Ergänzende Angaben (2018-05-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Telefon: +49 3025414500📞
E-Mail: spnv-verabe@vbb.de📧
Fax: +49 3025414515 📠
Region: Brandenburg🏙️
URL: http://www.mil.brandenburg.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postort: Berlin
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch dieNahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH”
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postort: Magdeburg
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 224-466191
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: kurze Beschreibung
Alter Wert
Text: RB24b Flughafen BER – Ludwigsfelde;
RB32b Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt;
Neuer Wert
Text: RB24b Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt;
RB32b Flughafen BER – Ludwigsfelde;
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.6)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu den Losen
Alter Wert
Text:
“Es dürfen Lose wie folgt angeboten werden:
Einzellose: Los 1, Los 2, Los 3, Los 4
Loskombinationen: Los 1 + Los 3, Los 1 + Los 4, Los 2 + Los 3, Los 2 + Los...”
Text
Es dürfen Lose wie folgt angeboten werden:
Einzellose: Los 1, Los 2, Los 3, Los 4
Loskombinationen: Los 1 + Los 3, Los 1 + Los 4, Los 2 + Los 3, Los 2 + Los 4, Los 3 + Los 4
Je Bieter ist der Zuschlag auf 2 Einzellose oder eine der genannten Loskombinationen begrenzt (Loslimitierung). Sofern eine Loskombination angeboten wird, müssen auch die dazugehörigen Einzelloseangeboten werden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es dürfen Lose wie folgt angeboten werden:
Einzellose: Los 1, Los 2, Los 3, Los 4
Loskombinationen: Los 1 + Los 3, Los 1 + Los 4, Los 2 + Los 3, Los 2 + Los...”
Text
Es dürfen Lose wie folgt angeboten werden:
Einzellose: Los 1, Los 2, Los 3, Los 4
Loskombinationen: Los 1 + Los 3, Los 1 + Los 4, Los 2 + Los 3, Los 2 + Los 4, Los 3 + Los 4
Je EVU ist der Zuschlag auf 2 Einzellose oder eine der genannten Loskombinationen begrenzt, wobei Los 1 und Los 2 nicht an denselben Bieter vergeben werden können (Loslimitierung). Sofern eine Loskombination angeboten wird, müssen auch die dazugehörigen Einzelloseangeboten werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die zu vergebenen Leistungen des Loses 2 umfassen folgende Linien:
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus
FEX Berlin – Flughafen BER
RB10 Nauen – Berlin
RB14 Nauen –...”
Text
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 2 umfassen folgende Linien:
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus
FEX Berlin – Flughafen BER
RB10 Nauen – Berlin
RB14 Nauen – Berlin
RB24a Eberswalde – Berlin – Flughafen BER
RB24b Flughafen BER – Ludwigsfelde
RB32a Oranienburg – Berlin – Flughafen BER
RB32b Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt
Für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 7.261.000 Zugkm p.a.
Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf den Linien RB10, RB14, RB24, RB32 und FEX in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu der folgenden veränderten Linienführung:
RE20 Berlin – Cottbus
RB24 Eberswalde – Berlin – Flughafen BER – Ludwigsfelde
RB32 Oranienburg – Berlin – Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt
Der Umfang erhöht sich ab Beginn der zweiten Betriebsstufe auf ca. 8537 000 Zugkm p.a.
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Text:
“Die zu vergebenen Leistungen des Loses 2 umfassen folgende Linien:
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus
FEX Berlin – Flughafen BER
RB10 Nauen – Berlin
RB14 Nauen –...”
Text
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 2 umfassen folgende Linien:
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus
FEX Berlin – Flughafen BER
RB10 Nauen – Berlin
RB14 Nauen – Berlin
RB24a Eberswalde – Berlin – Flughafen BER
RB24b Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt
RB32a Oranienburg – Berlin – Flughafen BER
RB32b Flughafen BER – Ludwigsfelde
Für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 7.261.000 Zugkm p.a.
Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf den Linien RB10, RB14, RB24, RB32 und FEX in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu der folgenden veränderten Linienführung:
RE20 Berlin – Cottbus
RB24 Eberswalde – Berlin – Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt
RB32 Oranienburg – Berlin – Flughafen BER – Ludwigsfelde
Der Umfang erhöht sich ab Beginn der zweiten Betriebsstufe auf ca. 8 537 000 Zugkm p.a.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text: Option 1: Erhöhung der Kapazität der Züge auf der Linie RE1 um 200 Sitzplätze;
Neuer Wert
Text:
“Option 1: Erhöhung der Kapazität der Züge mit einer gemäß Anhängen 1a und 1b der Anlage B1 der LB geforderten Mindestkapazität von 600 Sitzplätzen auf der...”
Text
Option 1: Erhöhung der Kapazität der Züge mit einer gemäß Anhängen 1a und 1b der Anlage B1 der LB geforderten Mindestkapazität von 600 Sitzplätzen auf der Linie RE1 auf 800 Sitzplätze;
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Bb) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG (Kopie ausreichend) oder Beleg,...”
Text
Bb) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG (Kopie ausreichend) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Bb) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG (Kopie ausreichend) oder Beleg,...”
Text
Bb) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG (Kopie ausreichend) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG (Kopie ausreichend) oder zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG (Kopie ausreichend) oder Darstellung, wie eine der beiden letztgenannten Bescheinigungen bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-05-31 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-07-24 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2018-09-28 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-11-23 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-05-31 📅
Zeit: 12:01
Neuer Wert
Datum: 2018-07-24 📅
Zeit: 12:01
Andere zusätzliche Informationen
“A) Zu Ziff. VI.4.3) der Auftragsbekanntmachung: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer ist nach § 160 Abs....”
A) Zu Ziff. VI.4.3) der Auftragsbekanntmachung: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2.)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
B) Zu Ziff. VI.3) lit. f) der Auftragsbekanntmachung: Die Haushaltsvorbehalte der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern für die Vergabe sowie der Haushaltsvorbehalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Wiedereinsatzgarantie sind aufgehoben;
C) Mit der Angebotsabgabe haben die Bieter eine Tariftreueerklärung nach einem vorgegebenen Formblatt abzugeben, in welchem folgende einschlägige und repräsentative Tarifverträge genannt werden:
— Liste der als repräsentativ festgestellten Tarifverträge des Landes Sachsen-Anhalt (Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.8. 2014 - 51-01404),
— im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Vergabegesetzes Repräsentative Tarifverträge Mecklenburg-Vorpommern (Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales vom 22.5.2014 - IX 550),
— Liste der repräsentativen Tarifvertrage im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg vom 15.3.2017 (28. Jahrgang, Nr. 10, Seiten 259, 260).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 095-216965 (2018-05-17)
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name:
“Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die in mehreren Teillosen zu vergebenen Leistungen betreffen das fahrplänmäßige Angebot folgender Linien:
RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin –...”
Kurze Beschreibung
Die in mehreren Teillosen zu vergebenen Leistungen betreffen das fahrplänmäßige Angebot folgender Linien:
RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt (– Cottbus);
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus;
RE20 Berlin – Cottbus
RE7 Dessau – Berlin – Lübbenau – Senftenberg;
RE8a Wismar – Wittenberge – Berlin – Flughafen BER;
RE8b Berlin – Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda/Finsterwalde;
RB10 Nauen – Berlin;
RB14 Nauen – Berlin;
RB17 Wismar – Wittenberge
RB20 Oranienburg – Golm – Potsdam – Griebnitzsee;
RB21 Potsdam – Golm – Berlin;
RB22 Königs Wusterhausen – Flughafen BER – Golm – Potsdam – Griebnitzsee;
RB23 Golm – Potsdam – Berlin – Flughafen BER;
RB24a Eberswalde – Berlin – Flughafen BER;
RB24b Flughafen BER – Ludwigsfelde;
RB32a Oranienburg – Berlin – Flughafen BER;
RB32b Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt;
RB33 Potsdam – Beelitz – Jüterbog;
RB37 Beelitz – Potsdam;
RB51 Rathenow – Brandenburg (Havel);
FEX Berlin – Flughafen BER.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-07-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-09-07 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2018-11-23 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-01-07 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-07-24 📅
Zeit: 12:01
Neuer Wert
Datum: 2018-09-07 📅
Zeit: 12:01
Quelle: OJS 2018/S 133-303833 (2018-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: spnv-vergabe@vbb.de📧
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft...”
Name
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die in mehreren Teillosen vergebenen Leistungen betreffen das fahrplänmäßige Angebot folgender Linien:
RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin –...”
Kurze Beschreibung
Die in mehreren Teillosen vergebenen Leistungen betreffen das fahrplänmäßige Angebot folgender Linien:
RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt (– Cottbus)
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus
RE20 Berlin – Cottbus
RE7 Dessau – Berlin – Lübbenau – Senftenberg
RE8a Wismar – Wittenberge – Berlin – Flughafen BER
RE8b Berlin – Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda/Finsterwalde
RB10 Nauen – Berlin
RB14 Nauen – Berlin
RB17 Wismar – Wittenberge
RB20 Oranienburg – Golm – Potsdam – Griebnitzsee
RB21 Potsdam – Golm – Berlin
RB22 Königs Wusterhausen – Flughafen BER – Golm – Potsdam – Griebnitzsee
RB23 Golm – Potsdam – Berlin – Flughafen BER
RB24a Eberswalde – Berlin – Flughafen BER
RB24b Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt
RB32a Oranienburg – Berlin – Flughafen BER
RB32b Flughafen BER – Ludwigsfelde
RB33 Potsdam – Beelitz – Jüterbog
RB37 Beelitz – Potsdam
RB51 Rathenow – Brandenburg (Havel)
FEX Berlin – Flughafen BER.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg
Brandenburg (Havel)
Berlin
Frankfurt (Oder)
Eisenhüttenstadt
Cottbus
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen des Loses 1 umfassen die Linie RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt – Cottbus für den Zeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Loses 1 umfassen die Linie RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt – Cottbus für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 347 000 Zugkm p. a.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte (2. Stufe der Wertung nach Punkt 9.2 der Bewerbungsbedingungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name):
“Preis und Angaben gemäß Leistungsverzeichnis (1. Stufe der Wertung nach Punkt 9.1 der Bewerbungsbedingungen)”
Kostenkriterium (Gewichtung): 70 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für das Los 1 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 1: Erhöhung der Kapazität der Züge mit einer gemäß Anhängen 1a und 1b der Anlage B1 der LB...”
Beschreibung der Optionen
Für das Los 1 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 1: Erhöhung der Kapazität der Züge mit einer gemäß Anhängen 1a und 1b der Anlage B1 der LB geforderten Mindestkapazität von 600 Sitzplätzen auf der Linie RE1 auf 800 Sitzplätze;
Option 3: Änderung in der Vertriebsinfrastruktur;
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE sowie der Produktklasse IC/EC.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen...”
Zusätzliche Informationen
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Nauen – Berlin – Cottbus
Berlin – Flughafen BER
Eberswalde – Berlin – BER – Ludwigsfelde
Oranienburg – Berlin – BER – Wünsdorf-Waldstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen des Loses 2 umfassen folgende Linien:
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus
FEX Berlin – Flughafen BER
RB10 Nauen – Berlin
RB14 Nauen – Berlin
RB24a...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Loses 2 umfassen folgende Linien:
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus
FEX Berlin – Flughafen BER
RB10 Nauen – Berlin
RB14 Nauen – Berlin
RB24a Eberswalde – Berlin – Flughafen BER
RB24b Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt
RB32a Oranienburg – Berlin – Flughafen BER
RB32b Flughafen BER – Ludwigsfelde
Für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 7 261 000 Zugkm p. a.
Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf den Linien RB10, RB14, RB24, RB32 und FEX in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu der folgenden veränderten Linienführung:
RE20 Berlin – Cottbus
RB24 Eberswalde – Berlin – Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt
RB32 Oranienburg – Berlin – Flughafen BER – Ludwigsfelde
Der Umfang erhöht sich ab Beginn der Betriebsstufe 2 auf ca. 8 537 000 Zugkm p. a.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Für das Los 2 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 3: Änderung in der Vertriebsinfrastruktur
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE...”
Beschreibung der Optionen
Für das Los 2 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 3: Änderung in der Vertriebsinfrastruktur
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE sowie der Produktklasse IC/EC.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Dessau – Berlin – Lübbenau – Senftenberg
Oranienburg – Golm – Potsdam – Griebnitzsee
Potsdam – Golm – Berlin
Königs Wusterhausen – BER – Golm – Potsdam –...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Dessau – Berlin – Lübbenau – Senftenberg
Oranienburg – Golm – Potsdam – Griebnitzsee
Potsdam – Golm – Berlin
Königs Wusterhausen – BER – Golm – Potsdam – Griebnitzsee
Golm – Potsdam – Berlin – BER.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen des Loses 3 umfassen folgende Linien:
RE7 Dessau – Berlin – Lübbenau – Senftenberg
RB20 Oranienburg – Golm – Potsdam – Griebnitzsee
RB21...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Loses 3 umfassen folgende Linien:
RE7 Dessau – Berlin – Lübbenau – Senftenberg
RB20 Oranienburg – Golm – Potsdam – Griebnitzsee
RB21 Potsdam – Golm – Berlin
RB22 Königs Wusterhausen – Flughafen BER – Golm – Potsdam – Griebnitzsee
RB23 Golm – Postdam – Berlin – Flughafen BER
Für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 500 000 Zugkm p. a.
Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf der Linie RB23 in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu folgender veränderter Linienführung:
RB23 Golm – Potsdam – Berlin.
Ab dem Beginn der Betriebsstufe 2 verringert sich der Umfang auf ca. 5 948 000 Zugkm p. a.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Für das Los 3 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 3: Änderung in der Vertriebsinfrastruktur
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE...”
Beschreibung der Optionen
Für das Los 3 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 3: Änderung in der Vertriebsinfrastruktur
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE sowie der Produktklasse IC/EC
Option 5: Bestellung zusätzlicher einzelner Fahrten an Wochenenden.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismar – Wittenberge – Berlin – Flughafen BER
Berlin – Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda/Finsterwalde
Potsdam – Beelitz – Jüterbog
Beelitz – Potsdam
Rathenow...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Wismar – Wittenberge – Berlin – Flughafen BER
Berlin – Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda/Finsterwalde
Potsdam – Beelitz – Jüterbog
Beelitz – Potsdam
Rathenow – Brandenburg (Havel).
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen des Loses 4 umfassen folgende Linien:
RE8a Wismar – Wittenberge – Berlin – Flughafen BER
RE8b Berlin – Wünsdorf-Waldstadt –...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Loses 4 umfassen folgende Linien:
RE8a Wismar – Wittenberge – Berlin – Flughafen BER
RE8b Berlin – Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda/Finsterwalde
RB17 Wismar – Wittenberge (ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024)
RB33 Potsdam – Beelitz – Jüterbog
RB37 Beelitz – Potsdam
RB51 Rathenow – Brandenburg (Havel)
Für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 243 000 Zugkm p. a. und für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2024 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 856 000 Zugkm p. a.
Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf der Linie RE8 in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu folgender veränderter Linienführung:
RE8 Wismar – Berlin – Elsterwerda/Finsterwalde.
Ab dem Beginn der Betriebsstufe 2 erhöht sich der Umfang auf ca. 7 038 000 Zugkm p.a.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Für das Los 4 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 2: Verlängerung der Linie RB37 nach Berlin-Wannsee
Option 3: Änderung in der...”
Beschreibung der Optionen
Für das Los 4 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 2: Verlängerung der Linie RB37 nach Berlin-Wannsee
Option 3: Änderung in der Vertriebsinfrastruktur
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE sowie der Produktklasse IC/EC.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 224-466191
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1 und 4
Titel: SPNV-Leistungen Netz Elbe-Spree (NES): Loskombination Los 1 + Los 4
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Möllendorffstraße 49
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2 und 3
Titel: SPNV-Leistungen Netz Elbe-Spree (NES): Loskombination Los 2 + Los 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Regio AG, Region Nordost
Postanschrift: Babelsberger Straße 18
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Region: Brandenburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich...”
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen der Auftragnehmer schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Mittelstraße 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3037446070📞
E-Mail: info@abst-brandenburg.de📧
Fax: +49 30374460721 📠
URL: http://www.abst-brandenburg.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 038-086181 (2019-02-19)