Software für mobiles Kassensystem im Zug incl. Wartung Ausgeschrieben wird eine Standard Kassensoftware für die Bordgastronomie der DB Fernverkehr AG. Es darf kein individuelles Kassenverfahren entwickelt und angeboten werden, sondern es soll ein am Markt verfügbares Kassensystem beschafft werden. Anpassungen und Erweiterungen zur Abbildung DB-spezifischer Anforderungen müssen dabei auf ein Minimum reduziert werden. Ausgeschrieben wird ein Auftrag über die Lieferung der Software, welcher zusätzlich die Integration in die bestehenden Systeme, notwendige spezifischen Erweiterungen sowie die Dokumentation und Wartungsleistung für die Sicherstellung des produktiven Betriebes umfasst. Umfang: Das heutige proprietäre Kassensystem, soll durch ein mobiles, zukunftsfähiges, robustes System, das mit bewährter Anwendungssoftware und neuer Technologie den Eingabeaufwand verringert, die Laufwege reduziert, neue Cross & Upselling Möglichkeiten bietet, Steuerung verbessert und die Wartungsfreundlichkeit erhöht, abgelöst werden. Hintergründe: — Digitalisierung der Serviceprozesse. — Mit dem neuen ICE4 soll ein neues, mobiles Kassensystem zum Einsatz kommen, welches die gastronomischen Prozesse im ganzen Zug direkt beim Gast unterstützt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-31.
Auftragsbekanntmachung (2017-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für POS-Kassenterminals
Referenznummer: 17FEA25964
Kurze Beschreibung:
Software für mobiles Kassensystem im Zug incl. Wartung
Ausgeschrieben wird eine Standard Kassensoftware für die Bordgastronomie der DB Fernverkehr AG. Es darf kein individuelles Kassenverfahren entwickelt und angeboten werden, sondern es soll ein am Markt verfügbares Kassensystem beschafft werden. Anpassungen und Erweiterungen zur Abbildung DB-spezifischer Anforderungen müssen dabei auf ein Minimum reduziert werden.
Ausgeschrieben wird ein Auftrag über die Lieferung der Software, welcher zusätzlich die Integration in die bestehenden Systeme, notwendige spezifischen Erweiterungen sowie die Dokumentation und Wartungsleistung für die Sicherstellung des produktiven Betriebes umfasst.
Umfang:
Das heutige proprietäre Kassensystem, soll durch ein mobiles, zukunftsfähiges, robustes System, das mit bewährter Anwendungssoftware und neuer Technologie den Eingabeaufwand verringert, die Laufwege reduziert, neue Cross & Upselling Möglichkeiten bietet, Steuerung verbessert und die Wartungsfreundlichkeit erhöht, abgelöst werden.
Hintergründe:
— Digitalisierung der Serviceprozesse.
— Mit dem neuen ICE4 soll ein neues, mobiles Kassensystem zum Einsatz kommen, welches die gastronomischen Prozesse im ganzen Zug direkt beim Gast unterstützt.
Software für mobiles Kassensystem im Zug incl. Wartung
Ausgeschrieben wird eine Standard Kassensoftware für die Bordgastronomie der DB Fernverkehr AG. Es darf kein individuelles Kassenverfahren entwickelt und angeboten werden, sondern es soll ein am Markt verfügbares Kassensystem beschafft werden. Anpassungen und Erweiterungen zur Abbildung DB-spezifischer Anforderungen müssen dabei auf ein Minimum reduziert werden.
Ausgeschrieben wird ein Auftrag über die Lieferung der Software, welcher zusätzlich die Integration in die bestehenden Systeme, notwendige spezifischen Erweiterungen sowie die Dokumentation und Wartungsleistung für die Sicherstellung des produktiven Betriebes umfasst.
Umfang:
Das heutige proprietäre Kassensystem, soll durch ein mobiles, zukunftsfähiges, robustes System, das mit bewährter Anwendungssoftware und neuer Technologie den Eingabeaufwand verringert, die Laufwege reduziert, neue Cross & Upselling Möglichkeiten bietet, Steuerung verbessert und die Wartungsfreundlichkeit erhöht, abgelöst werden.
Hintergründe:
— Digitalisierung der Serviceprozesse.
— Mit dem neuen ICE4 soll ein neues, mobiles Kassensystem zum Einsatz kommen, welches die gastronomischen Prozesse im ganzen Zug direkt beim Gast unterstützt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für POS-Kassenterminals📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket für POS-Kassenterminals📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-05 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 067-126939
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmenatrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß
§ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmenatrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß
§ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Software für mobiles Kassensystem im Zug incl. Wartung
Ausgeschrieben wird eine Standard Kassensoftware für die Bordgastronomie der DB Fernverkehr AG. Es darf kein individuelles Kassenverfahren entwickelt und angeboten werden, sondern es soll ein am Markt verfügbares Kassensystem beschafft werden. Anpassungen und Erweiterungen zur Abbildung DB-spezifischer Anforderungen müssen dabei auf ein Minimum reduziert werden.
Ausgeschrieben wird eine Standard Kassensoftware für die Bordgastronomie der DB Fernverkehr AG. Es darf kein individuelles Kassenverfahren entwickelt und angeboten werden, sondern es soll ein am Markt verfügbares Kassensystem beschafft werden. Anpassungen und Erweiterungen zur Abbildung DB-spezifischer Anforderungen müssen dabei auf ein Minimum reduziert werden.
Ausgeschrieben wird ein Auftrag über die Lieferung der Software, welcher zusätzlich die Integration in die bestehenden Systeme, notwendige spezifischen Erweiterungen sowie die Dokumentation und Wartungsleistung für die Sicherstellung des produktiven Betriebes umfasst.
Ausgeschrieben wird ein Auftrag über die Lieferung der Software, welcher zusätzlich die Integration in die bestehenden Systeme, notwendige spezifischen Erweiterungen sowie die Dokumentation und Wartungsleistung für die Sicherstellung des produktiven Betriebes umfasst.
Umfang:
Das heutige proprietäre Kassensystem, soll durch ein mobiles, zukunftsfähiges, robustes System, das mit bewährter Anwendungssoftware und neuer Technologie den Eingabeaufwand verringert, die Laufwege reduziert, neue Cross & Upselling Möglichkeiten bietet, Steuerung verbessert und die Wartungsfreundlichkeit erhöht, abgelöst werden.
Das heutige proprietäre Kassensystem, soll durch ein mobiles, zukunftsfähiges, robustes System, das mit bewährter Anwendungssoftware und neuer Technologie den Eingabeaufwand verringert, die Laufwege reduziert, neue Cross & Upselling Möglichkeiten bietet, Steuerung verbessert und die Wartungsfreundlichkeit erhöht, abgelöst werden.
Hintergründe:
— Digitalisierung der Serviceprozesse.
— Mit dem neuen ICE4 soll ein neues, mobiles Kassensystem zum Einsatz kommen, welches die gastronomischen Prozesse im ganzen Zug direkt beim Gast unterstützt.
Folgende Unternehmen des Konzerns Deutsche Bahn sind neben dem Auftraggeber zur Abgabe einer Bestellung auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages berechtigt:
Anschrift:
DB Fernverkehr AG
Stephensonstr. 1
60326 Frankfurt.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption um 1 x 2 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
1. Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
4. Erklärung = Ausschlusskriterium
Erklärung, ob beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind.
Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
5. Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und treffen wird.
6. Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass kein Fall des § 123 Abs. 1 – 3 GWB vorliegt.
7. Ausschlusskriterium
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
8. Ausschlusskriterium
Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht.
9. Ausschlusskriterium
Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
10. Ausschlusskriterium: Abgabe des ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Kriterien der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des Bewerbers zu geben.
Zum Nachweis der Eignung müssen folgende Ausschlusskriterien zwingend erfüllt werden:
Ausschlusskriterien
11. Bitte nennen Sie mindestens 1 Referenzkunden, bei denen Sie eine deutschsprachige Kassensoftware sowie die Einführung in deutscher Sprache durchgeführt haben und weisen Sie diese entsprechend nach.
12. Bitte nennen Sie mindestens 1 Referenzkunden, bei denen Sie ihre Kassensoftware auf dem Betriebssystem Android eingeführt haben und weisen Sie diese entsprechend nach
13. Der Bewerber erklärt, dass er sich an die Richtlinien gemäß GoBD und dem Gesetze zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen hält.
14. Bitte nennen Sie mindestens 2 Referenzkunden, bei denen Sie ihre Kassensoftware in einem mobilen Client Verbundsystem eingeführt haben und weisen Sie diese entsprechend nach
15. Der Bewerber verfügt im Bereich „Kassensoftware“ über fachlich und technisch verantwortliche Ansprechpartner, die die deutsche Sprache mindestens im Level C1 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats beherrschen.
15. Der Bewerber verfügt im Bereich „Kassensoftware“ über fachlich und technisch verantwortliche Ansprechpartner, die die deutsche Sprache mindestens im Level C1 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats beherrschen.
Zum Nachweis der Kriterien 11,12,14 sind Eintragungen im Reiter „Referenzkunden“ in der beigefügten Eignungsmatrix erforderlich. Kriterien 13 und 15 sind separat zu belegen.
Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind weitere Referenznachweise (s.u.) als Bewertungskriterien definiert. Sofern mehr als 5 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Auswertung der Bewertungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung im Vergabeportal der DB AG (siehe I.2) beigefügtem Dokument „Anlage 5 Eignungsmatrix.xls“ entnommen werden.
Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind weitere Referenznachweise (s.u.) als Bewertungskriterien definiert. Sofern mehr als 5 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Auswertung der Bewertungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung im Vergabeportal der DB AG (siehe I.2) beigefügtem Dokument „Anlage 5 Eignungsmatrix.xls“ entnommen werden.
Bewertungskriterien
16. Bitte geben Sie die Anzahl ihrer Kunden aus dem Bereich Systemgastronomie an, bei denen Sie ihre Kassensoftware erfolgreich eingeführt haben und weisen Sie diese entsprechend nach.
Systemgastronomie wird dabei als eine Form der Gastronomie verstanden, die sich im Wesentlichen durch die Existenz von standardisierten und vereinheitlichten Geschäftsprozessen/Organisationsstrukturen in mehr als 3 Restaurants von der klassischen Gastronomie bzw. der Individualgastronomie unterscheidet.
Systemgastronomie wird dabei als eine Form der Gastronomie verstanden, die sich im Wesentlichen durch die Existenz von standardisierten und vereinheitlichten Geschäftsprozessen/Organisationsstrukturen in mehr als 3 Restaurants von der klassischen Gastronomie bzw. der Individualgastronomie unterscheidet.
17. Bitte geben Sie die Anzahl ihrer Kunden an, bei denen Sie ihre Kassensoftware erfolgreich eingeführt haben, die für einen Mehrfilialbetrieb ≥ 20 Einheiten ausgelegt gewesen ist und weisen Sie diese entsprechend nach.
18. Bitte geben Sie die Anzahl ihrer Kunden aus dem Bereich Verkehrsgastronomie an, bei denen Sie ihre Kassensoftware erfolgreich eingeführt haben und weisen Sie diese entsprechend nach.
19. Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer Kunden an, bei denen Sie die Kassensoftwarelösung in einem länderübergreifenden Betrieb erfolgreich implementiert haben und weisen Sie diese entsprechend nach.
20. Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer Kunden an, bei denen Sie die Kassensoftwarelösung auf dem Betriebssystem iOS eingeführt haben und weisen Sie diese entsprechend nach.
21. Bitte geben Sie die Anzahl von Mitarbeiten an, die im Rahmen von Aufträgen, wie dem hier ausgeschriebenen, qualifiziert sind, die fachliche und technische Architektur zu definieren. (anonymisierte Lebensläufe)
Zum Nachweis der Kriterien 16-20 sind Eintragungen im Reiter „Referenzkunden“ in der beigefügten Eignungsmatrix erforderlich. Kriterium 21 ist separat zu belegen (gem. Anweisung in der Eignungsmatrix).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Das hieraus entstehende Ranking führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter. Gemäß § 45 Abs.3 SektVO erhalten die Top 5 – Bewerber die Möglichkeit am Angebotsverfahren teilzunehmen und ein Angebot abzugeben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Das hieraus entstehende Ranking führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter. Gemäß § 45 Abs.3 SektVO erhalten die Top 5 – Bewerber die Möglichkeit am Angebotsverfahren teilzunehmen und ein Angebot abzugeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herisch, Karsten
Dokumente URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA5 – Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation
Postanschrift: Kleyerstraße 25
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmenatrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß
§ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
§ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.