Die soziale Unterstützung durch die Fachberatungsstelle Migrationssozialarbeit zielt in der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Brandenburg an der Havel darauf ab, den nach dem Landesaufnahmegesetz in den Kommunen aufgenommenen Personen eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen Unterstützungssysteme zu ermöglichen. Dabei sind die Integrationsbereitschaft der aufgenommenen Migranten/innen und die Aufnahmebereitschaft sowie Aufnahmefähigkeit/ Willkommenskultur des Gemeinwesens zu befördern. Der Betreiber hat zudem die Beratung in der Stadt Brandenburg an der Havel und in der Landes-hauptstadt Potsdam durch Sprechstunden vor Ort abzusichern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste
Referenznummer: OV-L-3812/90/17
Kurze Beschreibung:
Die soziale Unterstützung durch die Fachberatungsstelle Migrationssozialarbeit zielt in der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Brandenburg an der Havel darauf ab, den nach dem Landesaufnahmegesetz in den Kommunen aufgenommenen Personen eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen Unterstützungssysteme zu ermöglichen. Dabei sind die Integrationsbereitschaft der aufgenommenen Migranten/innen und die Aufnahmebereitschaft sowie Aufnahmefähigkeit/ Willkommenskultur des Gemeinwesens zu befördern. Der Betreiber hat zudem die Beratung in der Stadt Brandenburg an der Havel und in der Landes-hauptstadt Potsdam durch Sprechstunden vor Ort abzusichern.
Die soziale Unterstützung durch die Fachberatungsstelle Migrationssozialarbeit zielt in der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Brandenburg an der Havel darauf ab, den nach dem Landesaufnahmegesetz in den Kommunen aufgenommenen Personen eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen Unterstützungssysteme zu ermöglichen. Dabei sind die Integrationsbereitschaft der aufgenommenen Migranten/innen und die Aufnahmebereitschaft sowie Aufnahmefähigkeit/ Willkommenskultur des Gemeinwesens zu befördern. Der Betreiber hat zudem die Beratung in der Stadt Brandenburg an der Havel und in der Landes-hauptstadt Potsdam durch Sprechstunden vor Ort abzusichern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Sozialwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-05 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 126-256995
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden. Die Verwendung der
vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-3812/90/17“ bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen(Korruptionsregister,Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Hinweis zu III. 2.3:
„Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind“
Der Nachweis ist erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen.
Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass das von ihm im Falle der Zuschlagserteilung eingesetzte Personal mindestens den Anforderungen gemäß seines Angebotes entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRY8VQ.
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden. Die Verwendung der
vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-3812/90/17“ bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen(Korruptionsregister,Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Hinweis zu III. 2.3:
„Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind“
Der Nachweis ist erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen.
Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass das von ihm im Falle der Zuschlagserteilung eingesetzte Personal mindestens den Anforderungen gemäß seines Angebotes entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRY8VQ.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam und die Stadt Brandenburg an der Havel erwarten vom Betreiber die Übernahme und Erfüllung der sozialen Beratung und Betreuung von Flüchtlingen mit Hilfe eines ganzheitlichen, interkulturellen und mehrsprachigem Ansatzes unter Einhaltung der Vorgaben der Punkte 2.2 bis 2.2.4 und 3 der Anlage 4 der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes.
Die Landeshauptstadt Potsdam und die Stadt Brandenburg an der Havel erwarten vom Betreiber die Übernahme und Erfüllung der sozialen Beratung und Betreuung von Flüchtlingen mit Hilfe eines ganzheitlichen, interkulturellen und mehrsprachigem Ansatzes unter Einhaltung der Vorgaben der Punkte 2.2 bis 2.2.4 und 3 der Anlage 4 der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes.
Erwartet wird die enge Zusammenarbeit mit dem/der Sozialarbeiter/in der Landeshauptstadt Potsdam und mit der Verwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel.
Weiterhin wird das Vorhalten von mehrsprachigem Informationsmaterial (als Flyer sowie als Online-Angebot) über das Leistungsangebot der Beratungsstelle sowie ein Integrationskompass mit Kontaktangaben für die Stadtteile der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Brandenburg an der Havel erwartet.
Weiterhin wird das Vorhalten von mehrsprachigem Informationsmaterial (als Flyer sowie als Online-Angebot) über das Leistungsangebot der Beratungsstelle sowie ein Integrationskompass mit Kontaktangaben für die Stadtteile der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Brandenburg an der Havel erwartet.
Die soziale Beratung und Betreuung soll sowohl jeweils in einer Beratungsstelle als auch in Form zugehender Sozialarbeit erfolgen.
Der Betreiber ist verpflichtet:
a. in der Beratungsstelle in der Landeshauptstadt Potsdam wöchentlich jeweils drei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit festgelegten Sprechzeiten jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr zu sichern.
a. in der Beratungsstelle in der Landeshauptstadt Potsdam wöchentlich jeweils drei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit festgelegten Sprechzeiten jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr zu sichern.
b. und in der Stadt Brandenburg an der Havel wöchentlich jeweils zwei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit festgelegten Sprechzeiten jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr zu sichern.
b. und in der Stadt Brandenburg an der Havel wöchentlich jeweils zwei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit festgelegten Sprechzeiten jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr zu sichern.
Die Büros der Beratungsstellen sind möglichst im Zentrum (Stadtmitte) der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Brandenburg an der Havel vorzuhalten sowie müssen diese gut (Verkehrsanbindung: 300 Meter von der nächsten Haltestelle) an den jeweiligen Öffentlichen Nahverkehr angebunden sein.
Die Büros der Beratungsstellen sind möglichst im Zentrum (Stadtmitte) der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Brandenburg an der Havel vorzuhalten sowie müssen diese gut (Verkehrsanbindung: 300 Meter von der nächsten Haltestelle) an den jeweiligen Öffentlichen Nahverkehr angebunden sein.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein 2-maliges Optionsrecht zur Verlängerung des Betreibervertrages um jeweils 1 Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bzw. bei weiterer Optionsausübung der jeweiligen Optionszeit schriftlich auszuüben.
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein 2-maliges Optionsrecht zur Verlängerung des Betreibervertrages um jeweils 1 Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bzw. bei weiterer Optionsausübung der jeweiligen Optionszeit schriftlich auszuüben.
Beschreibung der Optionen:
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein 2-maliges Optionsrecht zur Verlängerung des Betreibervertragesum jeweils 1 Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bzw. bei weiterer Optionsausübung der jeweiligen Optionszeit schriftlich auszuüben.
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein 2-maliges Optionsrecht zur Verlängerung des Betreibervertragesum jeweils 1 Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bzw. bei weiterer Optionsausübung der jeweiligen Optionszeit schriftlich auszuüben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(2) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe
(2) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe
(3) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass:
der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als drei Monate.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetzvorder Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetzvorder Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(4) Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2014/2015/2016 sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014/2015/2016).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(4) Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2014/2015/2016 sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014/2015/2016).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(5) Die Erklärung des Bieters über die Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016 (jährliches Mittel) sowie das für den Auftrag potentiell in Betracht kommende Personal.
(6) 3 Referenzen des Unternehmens für nach Art und Umfang wesentlicher Leistungen aus den vergangenen 5 Jahren mit folgenden Angaben:
— Auftragsgegenstand,
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert ca.,
— Beschreibung des Projektes,
— Angabe des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Kontaktdaten
(7) Die erweiterten Führungszeugnisse (nicht älter als 3 Monate) des gesamten eingesetzten Personals müssen dem Fachbereich Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum Beginn der Leistungserbringung durch den Betreiber vorgelegt werden.
(7) Die erweiterten Führungszeugnisse (nicht älter als 3 Monate) des gesamten eingesetzten Personals müssen dem Fachbereich Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum Beginn der Leistungserbringung durch den Betreiber vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(8) Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Auftragnehmer (VgV/VOL/VOB);
(9) Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen / Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (VgV/VOL/VOB);
(10) Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR abgeschlossen wird. Abschluss für den Fall der Beauftragung genügt;
(11) Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen mit Beschreibung der Teilleistung;
(12) Leistungskonzept mit folgenden Mindestangaben:
1. Leistungsumfang, 2. Qualitätsstandards, 3. Form der Leistungserbringung, 4. Personaleinsatz
Die detaillierten Kriterien und Erfüllungsgrade sind in der Bewertungsmatrix hinterlegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Potsdam,
Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen,
Submissionsstelle,
Hegelallee 6-10 (Haus 1, Zimmer 217-220),
14467 Potsdam.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 40
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden. Die Verwendung der
vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-3812/90/17“ bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen(Korruptionsregister,Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Hinweis zu III. 2.3:
„Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind“
Der Nachweis ist erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen.
Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass das von ihm im Falle der Zuschlagserteilung eingesetzte Personal mindestens den Anforderungen gemäß seines Angebotes entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRY8VQ.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Minsterium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 126-256995 (2017-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1252031.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
a. in der Beratungsstelle in der Landeshauptstadt Potsdam wöchentlich jeweils drei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit festgelegten Sprechzeiten jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr zu sichern.
a. in der Beratungsstelle in der Landeshauptstadt Potsdam wöchentlich jeweils drei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit festgelegten Sprechzeiten jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr zu sichern.
b. und in der Stadt Brandenburg an der Havel wöchentlich jeweils zwei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit festgelegten Sprechzeiten jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr zu sichern.
b. und in der Stadt Brandenburg an der Havel wöchentlich jeweils zwei feste Sprechtage von Montag bis Freitag mit festgelegten Sprechzeiten jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr anzubieten. Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr zu sichern.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-05 📅