Softwarepflege für Airlock Standard

IT.Niedersachsen

Softwarepflegeleistungen für die Standardsoftware
Airlock Lifetime Landeslizenz sowie zusätzliche Leistungen auf Abruf mit einer Vergütung nach Aufwand.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 02801-612/16
Kurze Beschreibung:
Softwarepflegeleistungen für die Standardsoftware Airlock Lifetime Landeslizenz sowie zusätzliche Leistungen auf Abruf mit einer Vergütung nach Aufwand.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: susanne.walter@it.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYRYMRL 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYRYMRL 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-27 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 142-291814
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYMRL.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Softwarepflegeleistungen für die Standardsoftware
Airlock Lifetime Landeslizenz sowie zusätzliche Leistungen auf Abruf mit einer Vergütung nach Aufwand.
Softwarepflege für Standardsoftware
Airlock Lifetime Landeslizenz sowie Leistungen auf Abruf mit einer Vergütung nach Aufwand.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Mindestvertragslaufzeit der Pflegeleistungen beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten, wenn nicht drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Die Mindestvertragslaufzeit der Pflegeleistungen beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: IT.Niedersachsen; Göttinger Chaussee 259; 30459; Hannover.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
1.) Es wird eine deutschsprachige Hotline innerhalb der vereinbarten Servicezeiten unterhalten.
2.) Die zur Leistungserbringung angebotenen Mitarbeiter müssen als „Airlock WAF Expert“ zertifiziert sein.
3.) Sie besitzen den Partnerstatus „Zertifizierter Airlock Partner“.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für sämtlich zu erbringende Leistungen ist eine Sicherheitsüberprüfung aller vom Auftragnehmer einzusetzenden Personen durchzuführen, derer er sich zur Erfüllung bedient. Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt gemäß dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG), in der jeweils gültigen Fassung (Nds. GVBl. 2004, 128).
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Die Leistungen erfordern eine
einfache Sicherheitsüberprüfung, gem. § 7 Abs. 1 Nds SÜG.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYRYMRL 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelf zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 GWB)
Ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren ist unzulässig (§160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB), soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rechtsbehelf zur Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB)
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber
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Rechtsbehelf zur Unwirksamkeit eines öffentliches Auftrages (§ 135 GWB)
Die Unwirksamkeit eines öffentliches Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2017/S 142-291814 (2017-07-25)