Softwarelizenzen Video-Medien

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

Überlassung und Pflege einer Software zur Wiedergabe von Video-Medien.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-06 Auftragsbekanntmachung
2018-04-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Referenznummer: ZT6-1133-2017-173-17-IT2
Kurze Beschreibung: Überlassung und Pflege einer Software zur Wiedergabe von Video-Medien.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Softwarepakete und Computersysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.evergabe-online.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=171749 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 173-354090
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand:
— die Überlassung von Lizenzen für die zeitlich unbeschränkte Nutzung einer Software zur Wiedergabe von Video-Medien für 2 000 Arbeitsplatz-PCs (Gerätelizenzen, nicht Nutzer-Lizenzen),
— die Softwarepflege (Lieferung von Sicherheitsupdates und neuen Versionen der Software) für einen Zeitraum von 4 Jahren ab der ersten Lieferung.
Optionale Leistungen:
— die Überlassung weiterer Lizenzen sowie Erweiterung der Pflege.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutscher Bundestag, Referat IT 2, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Mindeststandards: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 9:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=171749 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck ist einzureichen.
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— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
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— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 173-354090 (2017-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Überlassung und Pflege einer Software zur Wiedergabe von Video-Medien
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 067-148719
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 173-354090
ABl. S-Ausgabe: 67

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand: – die Überlassung von Lizenzen für die zeitlich unbeschränkte Nutzung einer Software zur Wiedergabe von Video-Medien für 2 000 Arbeitsplatz-PCs (Gerätelizenzen, nicht Nutzer-Lizenzen) – die Softwarepflege (Lieferung von Sicherheitsupdates und neuen Versionen der Software) für einen Zeitraum von 4 Jahren ab der ersten Lieferung Optionale Leistungen: – die Überlassung weiterer Lizenzen sowie Erweiterung der Pflege.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutscher Bundestag
Referat IT 2
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antrags befugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 067-148719 (2018-04-05)