Spezial-Rechtsschutzversicherung für Lokomotivführer der Deutsche Bahn AG

Deutsche Bahn AG

Spezial- Rechtsschutzversicherung für Lokomotivführer der Deutsche Bahn AG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-04-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsschutzversicherungen
Referenznummer: KUR/WA/DB/LRS/2018
Kurze Beschreibung: Spezial- Rechtsschutzversicherung für Lokomotivführer der Deutsche Bahn AG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsschutzversicherungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com 🌏
E-Mail: britta.wanka@dva.db.de 📧
Telefon: +49 61724868336 📞
Fax: +49 6172/48689336 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E67175363 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-25 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 080-154885
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
1. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Hierfür kann das zur Verfügung gestellte Muster oder eine eigene Vertraulichkeitserklärung, die im Wesentlichen vergleichbare Regelungen enthält, verwendet werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung kann als Bestandteil der Vergabeunterlagen unter https://www.subreport.de/E67175363 abgerufen oder per E-Mail (Britta.Wanka@dva.db.de) angefordert werden. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten besonders schutzbedürftige Informationen zur Infrastruktur und Organisation des Unternehmens sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Aus diesem Grund werden die vollständigen Vergabeunterlagen erst nach Abgabe der o. g. Vertraulichkeitserklärung und dem erfolgreichen Abschluss der Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb allen qualifizierten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. 3. Im Rahmen der Bietereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für sie festlegt, einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E67175363 oder kann auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex.html. 4. Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Anlagen sowie der unterschriebenen Bietereigenerklärung und der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung vollständig und schriftlich in deutscher Sprache bis zum 23.5.2017 / 10:00 Uhr (Ende Teilnahmefrist) bei folgender Kontaktstelle (gem. Ziffer I.1) einzureichen: DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Frau Britta Wanka / Herr Michael Pickel, Marienbader Platz 1, 61352 Bad Homburg (Deutschland). Sie sind als Teilnahmeanträge für das Vergabeverfahren „KUR/WA/DB/LRS/2018“ deutlich zu kennzeichnen. Eine elektronische Zusendung (E-Mail) reicht nicht aus. 5. Alle unter den Abschnitten III.1.2 und III.1.3 sowie VI.3 geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die Unterlagen sind in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst vorzulegen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 6. Fragen zum Vergabeverfahren/Teilnahmewettbewerb sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Antworten zu eingegangenen Fragen werden spätestens 6 Tage vor Ablauf von Eingangsfristen unter https://www.subreport.de/E67175363 auf der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ veröffentlicht. Bewerber und Bieter sind gehalten, sich über eingereichte Fragen und erteilte Antworten auf dem aktuellen Stand zu halten. 7. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist eine Spezial-Rechtsschutzversicherung für Lokomotivführer der Deutsche Bahn AG.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit der Versicherten für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach § 80 b Satz 1 LfTV (Lokomotivführer-Tarifvertrag).
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 100 000 EUR. Die Gesamtversicherungssumme beträgt 2 000 000 EUR für alle Versicherungsfälle pro Kalenderjahr. Ausgeschrieben sind 100 % der Deckung zur Alleinzeichnung.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 2 Jahre mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
Die Bieter haben die Möglichkeit, auch eine Vertragslaufzeit von mindestens 3 Jahren mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr anzubieten. Die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
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Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) haben die im Folgenden benannten Nachweise/Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1.
Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Bietereigenerklärung u. a. dazu, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat und dass das Unternehmen Compliance-Vorgaben-konform agiert.
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Der Vordruck (Datei „Bietereigenklärung“) steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung unter:https://www.subreport.de/E67175363. Er kann ebenfalls unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: Britta.Wanka@dva.db.de
2.
Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte (Rechtsschutzversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Geschäftsbetrieb in der Europäischen Union erfüllen. Als Nachweis sind Kopien der Zulassung der Aufsichtsbehörden (ggf. in deutscher Übersetzung) beizufügen.
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Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag im Original vorzulegen.
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Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
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Die Unterlagen sind nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst vorzulegen.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.
Die Unternehmen müssen ein Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur besitzen. Ein aktueller Nachweis ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich eine Gegenprüfung der Bewertung der Rating Agentur vor. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen. Der Auftraggeber behält sich eine Gegenprüfung dieses Nachweises vor.
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2.
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, 100 % des Vertrags zeichnen zu können. Nachweis per Eigenerklärung.
3.
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können. Nachweis per Eigenerklärung.
4.
Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit Großrisiken im Bereich Rechtsschutzversicherungen verfügen. Diese sind nachzuweisen durch mindestens zwei Referenzen aus den Jahren 2014 bis 2016.
Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die Unterlagen sind nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst vorzulegen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Frau Britta Wanka / Herr Michael Pickel
Internetadresse: www.deutschebahn.com 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67175363 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.
Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Hierfür kann das zur Verfügung gestellte Muster oder eine eigene Vertraulichkeitserklärung, die im Wesentlichen vergleichbare Regelungen enthält, verwendet werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung kann als Bestandteil der Vergabeunterlagen unter https://www.subreport.de/E67175363 abgerufen oder per E-Mail (Britta.Wanka@dva.db.de) angefordert werden.
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2.
Die Vergabeunterlagen enthalten besonders schutzbedürftige Informationen zur Infrastruktur und Organisation des Unternehmens sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Aus diesem Grund werden die vollständigen Vergabeunterlagen erst nach Abgabe der o. g. Vertraulichkeitserklärung und dem erfolgreichen Abschluss der Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb allen qualifizierten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
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3.
Im Rahmen der Bietereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für sie festlegt, einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E67175363 oder kann auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex.html.
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4.
Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Anlagen sowie der unterschriebenen Bietereigenerklärung und der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung vollständig und schriftlich in deutscher Sprache bis zum 23.5.2017 / 10:00 Uhr (Ende Teilnahmefrist) bei folgender Kontaktstelle (gem. Ziffer I.1) einzureichen:
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DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Frau Britta Wanka / Herr Michael Pickel, Marienbader Platz 1, 61352 Bad Homburg (Deutschland).
Sie sind als Teilnahmeanträge für das Vergabeverfahren „KUR/WA/DB/LRS/2018“ deutlich zu kennzeichnen. Eine elektronische Zusendung (E-Mail) reicht nicht aus.
5.
Alle unter den Abschnitten III.1.2 und III.1.3 sowie VI.3 geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
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Die Unterlagen sind in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst vorzulegen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
6.
Fragen zum Vergabeverfahren/Teilnahmewettbewerb sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Antworten zu eingegangenen Fragen werden spätestens 6 Tage vor Ablauf von Eingangsfristen unter https://www.subreport.de/E67175363 auf der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ veröffentlicht. Bewerber und Bieter sind gehalten, sich über eingereichte Fragen und erteilte Antworten auf dem aktuellen Stand zu halten.
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7.
Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 080-154885 (2017-04-20)