bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, so muss dieser spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Allerdings ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB übergreifend, so dass ein Bieter bei positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß immer innerhalb einer Frist von 10 Tagen rügen muss. Nur in Ausnahmefällen ist keine Rüge erforderlich, z. B. bei der sog. De-facto-Vergabe (§ 160 S. 2GWB).
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.4GWB).
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (>20 neue Beschaffungen)