Allgemeines: Die Landeshauptstadt München bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen an. Für die Verwaltung der Fördermittel soll eine geeignete Softwarelösung beschafft werden. Diese soll zunächst im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zum Einsatz kommen. Optional können zu einem späteren Zeitpunkt auch Nutzer aus anderen Referaten hinzukommen. Neben dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES), dem Förderprogramm für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen (FAO) und diversen Zuschüssen, ist seit April 2016 auch das Förderprogramm Elektromobilität in München (FEM) beschlossen worden. Da die Anzahl an Förderprogrammen kontinuierlich steigt und der Umgang mit komplexen Berechnungen, langwierigen Prozessen und der hohen Anzahl an Anträgen nicht ohne eine übergreifende IT-Unterstützung zu bewältigen ist, wird eine einheitliche Software für Fördermittelmanagement benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Referenznummer: 2000003799
Kurze Beschreibung:
Allgemeines:
Die Landeshauptstadt München bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen an. Für die Verwaltung der Fördermittel soll eine geeignete Softwarelösung beschafft werden. Diese soll zunächst im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zum Einsatz kommen. Optional können zu einem späteren Zeitpunkt auch Nutzer aus anderen Referaten hinzukommen. Neben dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES), dem Förderprogramm für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen (FAO) und diversen Zuschüssen, ist seit April 2016 auch das Förderprogramm Elektromobilität in München (FEM) beschlossen worden. Da die Anzahl an Förderprogrammen kontinuierlich steigt und der Umgang mit komplexen Berechnungen, langwierigen Prozessen und der hohen Anzahl an Anträgen nicht ohne eine übergreifende IT-Unterstützung zu bewältigen ist, wird eine einheitliche Software für Fördermittelmanagement benötigt.
Die Landeshauptstadt München bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen an. Für die Verwaltung der Fördermittel soll eine geeignete Softwarelösung beschafft werden. Diese soll zunächst im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zum Einsatz kommen. Optional können zu einem späteren Zeitpunkt auch Nutzer aus anderen Referaten hinzukommen. Neben dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES), dem Förderprogramm für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen (FAO) und diversen Zuschüssen, ist seit April 2016 auch das Förderprogramm Elektromobilität in München (FEM) beschlossen worden. Da die Anzahl an Förderprogrammen kontinuierlich steigt und der Umgang mit komplexen Berechnungen, langwierigen Prozessen und der hohen Anzahl an Anträgen nicht ohne eine übergreifende IT-Unterstützung zu bewältigen ist, wird eine einheitliche Software für Fördermittelmanagement benötigt.
Angabe, da Pflichtfeld; Termin kann sich verschieben; Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Allgemeines:
Die Landeshauptstadt München bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen an. Für die Verwaltung der Fördermittel soll eine geeignete Softwarelösung beschafft werden. Diese soll zunächst im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zum Einsatz kommen. Optional können zu einem späteren Zeitpunkt auch Nutzer aus anderen Referaten hinzukommen. Neben dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES), dem Förderprogramm für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen (FAO) und diversen Zuschüssen, ist seit April 2016 auch das Förderprogramm Elektromobilität in München (FEM) beschlossen worden. Da die Anzahl an Förderprogrammen kontinuierlich steigt und der Umgang mit komplexen Berechnungen, langwierigen Prozessen und der hohen Anzahl an Anträgen nicht ohne eine übergreifende IT-Unterstützung zu bewältigen ist, wird eine einheitliche Software für Fördermittelmanagement benötigt.
Die Landeshauptstadt München bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen an. Für die Verwaltung der Fördermittel soll eine geeignete Softwarelösung beschafft werden. Diese soll zunächst im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zum Einsatz kommen. Optional können zu einem späteren Zeitpunkt auch Nutzer aus anderen Referaten hinzukommen. Neben dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES), dem Förderprogramm für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen (FAO) und diversen Zuschüssen, ist seit April 2016 auch das Förderprogramm Elektromobilität in München (FEM) beschlossen worden. Da die Anzahl an Förderprogrammen kontinuierlich steigt und der Umgang mit komplexen Berechnungen, langwierigen Prozessen und der hohen Anzahl an Anträgen nicht ohne eine übergreifende IT-Unterstützung zu bewältigen ist, wird eine einheitliche Software für Fördermittelmanagement benötigt.
— Lieferung des Softwaresystems (Standardsoftware) und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft:
Es wird ein Softwaresystem für interne Anwender (47 Fachanwender, 2 fachl. und 1 techn. Administrator) an 50 PC's benötigt
Der Auftragnehmer hat die von ihm zu liefernde Software und/oder zu erstellenden Systemkomponenten sowie die durch den Auftraggeber beizustellenden Systemkomponenten bei der LHM aufzustellen, zu installieren, zu konfigurieren, zu customizen und zu integrieren sowie die Funktionsfähigkeit herbeizuführen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und it@M, dem zentralen Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der LHM.
Der Auftragnehmer hat die von ihm zu liefernde Software und/oder zu erstellenden Systemkomponenten sowie die durch den Auftraggeber beizustellenden Systemkomponenten bei der LHM aufzustellen, zu installieren, zu konfigurieren, zu customizen und zu integrieren sowie die Funktionsfähigkeit herbeizuführen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und it@M, dem zentralen Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der LHM.
— Schulungen:
Alle Mitarbeiter/innen inkl. der Systemverantwortlichen müssen vom Auftragnehmer ausreichend (mind. einen Tag für Mitarbeiter und zusätzlich einen Tag für Systemverantwortliche) geschult werden. Die Schulung findet in Gruppen von maximal 8 Personen an den PCs im Schulungsraum des RGU (LHM) statt. Der voraussichtliche Schulungsbedarf umfasst
Alle Mitarbeiter/innen inkl. der Systemverantwortlichen müssen vom Auftragnehmer ausreichend (mind. einen Tag für Mitarbeiter und zusätzlich einen Tag für Systemverantwortliche) geschult werden. Die Schulung findet in Gruppen von maximal 8 Personen an den PCs im Schulungsraum des RGU (LHM) statt. Der voraussichtliche Schulungsbedarf umfasst
— ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilungen Umwelt und Gesundheitsvorsorge
— 1 Vertretung aus dem Personalrat
— 2-3 Systemverantwortliche
Die Schulungsunterlagen sind vom Auftragnehmer übersichtlich und aussagekräftig sowie auf den Auftraggeber individuell zugeschnitten in deutscher Sprache zu erstellen. Die Schulungsunterlagen sind elektronisch sowie in bearbeitbarer Papierform zu liefern. Die Schulungsunterlagen dürfen vom Auftraggeber intern beliebig weiter verwendet werden. Alle Benutzeroberflächen, auf denen im Betrieb Eingaben notwendig sind oder sein können, sollen mit Screenshots dargestellt werden.
Die Schulungsunterlagen sind vom Auftragnehmer übersichtlich und aussagekräftig sowie auf den Auftraggeber individuell zugeschnitten in deutscher Sprache zu erstellen. Die Schulungsunterlagen sind elektronisch sowie in bearbeitbarer Papierform zu liefern. Die Schulungsunterlagen dürfen vom Auftraggeber intern beliebig weiter verwendet werden. Alle Benutzeroberflächen, auf denen im Betrieb Eingaben notwendig sind oder sein können, sollen mit Screenshots dargestellt werden.
— Weiterentwicklung des Systems:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das System nach Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers weiterzuentwickeln. Der Auftraggeber geht hierbei von voraussichtlich 10 Tagen pro Jahr aus. Ein Anspruch auf Beauftragung eines bestimmten Stundenkontingents besteht jedoch nicht. Hier wird ausschließlich nach Bedarf und nach Aufwand abgerechnet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das System nach Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers weiterzuentwickeln. Der Auftraggeber geht hierbei von voraussichtlich 10 Tagen pro Jahr aus. Ein Anspruch auf Beauftragung eines bestimmten Stundenkontingents besteht jedoch nicht. Hier wird ausschließlich nach Bedarf und nach Aufwand abgerechnet.
— Systemservice;
— Datenmigration:
Um den Erfolg der Einführung zu gewährleisten muss das System zum Start des Produktivbetriebs mit allen erforderlichen Referenzdaten (z. B. Förderrichtlinien etc.) vorbelegt zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich daher die erforderlichen Referenzdaten aus der vorhandenen heterogenen Umgebung (datenbankbasierte Altsysteme und entsprechende Calc-Listen) in das neue System zu importieren.
Um den Erfolg der Einführung zu gewährleisten muss das System zum Start des Produktivbetriebs mit allen erforderlichen Referenzdaten (z. B. Förderrichtlinien etc.) vorbelegt zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich daher die erforderlichen Referenzdaten aus der vorhandenen heterogenen Umgebung (datenbankbasierte Altsysteme und entsprechende Calc-Listen) in das neue System zu importieren.
— Optionen:
Nachfolgend werden mögliche Optionen für das bereit zu stellende System beschrieben, welche zu Beginn oder während der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer abgerufen werden können. Ein Anspruch auf Abnahme besteht nicht.
— Optionale Schnittstellen:
Optional sollte das System dem Anwender die Möglichkeit bieten, Daten des Förderobjekts, die einen räumlichen Bezug haben, über eine Verknüpfung mit einem Geoinformationssystem aufzurufen und zu verifizieren. Dabei ist erwünscht, dass die Koordinaten gespeichert und in einem Geoinformationssystem angezeigt werden.
Optional sollte das System dem Anwender die Möglichkeit bieten, Daten des Förderobjekts, die einen räumlichen Bezug haben, über eine Verknüpfung mit einem Geoinformationssystem aufzurufen und zu verifizieren. Dabei ist erwünscht, dass die Koordinaten gespeichert und in einem Geoinformationssystem angezeigt werden.
— Optionale Lizenzen:
Optional kann das System auf weitere Lizenzteilnehmer erweitert werden.
— Optionale Schulungen:
Optional sollen weitere Lizenzteilnehmer geschult werden.
— Vertragsüberblick:
Es wird ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag abgeschlossen. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Softwarelizenzen, Systempflege, Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems, Installation, Konfiguration und Integration in die Infrastruktur der LHM mit Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Konzeptions-, Migrations- und Schulungsleistungen.
Es wird ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag abgeschlossen. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Softwarelizenzen, Systempflege, Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems, Installation, Konfiguration und Integration in die Infrastruktur der LHM mit Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Konzeptions-, Migrations- und Schulungsleistungen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Diese beginnt ab Zuschlag, für den Systemservice jedoch erst ab Systemlieferung. Nach Ablauf dieser 5 Jahre verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jewiligen Vertragsende eine schriftliche Kündigung erfolgt, maximal jedoch bis zu 5 mal.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Diese beginnt ab Zuschlag, für den Systemservice jedoch erst ab Systemlieferung. Nach Ablauf dieser 5 Jahre verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jewiligen Vertragsende eine schriftliche Kündigung erfolgt, maximal jedoch bis zu 5 mal.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 420 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Diese beginnt ab Zuschlag, für den Systemservice jedoch erst ab Systemlieferung. Nach Ablauf dieser 5 Jahre verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende eine schriftliche Kündigung erfolgt, maximal jedoch bis zu 5 mal.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Diese beginnt ab Zuschlag, für den Systemservice jedoch erst ab Systemlieferung. Nach Ablauf dieser 5 Jahre verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende eine schriftliche Kündigung erfolgt, maximal jedoch bis zu 5 mal.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Schnittstellen:
Optional sollte das System dem Anwender die Möglichkeit bieten, Daten des Förderobjekts, die einen räumlichen Bezug haben (X/Y – Koordinaten (GPS) und Metadaten zur Anlage), über eine Verknüpfung mit einem Geoinformationssystem aufzurufen und zu verifizieren. Dabei ist erwünscht, dass die Koordinaten gespeichert und in einem Geoinformationssystem angezeigt werden. Optional sollte das System die Zahlbarmachung und Auszahlung der Gelder über eine direkte Schnittstelle zum SAP-System bieten.
Optional sollte das System dem Anwender die Möglichkeit bieten, Daten des Förderobjekts, die einen räumlichen Bezug haben (X/Y – Koordinaten (GPS) und Metadaten zur Anlage), über eine Verknüpfung mit einem Geoinformationssystem aufzurufen und zu verifizieren. Dabei ist erwünscht, dass die Koordinaten gespeichert und in einem Geoinformationssystem angezeigt werden. Optional sollte das System die Zahlbarmachung und Auszahlung der Gelder über eine direkte Schnittstelle zum SAP-System bieten.
Optionale Lizenzen:
Optional kann das System auf weitere Lizenzteilnehmer erweitert werden.
Optionale Schulungen:
Optional sollen weitere Lizenzteilnehmer geschult werden.
Verlängerungsoption:
Es ist eine Option zur Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr vorgesehen, maximal erfolgt die Verlängerung bis zu fünfmal.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Dokumente finden sich in den Vergabeunterlagen. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → Software für Fördermittelmanagement zum Download zur Verfügung gestellt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
A.1.1 Allgemeines Eignungskriterium
Sämtliche beschriebenen Leistungen werden von Ihnen in der geforderten Art und Weise erbracht und über die Vertragslaufzeit hinweg wird von Ihnen ausschließlich entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt.
A.1.2 Dokumente
Sämtliche Dokumente (u. a. Arbeitspapiere, Monatsberichte) werden in deutscher Sprache verfasst und dem Auftraggeber in digitaler Form (mindestens als *.pdf und im OpenDocument Format) zur Verfügung gestellt.
A.1.3 Deutsche Sprache
Alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiter beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend und werden diese im Projekt anwenden.
Insgesamt muss der Bieter mit seinem Angebot eine Mindestpunktzahl von 3 250 (von insgesamt 5 000 möglichen) Eignungspunkten erreichen, um nachzuweisen, dass sein Angebot den Anforderungen an die Eignung genügt. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 3 250 Eignungspunkte, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Insgesamt muss der Bieter mit seinem Angebot eine Mindestpunktzahl von 3 250 (von insgesamt 5 000 möglichen) Eignungspunkten erreichen, um nachzuweisen, dass sein Angebot den Anforderungen an die Eignung genügt. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 3 250 Eignungspunkte, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Eigenerklärungen – Vordrucke zur Erstellung der einzureichenden Unterlagen: Die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen, soweit sie einschlägig sind und sich aus den Eigenerklärungen selbst nichts anderes ergibt. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, ob die Eigenerklärung auszufüllen ist und wenn ja, von wem (Bieter, Unterauftragnehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft). Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Die Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Unterauftragnehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern.
Eigenerklärungen – Vordrucke zur Erstellung der einzureichenden Unterlagen: Die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen, soweit sie einschlägig sind und sich aus den Eigenerklärungen selbst nichts anderes ergibt. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, ob die Eigenerklärung auszufüllen ist und wenn ja, von wem (Bieter, Unterauftragnehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft). Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Die Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Unterauftragnehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern.
— Bewerber-/Bieterkonstellation;
— Bevollmächtigung der Bewerber-/Bietergemeinschaft;
— Unterauftragsvergabe;
— Eignungsleihe;
— Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung;
— Berufshaftpflichtversicherung;
— Ausschlussgründe;
— Verschwiegenheit;
— Zustimmung zum Einsatz externer Unterstützung;
— Scientology-Schutzerklärung.
Die Eigenerklärung „Berufshaftpflichtversicherung“ enthält einen Mindeststandard. Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):
Die Eigenerklärung „Berufshaftpflichtversicherung“ enthält einen Mindeststandard. Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):
Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR
Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR
Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Ort des Eröffnungstermins: München.
Zusätzliche Informationen:
Angabe, da Pflichtfeld; Termin kann sich verschieben; Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Adresse des Käuferprofils: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Dokumente URL: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Unterlagen:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich in dem Dokument
„Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → Software für Fördermittelmanagement zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
„Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → Software für Fördermittelmanagement zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 2.3.2017 12:00 Uhr an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.11. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen unter III.1.2) und III.1.3):
Hinsichtlich der Verweisung auf „Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen“ in III. 1.2) und in III. 1.3) wird insbesondere auf den Anhang „Eignungsanforderungen“ der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Auf die Bildung von Losen gem. § 97 Abs. 4 GWG i.V.m. § 30 VgV wird bewusst verzichtet. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß § 97 Abs. 4 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt. Aufgrund der nachfolgend gemachten Ausführungen sind technische und praktische Gründe gegeben, welche gegen eine Aufteilung auf Fach- bzw. Teillose sprechen und diese sinnlos werden lässt.
Auf die Bildung von Losen gem. § 97 Abs. 4 GWG i.V.m. § 30 VgV wird bewusst verzichtet. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß § 97 Abs. 4 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt. Aufgrund der nachfolgend gemachten Ausführungen sind technische und praktische Gründe gegeben, welche gegen eine Aufteilung auf Fach- bzw. Teillose sprechen und diese sinnlos werden lässt.
Eine Losaufteilung käme hier grundsätzlich in Betracht hinsichtlich der Leistungen Softwareüberlassung, Customizing, Softwarepflege sowie Schulungen. Alle Leistungen beziehen sich unmittelbar auf die mittels Softwareüberlassung zu beschaffende Software für Fördermittelmanagement.
Eine Losaufteilung käme hier grundsätzlich in Betracht hinsichtlich der Leistungen Softwareüberlassung, Customizing, Softwarepflege sowie Schulungen. Alle Leistungen beziehen sich unmittelbar auf die mittels Softwareüberlassung zu beschaffende Software für Fördermittelmanagement.
Hier können aus technischen Gründen Customizing- und Pflegeleistungen nur von demjenigen Unternehmen durchgeführt werden, welches auch das Standardsoftwareprodukt selbst entwickelt hat. Etwas anderes ist völlig unüblich und auch nicht praktikabel. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass Standardsoftwareprodukte angeboten werden, deren Source Code nicht frei zugänglich ist. Hier bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten faktische und rechtliche Restriktionen seitens des Softwareanbieters, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte unmöglich machen. Hinsichtlich der Schulungsleistungen ist von ähnlichen Restriktionen auszugehen.
Hier können aus technischen Gründen Customizing- und Pflegeleistungen nur von demjenigen Unternehmen durchgeführt werden, welches auch das Standardsoftwareprodukt selbst entwickelt hat. Etwas anderes ist völlig unüblich und auch nicht praktikabel. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass Standardsoftwareprodukte angeboten werden, deren Source Code nicht frei zugänglich ist. Hier bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten faktische und rechtliche Restriktionen seitens des Softwareanbieters, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte unmöglich machen. Hinsichtlich der Schulungsleistungen ist von ähnlichen Restriktionen auszugehen.
Eine Losaufteilung der Software in ihre verschiedenen Funktionalitäten ist trotz eventuell unterschiedlicher Module nicht möglich. Der ausgeschriebene Vertragsgegenstand wurde für die Vergabe als kleinste sinnvolle Einheit zusammengefasst. Eine weitere Unterteilung ist nicht möglich. Die einzelnen Module sind nicht herstellerunabhängig und daher auch nicht gegenseitig kompatibel.
Eine Losaufteilung der Software in ihre verschiedenen Funktionalitäten ist trotz eventuell unterschiedlicher Module nicht möglich. Der ausgeschriebene Vertragsgegenstand wurde für die Vergabe als kleinste sinnvolle Einheit zusammengefasst. Eine weitere Unterteilung ist nicht möglich. Die einzelnen Module sind nicht herstellerunabhängig und daher auch nicht gegenseitig kompatibel.
Ergebnis nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens: Eine Aufteilung in Fach oder Teillose ist wie oben beschrieben nicht möglich. Eine Einzelfallabwägung, ob in Losen vergeben werden kann, eröffnet sich demnach nicht. Das zu beschaffende Softwaresystem kann, wie oben ausgeführt, nur als Gesamtvergabe beschafft werden.
Ergebnis nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens: Eine Aufteilung in Fach oder Teillose ist wie oben beschrieben nicht möglich. Eine Einzelfallabwägung, ob in Losen vergeben werden kann, eröffnet sich demnach nicht. Das zu beschaffende Softwaresystem kann, wie oben ausgeführt, nur als Gesamtvergabe beschafft werden.
Im Rahmen der Markterkundung hat sich gezeigt, dass ein hinreichender Wettbewerb mit kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) möglich ist; daher ist dem Mittelstandsschutz aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber der Vergabestelle
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/
Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle
diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 020-033177 (2017-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt München bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen an. Für die Verwaltung der Fördermittel soll eine geeignete Softwarelösung beschafft werden. Diese soll zunächst im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zum Einsatz kommen. Optional können zu einem späteren Zeitpunkt auch Nutzer aus anderen Referaten hinzukommen. Neben dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES), dem Förderprogramm für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen (FAO)
und diversen Zuschüssen, ist seit April 2016 auch das Förderprogramm Elektromobilität in München (FEM) beschlossen worden. Da die Anzahl an Förderprogrammen kontinuierlich steigt und der Umgang mit komplexen Berechnungen, langwierigen Prozessen und der hohen Anzahl an Anträgen nicht ohne eine übergreifende IT-Unterstützung zu bewältigen ist, wird eine einheitliche Software für Fördermittelmanagement benötigt.
Die Landeshauptstadt München bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen an. Für die Verwaltung der Fördermittel soll eine geeignete Softwarelösung beschafft werden. Diese soll zunächst im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zum Einsatz kommen. Optional können zu einem späteren Zeitpunkt auch Nutzer aus anderen Referaten hinzukommen. Neben dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES), dem Förderprogramm für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen (FAO)
und diversen Zuschüssen, ist seit April 2016 auch das Förderprogramm Elektromobilität in München (FEM) beschlossen worden. Da die Anzahl an Förderprogrammen kontinuierlich steigt und der Umgang mit komplexen Berechnungen, langwierigen Prozessen und der hohen Anzahl an Anträgen nicht ohne eine übergreifende IT-Unterstützung zu bewältigen ist, wird eine einheitliche Software für Fördermittelmanagement benötigt.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II.1.7 und V.2.4:
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird gemäß Artiekl 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird gemäß Artiekl 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt München bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen an. Für die Verwaltung der Fördermittel soll eine geeignete Softwarelösung beschafft werden. Diese soll zunächst im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zum Einsatz kommen. Optional können zu einem späteren Zeitpunkt auch Nutzer aus anderen Referaten hinzukommen. Neben dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES), dem Förderprogramm für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen (FAO)
Die Landeshauptstadt München bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen an. Für die Verwaltung der Fördermittel soll eine geeignete Softwarelösung beschafft werden. Diese soll zunächst im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zum Einsatz kommen. Optional können zu einem späteren Zeitpunkt auch Nutzer aus anderen Referaten hinzukommen. Neben dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES), dem Förderprogramm für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen (FAO)
und diversen Zuschüssen, ist seit April 2016 auch das Förderprogramm Elektromobilität in München (FEM) beschlossen worden. Da die Anzahl an Förderprogrammen kontinuierlich steigt und der Umgang mit komplexen Berechnungen, langwierigen Prozessen und der hohen Anzahl an Anträgen nicht ohne eine übergreifende IT-Unterstützung zu bewältigen ist, wird eine einheitliche Software für Fördermittelmanagement benötigt.
und diversen Zuschüssen, ist seit April 2016 auch das Förderprogramm Elektromobilität in München (FEM) beschlossen worden. Da die Anzahl an Förderprogrammen kontinuierlich steigt und der Umgang mit komplexen Berechnungen, langwierigen Prozessen und der hohen Anzahl an Anträgen nicht ohne eine übergreifende IT-Unterstützung zu bewältigen ist, wird eine einheitliche Software für Fördermittelmanagement benötigt.
Beschreibung der Beschaffung:
Alle Mitarbeiter/innen inkl. der Systemverantwortlichen müssen vom Auftragnehmer ausreichend (mind. einen Tag für Mitarbeiter und zusätzlich einen Tag für Systemverantwortliche) geschult werden. Die Schulung findet inGruppen von maximal 8 Personen an den PCs im Schulungsraum des RGU (LHM) statt. Der voraussichtliche Schulungsbedarf umfasst
Alle Mitarbeiter/innen inkl. der Systemverantwortlichen müssen vom Auftragnehmer ausreichend (mind. einen Tag für Mitarbeiter und zusätzlich einen Tag für Systemverantwortliche) geschult werden. Die Schulung findet inGruppen von maximal 8 Personen an den PCs im Schulungsraum des RGU (LHM) statt. Der voraussichtliche Schulungsbedarf umfasst
— ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilungen Umwelt und Gesundheitsvorsorge,
— 1 Vertretung aus dem Personalrat,
— Systemservice,
— Opt. Schnittstellen:
— Opt. Lizenzen:
— Opt. Schulungen:
Es wurde ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag abgeschlossen. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Softwarelizenzen, Systempflege, Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems, Installation, Konfiguration und Integration in die Infrastruktur der LHM mit Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Konzeptions-, Migrations- und Schulungsleistungen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Diese beginnt ab Zuschlag, für den Systemservice jedoch erst ab Systemlieferung. Nach Ablauf dieser 5 Jahre verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor dem jewiligen Vertragsende eine schriftliche Kündigung erfolgt, maximal jedoch bis zu 5 mal.
Es wurde ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag abgeschlossen. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Softwarelizenzen, Systempflege, Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems, Installation, Konfiguration und Integration in die Infrastruktur der LHM mit Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Konzeptions-, Migrations- und Schulungsleistungen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Diese beginnt ab Zuschlag, für den Systemservice jedoch erst ab Systemlieferung. Nach Ablauf dieser 5 Jahre verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor dem jewiligen Vertragsende eine schriftliche Kündigung erfolgt, maximal jedoch bis zu 5 mal.
Beschreibung der Optionen:
Optionen: ja.
Beschreibung der Optionen:
Optional sollte das System dem Anwender die Möglichkeit bieten, Daten des Förderobjekts, die einen räumlichen Bezug haben (X/Y – Koordinaten (GPS) und Metadaten zur Anlage), über eine Verknüpfung mit
einem Geoinformationssystem aufzurufen und zu verifizieren. Dabei ist erwünscht, dass die Koordinaten gespeichert und in einem Geoinformationssystem angezeigt werden. Optional sollte das System die
Zahlbarmachung und Auszahlung der Gelder über eine direkte Schnittstelle zum SAP-System bieten.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Das wirtschaftlichste günstigste Angebot in Bezug auf Faktoren Leistung und Preis gemäß UfAB VI, Version 1.0. Gewichtung 100; Kriterien in Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-14 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4:
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird gemäß Artiekl 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird gemäß Artiekl 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.