Das Deutsche Museum eröffnet am 27.7.2017 eine Sonderausstellung „Balanceakte“ zur Geschichte des Fahrrads. Zu liefern und einzubauen sind (jeweils in verschiedenen Größen): 3 St. Vitrinensockel, 11 St. Glasstürze, 9 St. Verglasungen, 8 St. Wandvitrinen in L-Form, 13 St. Wandvitrinen (Fahrradboxen), 5 St. Standvitrinen und diverse sonstige Ausstattungen. — Anfertigung+Einbau von Sockel-Hauben-Vitrinen; — Anfertigung+Einbau von Wandvitrinen; — Anfertigung+Einbau von lackierten Holzrahmen zum Ein-/Aufstellen von Fahrrad-Exponaten; — Anfertigung+Einbau von Objetktexthaltern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schauvitrinen
Referenznummer: 17.098.00
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Museum eröffnet am 27.7.2017 eine Sonderausstellung „Balanceakte“ zur Geschichte des Fahrrads.
Zu liefern und einzubauen sind (jeweils in verschiedenen Größen): 3 St. Vitrinensockel, 11 St. Glasstürze, 9 St. Verglasungen, 8 St. Wandvitrinen in L-Form, 13 St. Wandvitrinen (Fahrradboxen), 5 St. Standvitrinen und diverse sonstige Ausstattungen.
— Anfertigung+Einbau von Sockel-Hauben-Vitrinen;
— Anfertigung+Einbau von Wandvitrinen;
— Anfertigung+Einbau von lackierten Holzrahmen zum Ein-/Aufstellen von Fahrrad-Exponaten;
— Anfertigung+Einbau von Objetktexthaltern.
Das Deutsche Museum eröffnet am 27.7.2017 eine Sonderausstellung „Balanceakte“ zur Geschichte des Fahrrads.
Zu liefern und einzubauen sind (jeweils in verschiedenen Größen): 3 St. Vitrinensockel, 11 St. Glasstürze, 9 St. Verglasungen, 8 St. Wandvitrinen in L-Form, 13 St. Wandvitrinen (Fahrradboxen), 5 St. Standvitrinen und diverse sonstige Ausstattungen.
— Anfertigung+Einbau von Sockel-Hauben-Vitrinen;
— Anfertigung+Einbau von Wandvitrinen;
— Anfertigung+Einbau von lackierten Holzrahmen zum Ein-/Aufstellen von Fahrrad-Exponaten;
— Anfertigung+Einbau von Objetktexthaltern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schauvitrinen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schauvitrinen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-20 📅
Datum des Beginns: 2017-06-19 📅
Datum des Endes: 2017-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 077-148205
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
a) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist von jedem Mitglied zu erbringen. (Es wird empfohlen, das Formblatt des Auftraggebers zu benutzen.).
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Angebotsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter /Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
b) Beruft sich ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrags auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
(Nachunternehmer) oder beabsichtigt die Inanspruchnahme der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer an Nachunternehmer vergeben werden sollen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen, zu benennen. Zudem sind die gemäß Bekanntmachung geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise auch von den Nachunternehmern / anderen Unternehmen vorzulegen.
c) Jeder am Angebot beteiligte Unternehmer hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu benutzen.
d) Die Verkehrssprache zwischen Auftraggeber und dessen Beauftragten sowie dem Auftragnehmer ist deutsch.
a) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist von jedem Mitglied zu erbringen. (Es wird empfohlen, das Formblatt des Auftraggebers zu benutzen.).
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Angebotsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter /Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
b) Beruft sich ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrags auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
(Nachunternehmer) oder beabsichtigt die Inanspruchnahme der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer an Nachunternehmer vergeben werden sollen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen, zu benennen. Zudem sind die gemäß Bekanntmachung geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise auch von den Nachunternehmern / anderen Unternehmen vorzulegen.
c) Jeder am Angebot beteiligte Unternehmer hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu benutzen.
d) Die Verkehrssprache zwischen Auftraggeber und dessen Beauftragten sowie dem Auftragnehmer ist deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Museum eröffnet am 27.7.2017 eine Sonderausstellung „Balanceakte“ zur Geschichte des Fahrrads.
Zu liefern und einzubauen sind (jeweils in verschiedenen Größen): 3 St. Vitrinensockel, 11 St. Glasstürze, 9 St. Verglasungen, 8 St. Wandvitrinen in L-Form, 13 St. Wandvitrinen (Fahrradboxen), 5 St. Standvitrinen und diverse sonstige Ausstattungen.
— Anfertigung+Einbau von Sockel-Hauben-Vitrinen;
— Anfertigung+Einbau von Wandvitrinen;
— Anfertigung+Einbau von lackierten Holzrahmen zum Ein-/Aufstellen von Fahrrad-Exponaten;
— Anfertigung+Einbau von Objetktexthaltern.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: QA13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsches Museum Verkehrszentrum, Am Bavariapark 5, 80339 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bieter sind die Eigenerklärungen zur Eignung entsprechend Formular 124EU auszufüllen soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben wollen.
Das Formular unter den downloadfähigen Formularen eingesehen werden.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen Unterauftragnehmer oder nimmt er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten zu benennen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der Unterauftragnehmer/andere Unternehmen dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter /die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen Unterauftragnehmer oder nimmt er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten zu benennen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der Unterauftragnehmer/andere Unternehmen dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter /die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bieter sind die Eigenerklärungen zur Eignung entsprechend Formular 124EU auszufüllen soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben wollen.
Das Formular unter den downloadfähigen Formularen eingesehen werden.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen Unterauftragnehmer oder nimmt er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten zu benennen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der Unterauftragnehmer/andere Unternehmen dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter /die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen Unterauftragnehmer oder nimmt er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten zu benennen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der Unterauftragnehmer/andere Unternehmen dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter /die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bieter sind die Eigenerklärungen zur Eignung entsprechend Formular 124EU auszufüllen soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben wollen.
Das Formular unter den downloadfähigen Formularen eingesehen werden.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen Unterauftragnehmer oder nimmt er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten zu benennen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der Unterauftragnehmer/andere Unternehmen dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter /die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen Unterauftragnehmer oder nimmt er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten zu benennen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der Unterauftragnehmer/andere Unternehmen dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter /die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Ziffer I.1, Raum 2128.
a) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist von jedem Mitglied zu erbringen. (Es wird empfohlen, das Formblatt des Auftraggebers zu benutzen.).
a) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist von jedem Mitglied zu erbringen. (Es wird empfohlen, das Formblatt des Auftraggebers zu benutzen.).
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Angebotsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter /Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Angebotsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter /Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
b) Beruft sich ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrags auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
(Nachunternehmer) oder beabsichtigt die Inanspruchnahme der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer an Nachunternehmer vergeben werden sollen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen, zu benennen. Zudem sind die gemäß Bekanntmachung geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise auch von den Nachunternehmern / anderen Unternehmen vorzulegen.
(Nachunternehmer) oder beabsichtigt die Inanspruchnahme der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer an Nachunternehmer vergeben werden sollen bzw. die in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen, zu benennen. Zudem sind die gemäß Bekanntmachung geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise auch von den Nachunternehmern / anderen Unternehmen vorzulegen.
c) Jeder am Angebot beteiligte Unternehmer hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu benutzen.
c) Jeder am Angebot beteiligte Unternehmer hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu benutzen.
d) Die Verkehrssprache zwischen Auftraggeber und dessen Beauftragten sowie dem Auftragnehmer ist deutsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 077-148205 (2017-04-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Museum eröffnet am 27.7.2017 eine Sonderausstellung „Balanceakte“ zur Geschichte des Fahrrads.
Zu liefern und einzubauen sind (jeweils in verschiedenen Größen): 3 St. Vitrinensockel, 11 St. Glasstürze, 9 St.Verglasungen, 8 St. Wandvitrinen in L-Form, 13 St. Wandvitrinen (Fahrradboxen), 5 St. Standvitrinen und diverse sonstige Ausstattungen.
— Anfertigung+Einbau von Sockel-Hauben-Vitrinen,
— Anfertigung+Einbau von Wandvitrinen,
— Anfertigung+Einbau von lackierten Holzrahmen zum Ein-/Aufstellen von Fahrrad-Exponaten,
— Anfertigung+Einbau von Objetktexthaltern.
Das Deutsche Museum eröffnet am 27.7.2017 eine Sonderausstellung „Balanceakte“ zur Geschichte des Fahrrads.
Zu liefern und einzubauen sind (jeweils in verschiedenen Größen): 3 St. Vitrinensockel, 11 St. Glasstürze, 9 St.Verglasungen, 8 St. Wandvitrinen in L-Form, 13 St. Wandvitrinen (Fahrradboxen), 5 St. Standvitrinen und diverse sonstige Ausstattungen.
— Anfertigung+Einbau von Sockel-Hauben-Vitrinen,
— Anfertigung+Einbau von Wandvitrinen,
— Anfertigung+Einbau von lackierten Holzrahmen zum Ein-/Aufstellen von Fahrrad-Exponaten,
— Anfertigung+Einbau von Objetktexthaltern.
Gesamtwert des Auftrags: 45 290 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu liefern und einzubauen sind (jeweils in verschiedenen Größen): 3 St. Vitrinensockel, 11 St. Glasstürze, 9 St.Verglasungen, 8 St. Wandvitrinen in L-Form, 13 St. Wandvitrinen (Fahrradboxen), 5 St. Standvitrinen und diverse sonstige Ausstattungen.
— Anfertigung+Einbau von Sockel-Hauben-Vitrinen,
— Anfertigung+Einbau von Wandvitrinen,
— Anfertigung+Einbau von lackierten Holzrahmen zum Ein-/Aufstellen von Fahrrad-Exponaten,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-06 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.