Sonderabfallkleinmengensammlung mit Entsorgungsleistungen für die Stadtreiniger Kassel (Los 1), die Abfallentsorgung Kreis Kassel (Los 2) und den Werra-Meißner-Kreis (Los 3 und 4)
Los 1 (betrifft die Stadt Kassel): Sammlung an vom AG benannten Standorten jeweils am ersten Samstag eines jeden Monats. Entsorgung von ca. 27 Mg/a Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) Los 2 (betrifft den Landkreis Kassel): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2-mal im Jahr sowie Sammlungen an 2 Standorten jeweils 1. Mittwoch bzw. jeden 3. Mittwoch im Monat und an 8 Samstagen im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen. Entsorgung von ca. 77 Mg/a Sonderabfälle. Los 3 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2-mal im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen. Entsorgung von ca. 21 Mg/a Sonderabfälle und ca. 14 Mg Dispersionsfarben. Los 4 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Entsorgung der stationären Sammelstation auf der Entsorgungsanlage „Am Breitenberg“, Meißner-Weidenhausen. Entsorgung von ca. 25 Mg/a Sonderabfälle und ca. 1,8 Mg/a Dispersionsfarben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: EB Abfall 17 210 EUOF
Kurze Beschreibung:
Los 1 (betrifft die Stadt Kassel): Sammlung an vom AG benannten Standorten jeweils am ersten Samstag eines jeden Monats.
Entsorgung von ca. 27 Mg/a Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)
Los 2 (betrifft den Landkreis Kassel): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2-mal im Jahr sowie Sammlungen an 2 Standorten jeweils 1. Mittwoch bzw. jeden 3. Mittwoch im Monat und an 8 Samstagen im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen.
Entsorgung von ca. 77 Mg/a Sonderabfälle.
Los 3 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2-mal im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen.
Entsorgung von ca. 21 Mg/a Sonderabfälle und ca. 14 Mg Dispersionsfarben.
Los 4 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Entsorgung der stationären Sammelstation auf der Entsorgungsanlage „Am Breitenberg“, Meißner-Weidenhausen.
Entsorgung von ca. 25 Mg/a Sonderabfälle und ca. 1,8 Mg/a Dispersionsfarben.
Los 1 (betrifft die Stadt Kassel): Sammlung an vom AG benannten Standorten jeweils am ersten Samstag eines jeden Monats.
Entsorgung von ca. 27 Mg/a Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)
Los 2 (betrifft den Landkreis Kassel): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2-mal im Jahr sowie Sammlungen an 2 Standorten jeweils 1. Mittwoch bzw. jeden 3. Mittwoch im Monat und an 8 Samstagen im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen.
Entsorgung von ca. 77 Mg/a Sonderabfälle.
Los 3 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2-mal im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen.
Entsorgung von ca. 21 Mg/a Sonderabfälle und ca. 14 Mg Dispersionsfarben.
Los 4 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Entsorgung der stationären Sammelstation auf der Entsorgungsanlage „Am Breitenberg“, Meißner-Weidenhausen.
Entsorgung von ca. 25 Mg/a Sonderabfälle und ca. 1,8 Mg/a Dispersionsfarben.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Stadtreiniger Kassel – Eigenbetrieb
Postanschrift: Am Lossewerk 15
Postleitzahl: 34123
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtreiniger.de🌏
E-Mail: info@stadtreiniger.de📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-09 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 151-312847
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 4 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 4 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 (betrifft die Stadt Kassel): Sammlung an vom AG benannten Standorten jeweils am ersten Samstag eines jeden Monats.
Entsorgung von ca. 27 Mg/a Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)
Los 2 (betrifft den Landkreis Kassel): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2-mal im Jahr sowie Sammlungen an 2 Standorten jeweils 1. Mittwoch bzw. jeden 3. Mittwoch im Monat und an 8 Samstagen im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen.
Los 2 (betrifft den Landkreis Kassel): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2-mal im Jahr sowie Sammlungen an 2 Standorten jeweils 1. Mittwoch bzw. jeden 3. Mittwoch im Monat und an 8 Samstagen im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen.
Entsorgung von ca. 77 Mg/a Sonderabfälle.
Los 3 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2-mal im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen.
Entsorgung von ca. 21 Mg/a Sonderabfälle und ca. 14 Mg Dispersionsfarben.
Los 4 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Entsorgung der stationären Sammelstation auf der Entsorgungsanlage „Am Breitenberg“, Meißner-Weidenhausen.
Entsorgung von ca. 25 Mg/a Sonderabfälle und ca. 1,8 Mg/a Dispersionsfarben.
Informationen über Lose:
Rabatte im Fall der Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter werden dann in der Wertung berücksichtigt, wenn sich aufgrund der Rabattierung in den betreffenden Losen sich jeweils der niedrigste Wertungspreis errechnet.
Bezeichnung des Loses: Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen (Stadt Kassel)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4.
Beschreibung der Verlängerungen:
Einseitige Verlängerungsoption des AG, max. 2 Verlängerungen um jeweils ein Jahr.
Bezeichnung des Loses: Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen (Landkreis Kassel)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen (Werra-Meißner-Kreis)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sonderabfallkleinmengenentsorgung der Schadstoffsammelstation (Werra-Meißner-Kreis)
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Kassel und Entsorgungsanlagen des AN.
Landkreis Kassel und Entsorgungsanlagen des AN.
Werra-Meißner-Kreis und Anlagen des AN.
Schadstoffsammelstation auf der Entsorgungsanlage „Am Breitenberg“, Meißner-Weidenhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich Sonderabfallkleinmengensammlung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich Sonderabfallkleinmengensammlung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Interessent/Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Interessent/Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Zur Eignungsleihe: Siehe Bewerbungsbedingungen Ziffer 13.7.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt gemäß Formular Referenzen Sonderabfallkleinmengensammlung (Anlage 1.3) bezogen auf die letzten 2 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) für die Sonderabfallkleinmengensammlung mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummern. Dazu ist das „Formular Referenzen Sonderabfallkleinmengensammlung.docx“ (Anlage 1.3) zu verwenden (berufliche Leistungsfähigkeit). Hinweis: Unter Sonderabfallkleinmengensammlung ist auch eine Entsorgung von stationären Sammelstellen zu verstehen.
Benennung von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt gemäß Formular Referenzen Sonderabfallkleinmengensammlung (Anlage 1.3) bezogen auf die letzten 2 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) für die Sonderabfallkleinmengensammlung mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummern. Dazu ist das „Formular Referenzen Sonderabfallkleinmengensammlung.docx“ (Anlage 1.3) zu verwenden (berufliche Leistungsfähigkeit). Hinweis: Unter Sonderabfallkleinmengensammlung ist auch eine Entsorgung von stationären Sammelstellen zu verstehen.
e) Mindestens ein Referenzschreiben einer entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft bezogen auf die Leistung der Sonderabfallkleinmengensammlung. Das Referenzschreiben muss dem Bieter bescheinigen, dass er seine Leistungen mindestens zur Zufriedenheit und zuverlässig erbracht hat. Das Referenzschreiben muss aktuell sein, d. h. nicht älter als ein halbes Jahr – zurückgemessen ab dem Tag der Abgabe des Angebots. Es gilt in Bezug auf die Beurteilung der Aktualität das Ausstellungsdatum des Referenzschreibens. (berufliche Leistungsfähigkeit).
e) Mindestens ein Referenzschreiben einer entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft bezogen auf die Leistung der Sonderabfallkleinmengensammlung. Das Referenzschreiben muss dem Bieter bescheinigen, dass er seine Leistungen mindestens zur Zufriedenheit und zuverlässig erbracht hat. Das Referenzschreiben muss aktuell sein, d. h. nicht älter als ein halbes Jahr – zurückgemessen ab dem Tag der Abgabe des Angebots. Es gilt in Bezug auf die Beurteilung der Aktualität das Ausstellungsdatum des Referenzschreibens. (berufliche Leistungsfähigkeit).
f) Mit dem Angebot sind Nachweise, dass der Bieter über einschlägig erfahrenes Leitungspersonal verfügt, beizufügen. Bezogen auf das benannte Leitungspersonal sind einschlägige Qualifikationsnachweise vorzulegen (z. B. Ausbildung zum/ zur CTA, Zertifikate von Fortbildungsmaßnahmen usw.). Das Leitungspersonal muss über mind. 2 Jahre an aktueller Erfahrung (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) im operativen Geschäft der Einsammlung von Sonderabfallkleinmengen verfügen. Es ist anzugeben, für welchen Auftraggeber (i. d. R. öffentliche Hand, Kommunalgesellschaft, Zweckverband o. ä.) das Leitungspersonal arbeitet bzw. gearbeitet hat und über welchen Zeitraum. Dazu ist das Formular „Erfahrung des LP bezüglich Sonderabfallkleinmengensammlung.docx“ (Anlage 1.5) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (berufliche Leistungsfähigkeit).
f) Mit dem Angebot sind Nachweise, dass der Bieter über einschlägig erfahrenes Leitungspersonal verfügt, beizufügen. Bezogen auf das benannte Leitungspersonal sind einschlägige Qualifikationsnachweise vorzulegen (z. B. Ausbildung zum/ zur CTA, Zertifikate von Fortbildungsmaßnahmen usw.). Das Leitungspersonal muss über mind. 2 Jahre an aktueller Erfahrung (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) im operativen Geschäft der Einsammlung von Sonderabfallkleinmengen verfügen. Es ist anzugeben, für welchen Auftraggeber (i. d. R. öffentliche Hand, Kommunalgesellschaft, Zweckverband o. ä.) das Leitungspersonal arbeitet bzw. gearbeitet hat und über welchen Zeitraum. Dazu ist das Formular „Erfahrung des LP bezüglich Sonderabfallkleinmengensammlung.docx“ (Anlage 1.5) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (berufliche Leistungsfähigkeit).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen:
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 4 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 4 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer, Telefon und Faxnummer usw. sind Nr. VI.4.1 zu entnehmen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 151-312847 (2017-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 (betrifft die Stadt Kassel): Sammlung an vom AG benannten Standorten jeweils am ersten Samstag eines jeden Monats
Entsorgung von ca. 27 Mg/a Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)
Los 2 (betrifft den Landkreis Kassel): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2mal im Jahr sowie Sammlungen an 2 Standorten jeweils 1. Mittwoch bzw jeden 3. Mittwoch im Monat und an 8 Samstagen im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen
Entsorgung von ca. 77 Mg/a Sonderabfälle
Los 3 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2mal im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen
Entsorgung von ca. 21 Mg/a Sonderabfälle und ca. 14 Mg Dispersionsfarben
Los 4 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Entsorgung der stationären Sammelstation auf der Entsorgungsanlage „Am Breitenberg“, Meißner-Weidenhausen
Entsorgung von ca. 25 Mg/a Sonderabfälle und ca. 1,8 Mg/a Dispersionsfarben
Los 1 (betrifft die Stadt Kassel): Sammlung an vom AG benannten Standorten jeweils am ersten Samstag eines jeden Monats
Entsorgung von ca. 27 Mg/a Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)
Los 2 (betrifft den Landkreis Kassel): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2mal im Jahr sowie Sammlungen an 2 Standorten jeweils 1. Mittwoch bzw jeden 3. Mittwoch im Monat und an 8 Samstagen im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen
Entsorgung von ca. 77 Mg/a Sonderabfälle
Los 3 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2mal im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen
Entsorgung von ca. 21 Mg/a Sonderabfälle und ca. 14 Mg Dispersionsfarben
Los 4 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Entsorgung der stationären Sammelstation auf der Entsorgungsanlage „Am Breitenberg“, Meißner-Weidenhausen
Entsorgung von ca. 25 Mg/a Sonderabfälle und ca. 1,8 Mg/a Dispersionsfarben
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 4 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 4 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 (betrifft die Stadt Kassel): Sammlung an vom AG benannten Standorten jeweils am ersten Samstag eines jeden Monats
Los 2 (betrifft den Landkreis Kassel): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2mal im Jahr sowie Sammlungen an 2 Standorten jeweils 1. Mittwoch bzw jeden 3. Mittwoch im Monat und an 8 Samstagen im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen
Los 2 (betrifft den Landkreis Kassel): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2mal im Jahr sowie Sammlungen an 2 Standorten jeweils 1. Mittwoch bzw jeden 3. Mittwoch im Monat und an 8 Samstagen im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen
Entsorgung von ca. 77 Mg/a Sonderabfälle
Los 3 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2mal im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen
Entsorgung von ca. 21 Mg/a Sonderabfälle und ca. 14 Mg Dispersionsfarben
Los 4 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis): Entsorgung der stationären Sammelstation auf der Entsorgungsanlage „Am Breitenberg“, Meißner-Weidenhausen
Entsorgung von ca. 25 Mg/a Sonderabfälle und ca. 1,8 Mg/a Dispersionsfarben
Bezeichnung des Loses: Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen (Stadt Kassel).
Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen (Landkreis Kassel).
Sonderabfallkleinmengenentsorgung der Schadstoffsammelstation (Werra-Meißner-Kreis).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Kassel und Entsorgungsanlagen des AN
Landkreis Kassel und Entsorgungsanlagen des AN
Werra-Meißner-Kreis und Anlagen des AN
Schadstoffsammelstation auf der Entsorgungsanlage „Am Breitenberg“, Meißner-Weidenhausen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-01 📅
2017-10-09 📅
2017-10-18 📅
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 4 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 4 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.