Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.mil.brandenburg.de🌏
E-Mail: spnv-verabe@vbb.de📧
Telefon: +49 3025414500📞
Fax: +49 3025414515 📠
URL der Dokumente: http://vergabeverfahren.daisikomm.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-22 📅
Datum des Beginns: 2022-12-11 📅
Datum des Endes: 2034-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 224-466191
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 222-404406
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die in mehreren Teillosen zu vergebenen Leistungen betreffen das fahrplänmäßige Angebot folgender Linien:
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Es dürfen Lose wie folgt angeboten werden:
Einzellose: Los 1, Los 2, Los 3, Los 4
Loskombinationen: Los 1 + Los 3, Los 1 + Los 4, Los 2 + Los 3, Los 2 + Los 4, Los 3 + Los 4
Je Bieter ist der Zuschlag auf zwei Einzellose oder eine der genannten Loskombinationen begrenzt (Loslimitierung). Sofern eine Loskombination angeboten wird, müssen auch die dazugehörigen Einzellose angeboten werden.
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 1 umfassen die Linie RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin– Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt – Cottbus für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6.347.000 Zugkm p.a.
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 1 umfassen die Linie RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin– Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt – Cottbus für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6.347.000 Zugkm p.a.
Beschreibung der Optionen:
Für das Los 1 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 1: Erhöhung der Kapazität der Züge auf der Linie RE1 um 200 Sitzplätze;
Option 3: Änderung in der Vertriebsinfrastruktur;
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE sowie der Produktklasse IC/EC.
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 2 umfassen folgende Linien:
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus
FEX Berlin – Flughafen BER
RB10 Nauen – Berlin
RB14 Nauen – Berlin
RB24a Eberswalde – Berlin – Flughafen BER
RB24b Flughafen BER – Ludwigsfelde
RB32a Oranienburg – Berlin – Flughafen BER
RB32b Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt
für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 miteinem Umfang von insgesamt ca. 7.261.000 Zugkm p.a.
Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf den Linien RB10, RB14, RB24, RB32 und FEX in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu der folgenden veränderten Linienführung:
RB24 Eberswalde – Berlin – Flughafen BER – Ludwigsfelde
RB32 Oranienburg – Berlin – Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt
Der Umfang erhöht sich ab Beginn der zweiten Betriebsstufe auf ca. 8.537.000 Zugkm p.a.
Beschreibung der Optionen: Für das Los 2 sind folgende Optionen vorgesehen:
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 3 umfassen folgende Linien:
für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 miteinem Umfang von insgesamt ca. 6.500.000 Zugkm p.a. Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wirdauf der Linie RB23 in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu folgender veränderter Linienführung:
für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 miteinem Umfang von insgesamt ca. 6.500.000 Zugkm p.a. Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wirdauf der Linie RB23 in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu folgender veränderter Linienführung:
RB23 Golm – Potsdam – Berlin
Ab dem Beginn der Betriebsstufe 2 verringert sich der Umfang auf ca. 5 948 000 Zugkm p.a.
Beschreibung der Optionen:
Für das Los 3 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 3: Änderung in der Vertriebsinfrastruktur
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE sowie der Produktklasse IC/EC
Option 5: Bestellung zusätzlicher einzelner Fahrten an Wochenenden.
Bezeichnung des Loses: Los 4
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 4 umfassen folgende Linien:
RE8a Wismar – Wittenberge – Berlin – Flughafen BER
RE8b Berlin – Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda/Finsterwalde
RB17 Wismar – Wittenberge (ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024)
RB33 Potsdam – Beelitz – Jüterbog
RB37 Beelitz – Potsdam
RB51 Rathenow – Brandenburg (Havel)
für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6.243.000 Zugkm p.a. und für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2024 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6.856.000Zugkm p.a. Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf der Linie RE8 in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu folgender veränderter Linienführung:
für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6.243.000 Zugkm p.a. und für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2024 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6.856.000Zugkm p.a. Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf der Linie RE8 in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu folgender veränderter Linienführung:
RE8 Wismar – Berlin – Elsterwerda/Finsterwalde
Ab dem Beginn der Betriebsstufe 2 erhöht sich der Umfang auf ca. 7 038 000 Zugkm p.a.
Beschreibung der Optionen:
Für das Los 4 sind folgende Optionen vorgesehen:
Option 2: Verlängerung der Linie RB37 nach Berlin-Wannsee
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Königs Wusterhausen – BER – Golm – Potsdam – Griebnitzsee
Golm – Potsdam – Berlin – BER.
Wismar – Wittenberge – Berlin – Flughafen BER
Berlin – Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda/Finsterwalde
Potsdam – Beelitz – Jüterbog
Beelitz – Potsdam
Rathenow – Brandenburg (Havel).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
aa) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes,in dem der Bieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister(www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
aa) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes,in dem der Bieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister(www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
bb) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG (Kopie ausreichend) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG.
bb) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG (Kopie ausreichend) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG.
cc) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z.B. anwaltliches
cc) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z.B. anwaltliches
Gutachten vorzulegen.)
Die Nachweise sollen bei Abgabe des Angebotes nicht älter als zwölf Monate sein. Dies gilt nicht für die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und etwaige vom Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegten Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke und dergleichen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren für das Unternehmen erstellt worden sind.
Die Nachweise sollen bei Abgabe des Angebotes nicht älter als zwölf Monate sein. Dies gilt nicht für die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und etwaige vom Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegten Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke und dergleichen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren für das Unternehmen erstellt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aa) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV
bb) Jahresabschlüsse, Prüfberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des Angebots (Kopien ausreichend), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sind die nach bb) Satz 1 vorzulegenden Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach cc) ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
bb) Jahresabschlüsse, Prüfberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des Angebots (Kopien ausreichend), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sind die nach bb) Satz 1 vorzulegenden Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach cc) ausreichend.
cc) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern die Information nicht bereits in den Nachweisen zu bb) enthalten sind.
Die Nachweise sollen bei Abgabe des Angebotes nicht älter als zwölf Monate sein. Dies gilt nicht für die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und etwaige vom Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegten Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke und dergleichen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren für das Unternehmen erstellt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Nachweise sollen bei Abgabe des Angebotes nicht älter als zwölf Monate sein. Dies gilt nicht für die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und etwaige vom Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegten Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke und dergleichen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren für das Unternehmen erstellt worden sind.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Für den Fall, dass die Nachweise nach aa) bis cc) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine solche Einschätzung ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Für den Fall, dass die Nachweise nach aa) bis cc) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine solche Einschätzung ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben entsprechend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben entsprechend.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und des anderen Unternehmens gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und des anderen Unternehmens gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der vom Bieter oder von mit diesem verbundenen Unternehmen wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Liste der vom Bieter oder von mit diesem verbundenen Unternehmen wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die Nachweise sollen bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein. Dies gilt nicht für die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und etwaige vom Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegten Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke und dergleichen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren für das Unternehmen erstellt worden sind.
Die Nachweise sollen bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein. Dies gilt nicht für die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und etwaige vom Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegten Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke und dergleichen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren für das Unternehmen erstellt worden sind.
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben entsprechend.
Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben entsprechend.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Berlin🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Sachsen-Anhalt🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Postanschrift: Schloßstraße 6-8
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Mecklenburg-Vorpommern🏙️ Kontakt
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/uvk/🌏
: http://www.mlv.sachsen-anhalt.de/🌏
: http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/🌏
Dokumente URL: http://vergabeverfahren.daisikomm.de/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Postanschrift: Hardenbergplatz 2
Postleitzahl: 10623
Kontaktperson: Herr Thomas Dill
E-Mail: spnv-vergabe@vbb.de📧
Internetadresse: http://www.vbb.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziff. I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Am Auftrag interessierte Unternehmen erhalten bei der unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Abwicklung der Kommunikation im Vergabeverfahren zu nutzen ist. Die Angebotsabgabe erfolgt jedoch nicht elektronisch.
A) Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziff. I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Am Auftrag interessierte Unternehmen erhalten bei der unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Abwicklung der Kommunikation im Vergabeverfahren zu nutzen ist. Die Angebotsabgabe erfolgt jedoch nicht elektronisch.
b) Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung ist eine vollständige Wiedergabe der Anforderungen an die einzureichenden Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB in der Bekanntmachung nicht möglich. Die Auftraggeber stellen daher nachfolgend die einzureichenden Unterlagen in verkürzter Form dar und verweisen auf die Vergabeunterlagen:
b) Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung ist eine vollständige Wiedergabe der Anforderungen an die einzureichenden Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB in der Bekanntmachung nicht möglich. Die Auftraggeber stellen daher nachfolgend die einzureichenden Unterlagen in verkürzter Form dar und verweisen auf die Vergabeunterlagen:
aa) Eigenerklärung nach §§ 123 bis 125 GWB
bb) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO
cc) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen.
dd) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde
dd) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde
c) Die Auftraggeber haben die unter Ziff. IV.2.1) genannte Veröffentlichung am 13.06.2017 unter der Nr. im ABl.: 2017/S 111-223855, am 19.8.2017 unter der Nr. im ABl.: 2017/S 158-327631 sowie am 25.10.2017 unter der Nr. im ABl.: 2017/S 205-423803 berichtigt. Soweit der Inhalt dieser Bekanntmachung von dem Inhalt der unter Ziff. IV.2.1) genannten Veröffentlichung in ihrer zuletzt berichtigten Fassung abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung der Veröffentlichung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007.
c) Die Auftraggeber haben die unter Ziff. IV.2.1) genannte Veröffentlichung am 13.06.2017 unter der Nr. im ABl.: 2017/S 111-223855, am 19.8.2017 unter der Nr. im ABl.: 2017/S 158-327631 sowie am 25.10.2017 unter der Nr. im ABl.: 2017/S 205-423803 berichtigt. Soweit der Inhalt dieser Bekanntmachung von dem Inhalt der unter Ziff. IV.2.1) genannten Veröffentlichung in ihrer zuletzt berichtigten Fassung abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung der Veröffentlichung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007.
d) Die Auftraggeber übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen genannten Voraussetzungen das Risiko der Wiederverwendung von Fahrzeugen nach Ablauf des Verkehrsvertrags (Wiedereinsatzgarantie).
e) Je Einzellos und Loskombination darf jeder Bieter bis zu zwei Hauptangebote abgeben.
f) Hinsichtlich der Länder Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner Haushaltsvorbehalt). Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt aufgehoben worden ist.
f) Hinsichtlich der Länder Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner Haushaltsvorbehalt). Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt aufgehoben worden ist.
g) Hinsichtlich des Landes Mecklenburg-Vorpommern steht die unter VI.3) d) genannte Wiedereinsatzgarantie unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsgesetzgeber der Ermächtigung zum Eingehen einer Wiedereinsatzgarantie zustimmt (Haushaltsvorbehalt WEG). Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der Haushaltsvorbehalt WEG aufgehoben worden ist.
g) Hinsichtlich des Landes Mecklenburg-Vorpommern steht die unter VI.3) d) genannte Wiedereinsatzgarantie unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsgesetzgeber der Ermächtigung zum Eingehen einer Wiedereinsatzgarantie zustimmt (Haushaltsvorbehalt WEG). Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der Haushaltsvorbehalt WEG aufgehoben worden ist.
A) Zu Ziff. VI.4.3) der Auftragsbekanntmachung: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2.)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
B) Zu Ziff. VI.3) lit. f) der Auftragsbekanntmachung: Die Haushaltsvorbehalte der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern für die Vergabe sowie der Haushaltsvorbehalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Wiedereinsatzgarantie sind aufgehoben;
C) Mit der Angebotsabgabe haben die Bieter eine Tariftreueerklärung nach einem vorgegebenen Formblatt abzugeben, in welchem folgende einschlägige und repräsentative Tarifverträge genannt werden:
— Liste der als repräsentativ festgestellten Tarifverträge des Landes Sachsen-Anhalt (Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.8. 2014 - 51-01404),
— im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Vergabegesetzes Repräsentative Tarifverträge Mecklenburg-Vorpommern (Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales vom 22.5.2014 - IX 550),
— Liste der repräsentativen Tarifvertrage im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg vom 15.3.2017 (28. Jahrgang, Nr. 10, Seiten 259, 260).
A) Zu Ziff. VI.4.3) der Auftragsbekanntmachung: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2.)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
B) Zu Ziff. VI.3) lit. f) der Auftragsbekanntmachung: Die Haushaltsvorbehalte der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern für die Vergabe sowie der Haushaltsvorbehalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Wiedereinsatzgarantie sind aufgehoben;
C) Mit der Angebotsabgabe haben die Bieter eine Tariftreueerklärung nach einem vorgegebenen Formblatt abzugeben, in welchem folgende einschlägige und repräsentative Tarifverträge genannt werden:
— Liste der als repräsentativ festgestellten Tarifverträge des Landes Sachsen-Anhalt (Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.8. 2014 - 51-01404),
— im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Vergabegesetzes Repräsentative Tarifverträge Mecklenburg-Vorpommern (Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales vom 22.5.2014 - IX 550),
— Liste der repräsentativen Tarifvertrage im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg vom 15.3.2017 (28. Jahrgang, Nr. 10, Seiten 259, 260).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
RE8b Berlin – Wünsdorf-Waldstadt - Elsterwerda/Finsterwalde;
RB17 Wismar – Wittenberge;
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch dieNahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Quelle: OJS 2018/S 095-216965 (2018-05-17)
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die in mehreren Teillosen vergebenen Leistungen betreffen das fahrplänmäßige Angebot folgender Linien:
Die Leistungen des Loses 1 umfassen die Linie RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt – Cottbus für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 347 000 Zugkm p. a.
Die Leistungen des Loses 1 umfassen die Linie RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt – Cottbus für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 347 000 Zugkm p. a.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Erhöhung der Kapazität der Züge mit einer gemäß Anhängen 1a und 1b der Anlage B1 der LB geforderten Mindestkapazität von 600 Sitzplätzen auf der Linie RE1 auf 800 Sitzplätze;
Zusätzliche Informationen:
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des Loses 2 umfassen folgende Linien:
Für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 7 261 000 Zugkm p. a.
RB24 Eberswalde – Berlin – Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt
RB32 Oranienburg – Berlin – Flughafen BER – Ludwigsfelde
Der Umfang erhöht sich ab Beginn der Betriebsstufe 2 auf ca. 8 537 000 Zugkm p. a.
Die Leistungen des Loses 3 umfassen folgende Linien:
Für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 500 000 Zugkm p. a.
Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf der Linie RB23 in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu folgender veränderter Linienführung:
RB23 Golm – Potsdam – Berlin.
Ab dem Beginn der Betriebsstufe 2 verringert sich der Umfang auf ca. 5 948 000 Zugkm p. a.
Die Leistungen des Loses 4 umfassen folgende Linien:
Für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 243 000 Zugkm p. a. und für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2024 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 856 000 Zugkm p. a.
Für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 243 000 Zugkm p. a. und für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2024 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 mit einem Umfang von insgesamt ca. 6 856 000 Zugkm p. a.
Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf der Linie RE8 in der Betriebsstufe 2 gefahren. Dabei kommt es zu folgender veränderter Linienführung:
RE8 Wismar – Berlin – Elsterwerda/Finsterwalde.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Magdeburg
Brandenburg (Havel)
Berlin
Frankfurt (Oder)
Eisenhüttenstadt
Cottbus
Oranienburg – Berlin – BER – Wünsdorf-Waldstadt
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte (2. Stufe der Wertung nach Punkt 9.2 der Bewerbungsbedingungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name): Preis und Angaben gemäß Leistungsverzeichnis (1. Stufe der Wertung nach Punkt 9.1 der Bewerbungsbedingungen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 70 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-22 📅
Name: ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Möllendorffstraße 49
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: DB Regio AG, Region Nordost
Postanschrift: Babelsberger Straße 18
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Brandenburg🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Postanschrift: Schloßstraße 37
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen der Auftragnehmer schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen der Auftragnehmer schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Mittelstraße 5
Postleitzahl: 12529
Quelle: OJS 2019/S 038-086181 (2019-02-19)