Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst mit seinen Abfallsammelfahrzeugen per Straßensammlung erfasste sowie den auf seinen Deponien/Umladestationen in Meudt und Rennerod gesammelte Sperrabfall ist zur vollständigen Entsorgung zu übernehmen. Die Übernahme durch den Bieter/Auftragnehmer ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage oder alternativ direkt auf einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage möglich. Anschließend sind die Sperrabfälle fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Weder die zu deren Übernahme angebotene Umschlaganlage (für den auftragnehmerseitigen Weitertransport in eine Behandlungsanlage) noch die für eine Direktanlieferung der Sperrabfälle angebotene Behandlungsanlage-/Entsorgungsanlage dürfen maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst mit seinen Abfallsammelfahrzeugen per Straßensammlung erfasste sowie den auf seinen Deponien/Umladestationen in Meudt und Rennerod gesammelte Sperrabfall ist zur vollständigen Entsorgung zu übernehmen. Die Übernahme durch den Bieter/Auftragnehmer ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage oder alternativ direkt auf einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage möglich. Anschließend sind die Sperrabfälle fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Weder die zu deren Übernahme angebotene Umschlaganlage (für den auftragnehmerseitigen Weitertransport in eine Behandlungsanlage) noch die für eine Direktanlieferung der Sperrabfälle angebotene Behandlungsanlage-/Entsorgungsanlage dürfen maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst mit seinen Abfallsammelfahrzeugen per Straßensammlung erfasste sowie den auf seinen Deponien/Umladestationen in Meudt und Rennerod gesammelte Sperrabfall ist zur vollständigen Entsorgung zu übernehmen. Die Übernahme durch den Bieter/Auftragnehmer ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage oder alternativ direkt auf einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage möglich. Anschließend sind die Sperrabfälle fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Weder die zu deren Übernahme angebotene Umschlaganlage (für den auftragnehmerseitigen Weitertransport in eine Behandlungsanlage) noch die für eine Direktanlieferung der Sperrabfälle angebotene Behandlungsanlage-/Entsorgungsanlage dürfen maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Westerwaldkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Bodener Str. 15
Postleitzahl: 56424
Postort: Moschheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.wab.rlp.de🌏
E-Mail: bherborn@wab.rlp.de📧
Telefon: +49 2602/6806-350📞
Fax: +49 2602/6806-511 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E39942462🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E39942462🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-13 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 111-223589
ABl. S-Ausgabe: 111
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 630 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) ist ein Eigenbetrieb des Westerwaldkreises. Er ist zuständig für die Abfallwirtschaft im Westerwaldkreis mit ca. 200 000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1 000 km². Der WAB hat somit die Verantwortung für die kommunale Sperrabfallentsorgung. Das Entsorgungsgebiet ist überwiegend ländlich geprägt mit Verdichtungsgebieten vor allem im Süden und Norden. Die Erschließung mit Verkehrswegen ist insbesondere durch die Autobahn A 3 und die Bundesstraßen B 255, B 49 und B 8 als sehr günstig zu bezeichnen. Entsprechend sind die abfallwirtschaftlichen Betriebsstandorte des Auftraggebers an den überörtlichen Verkehr angebunden und somit gut erreichbar. Hierzu zählt der Betriebshof des Auftraggebers in 56424 Moschheim genauso wie die Betriebsstandorte in 56414 Meudt und 56477 Rennerod. Auf den letztgenannten Betriebsstandorten betreibt der Auftraggeber jeweils eine Restabfalldeponie mit Wertstoffhof und Umladestation.
Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) ist ein Eigenbetrieb des Westerwaldkreises. Er ist zuständig für die Abfallwirtschaft im Westerwaldkreis mit ca. 200 000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1 000 km². Der WAB hat somit die Verantwortung für die kommunale Sperrabfallentsorgung. Das Entsorgungsgebiet ist überwiegend ländlich geprägt mit Verdichtungsgebieten vor allem im Süden und Norden. Die Erschließung mit Verkehrswegen ist insbesondere durch die Autobahn A 3 und die Bundesstraßen B 255, B 49 und B 8 als sehr günstig zu bezeichnen. Entsprechend sind die abfallwirtschaftlichen Betriebsstandorte des Auftraggebers an den überörtlichen Verkehr angebunden und somit gut erreichbar. Hierzu zählt der Betriebshof des Auftraggebers in 56424 Moschheim genauso wie die Betriebsstandorte in 56414 Meudt und 56477 Rennerod. Auf den letztgenannten Betriebsstandorten betreibt der Auftraggeber jeweils eine Restabfalldeponie mit Wertstoffhof und Umladestation.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag zur ordnungsgemäßen Behandlung des von ihm auf dem Gebiet des Westerwaldkreises gesammelten Sperrabfalls (AVV 20 03 07) ab dem 1.1.2018 erneut zu vergeben.
Der künftige Auftragnehmer soll den im Westerwaldkreis anfallenden und vom Auftraggeber selbst mit seinen Abfallsammelfahrzeugen per Straßensammlung erfassten sowie den auf seinen Deponien/Umladestationen in Meudt und Rennerod gesammelten Sperrabfall zur vollständigen Entsorgung übernehmen.
Der künftige Auftragnehmer soll den im Westerwaldkreis anfallenden und vom Auftraggeber selbst mit seinen Abfallsammelfahrzeugen per Straßensammlung erfassten sowie den auf seinen Deponien/Umladestationen in Meudt und Rennerod gesammelten Sperrabfall zur vollständigen Entsorgung übernehmen.
Die Übernahme der Sperrabfälle durch den Bieter/Auftragnehmer ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage oder direkt auf einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage möglich. Sodann sind die Sperrabfälle vom Bieter/Auftragnehmer fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Der Auftraggeber liefert dem Bieter/Auftragnehmer die Sperrabfallmengen zeitnah so an die jeweils dafür vorgesehene Umschlag-/Behandlungs-/Entsorgungsanlage an, wie sie bei der Straßen- und Deponiesammlung anfallen.
Die Übernahme der Sperrabfälle durch den Bieter/Auftragnehmer ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage oder direkt auf einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage möglich. Sodann sind die Sperrabfälle vom Bieter/Auftragnehmer fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Der Auftraggeber liefert dem Bieter/Auftragnehmer die Sperrabfallmengen zeitnah so an die jeweils dafür vorgesehene Umschlag-/Behandlungs-/Entsorgungsanlage an, wie sie bei der Straßen- und Deponiesammlung anfallen.
Um die Einhaltung der Abfuhrpläne des Auftraggebers für die Straßensammlung zu gewährleisten, dürfen weder die zur Übernahme der Sperrabfälle angebotene Umschlaganlage noch die alternativ für eine Direktanlieferung der Sperrabfälle angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage weiter als 40 Fahrtkilometer vom Betriebshof des Auftraggebers in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt liegen (einfache Fahrtstrecke gemäß Routenplaner google maps, LKW, kürzeste Entfernung).
Um die Einhaltung der Abfuhrpläne des Auftraggebers für die Straßensammlung zu gewährleisten, dürfen weder die zur Übernahme der Sperrabfälle angebotene Umschlaganlage noch die alternativ für eine Direktanlieferung der Sperrabfälle angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage weiter als 40 Fahrtkilometer vom Betriebshof des Auftraggebers in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt liegen (einfache Fahrtstrecke gemäß Routenplaner google maps, LKW, kürzeste Entfernung).
Findet ein Bieter/Auftragnehmer selber keine Umschlaganlage oder keine Behandlungs-/Entsorgungsanlage in geeigneter Entfernung, hat der Bieter/Auftragnehmer die Möglichkeit, ersatzweise auf die Deponiestandorte des Auftraggebers in 56414 Meudt und 56477 Rennerod als Umschlaganlagen für die Sperrabfälle zurückzugreifen. In einem solchen Fall hat der Bieter/Auftragnehmer auf diesen Deponiestandorten des Auftraggebers ausreichend freie Kapazitäten an Großcontainern a 38 m³ für die Sperrabfallerfassung und Sperrabfallumladung vorzuhalten, also dem Auftraggeber zur Nutzung bereit zu stellen. Diese bieter-/auftragnehmerseitig gestellten Container werden durch den Auftraggeber mit Sperrabfall befüllt und sodann vom Bieter/Auftragnehmer von dem jeweiligen Deponiestandort des Auftraggebers abgeholt zur fach- und normgerechten Behandlung/Entsorgung.
Findet ein Bieter/Auftragnehmer selber keine Umschlaganlage oder keine Behandlungs-/Entsorgungsanlage in geeigneter Entfernung, hat der Bieter/Auftragnehmer die Möglichkeit, ersatzweise auf die Deponiestandorte des Auftraggebers in 56414 Meudt und 56477 Rennerod als Umschlaganlagen für die Sperrabfälle zurückzugreifen. In einem solchen Fall hat der Bieter/Auftragnehmer auf diesen Deponiestandorten des Auftraggebers ausreichend freie Kapazitäten an Großcontainern a 38 m³ für die Sperrabfallerfassung und Sperrabfallumladung vorzuhalten, also dem Auftraggeber zur Nutzung bereit zu stellen. Diese bieter-/auftragnehmerseitig gestellten Container werden durch den Auftraggeber mit Sperrabfall befüllt und sodann vom Bieter/Auftragnehmer von dem jeweiligen Deponiestandort des Auftraggebers abgeholt zur fach- und normgerechten Behandlung/Entsorgung.
Für diese beabsichtigte ersatzweise Inanspruchnahme der Deponiestandorte des Auftraggebers als Umschlaganlagen hat der Bieter/Auftragnehmer im Rahmen der Angebotsabgabe einen entgeltlichen Nachlass auf den Behandlungspreis der Sperrabfälle separat auszuweisen.
Für diese beabsichtigte ersatzweise Inanspruchnahme der Deponiestandorte des Auftraggebers als Umschlaganlagen hat der Bieter/Auftragnehmer im Rahmen der Angebotsabgabe einen entgeltlichen Nachlass auf den Behandlungspreis der Sperrabfälle separat auszuweisen.
Die durch die Behandlung und Entsorgung der Sperrabfälle des Auftraggebers in den jeweiligen Umschlag-/Behandlungs-/Entsorgungsanlagen entstehenden Output-Stoffströme hat der Bieter /Auftragnehmer in eigener Verantwortung vollständig zu übernehmen. Dies gilt auch für die Abtrennung und Entsorgung von Störstoffen.
Die durch die Behandlung und Entsorgung der Sperrabfälle des Auftraggebers in den jeweiligen Umschlag-/Behandlungs-/Entsorgungsanlagen entstehenden Output-Stoffströme hat der Bieter /Auftragnehmer in eigener Verantwortung vollständig zu übernehmen. Dies gilt auch für die Abtrennung und Entsorgung von Störstoffen.
Das ist vom Bieter/Auftragnehmer in sein Angebot einzukalkulieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 630 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Ausschreibung enthält swohl eine 2-jährige Vertragsverlängerungsoption als auch Varianten zur Übernahme der Sperrabfälle.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamter Westerwaldkreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
A1 Formblatt Nr. 124 VHB Bund – auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
A2 Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindestlohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist.
A2 Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindestlohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— auch für Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
B1 Eigenerklärung, dass keine steuer- und/oder abgabenrechtlichen Straf- oder Vollstreckungsverfahren anhängig sind.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— auch für Nachunternehmer.
B 2 Schriftliche Zusage eines Kreditinstitutes/Kreditversicherers für die erforderliche Vertragserfüllungsbürgschaft nach Ziffer 1.14.
B 4 Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für die in § 8 Nr. 2 des beigefügten Dienstleistungsvertrages genannten Risiken.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
C 1 Benennung und Beschreibung der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung vorgesehenen Anlage(n) und technische(n) Ausrüstung(en), der rechtlich und tatsächlich frei verfügbaren Behandlungskapazitäten sowie der Entsorgungs- und Verwertungswege für die die Behandlungs-/Entsorgungsanlage verlassenden Stoffströme.
C 1 Benennung und Beschreibung der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung vorgesehenen Anlage(n) und technische(n) Ausrüstung(en), der rechtlich und tatsächlich frei verfügbaren Behandlungskapazitäten sowie der Entsorgungs- und Verwertungswege für die die Behandlungs-/Entsorgungsanlage verlassenden Stoffströme.
Für den Fall, dass die Anlage(n) nicht im Eigentum des Bieters steht (stehen):
Erklärung zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff darauf sowie geeignete Unterlagen, welche die Verfügbarkeit belegen.
Zur Vergleichbarkeit dieser Angaben ist der beigefügte „WAB-Formularsatz Sperrabfall“ zu verwenden.
— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— auch für Nachunternehmer.
C 2 Benennung und Nachweis der fachlichen Qualifikation der verantwortlichen Personen des die abfallwirtschaftliche Leistung (Sperrabfallbehandlung) ausführenden Unternehmens gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder mittels eines vergleichbaren Qualifikationsstandards.
C 2 Benennung und Nachweis der fachlichen Qualifikation der verantwortlichen Personen des die abfallwirtschaftliche Leistung (Sperrabfallbehandlung) ausführenden Unternehmens gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder mittels eines vergleichbaren Qualifikationsstandards.
C 3 Eigenerklärung des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens, dass die für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Anlage(n) öffentlich rechtlich genehmigt sind. Der AG behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl die Vorlage sämtlicher Anlagen-genehmigungen nachzufordern.
C 3 Eigenerklärung des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens, dass die für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Anlage(n) öffentlich rechtlich genehmigt sind. Der AG behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl die Vorlage sämtlicher Anlagen-genehmigungen nachzufordern.
C 4 Nachweis des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens über die aktuelle Zertifizierung als Entsorgungs-fachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrW-/AbfG oder über ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem für das ausschreibungsgegenständliche Leistungsspektrum.
C 4 Nachweis des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens über die aktuelle Zertifizierung als Entsorgungs-fachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrW-/AbfG oder über ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem für das ausschreibungsgegenständliche Leistungsspektrum.
D Dienstleistungsvertrag:
Der als Teil 5. „Dienstleistungsvertrag für die Sperrabfallbehandlung im Westerwaldkreis“ den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag ist unterschrieben zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Er ist für die Leistungsausführung bzw. das Angebot bindend.
E Ggf. Bietergemeinschaftserklärung / F Ggf. Unterauftragnehmererklärung / Für alle Eigenerklärungen bleibt die Nachforderung von Original-Bestätigungen vorbehalten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: D-55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Bodener Straße 15
Postort: Moschheim
Postleitzahl: 56424
Telefon: +49 260268060📞
E-Mail: bherborn@wab.rlp.de📧
Fax: +49 26026806511 📠
Internetadresse: www.wab.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 111-223589 (2017-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) ist ein Eigenbetrieb des Westerwaldkreises. Er ist zuständig für die Abfallwirtschaft im Westerwaldkreis mit ca. 200 000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1 000 km
Findet ein Bieter/Auftragnehmer selber keine Umschlaganlage oder keine Behandlungs-/Entsorgungsanlage in geeigneter Entfernung, hat der Bieter/Auftragnehmer die Möglichkeit, ersatzweise auf die Deponiestandorte des Auftraggebers in 56414 Meudt und 56477 Rennerod als Umschlaganlagen für die Sperrabfälle zurückzugreifen. In einem solchen Fall hat der Bieter/Auftragnehmer auf diesen Deponiestandorten des Auftraggebers ausreichend freie Kapazitäten an Großcontainern a 38 m
Findet ein Bieter/Auftragnehmer selber keine Umschlaganlage oder keine Behandlungs-/Entsorgungsanlage in geeigneter Entfernung, hat der Bieter/Auftragnehmer die Möglichkeit, ersatzweise auf die Deponiestandorte des Auftraggebers in 56414 Meudt und 56477 Rennerod als Umschlaganlagen für die Sperrabfälle zurückzugreifen. In einem solchen Fall hat der Bieter/Auftragnehmer auf diesen Deponiestandorten des Auftraggebers ausreichend freie Kapazitäten an Großcontainern a 38 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-07 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1.
Quelle: OJS 2017/S 174-356853 (2017-09-07)