Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Haus der Jugend, Uhlandstr. 2-4, 79102 Freiburg, Sonnenschutzarbeiten/Umbau und Sanierung
2017000736”
Produkte/Dienstleistungen: Sonnenschutzarbeiten📦
Titel: Sonnenschutzarbeiten
Beschreibung
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“Sonnenschutzarbeiten: Liefern und Einbauen von ca. 280 m Leichtmetall-Raffstoren, elektrisch betrieben” Dauer
Datum des Beginns: 2017-07-12 📅
Datum des Endes: 2017-10-09 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 093-182358
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 500 010 947
Titel: Sonnenschutzarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Alexander Blank Sonnen-Blend-Insektenschutz
Postanschrift: Kauffahrtei 25
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 25921.76 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 139-317006 (2018-07-17)