Sprachberatung und Gesetzesredaktion

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Prüfung von Gesetzentwürfen und von Entwürfen von Rechtsverordnungen der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Der Auftragnehmer erbringt prüfende, beratende und formulierende Leistungen. Er kommuniziert mit den Verfassern bzw. den Bearbeitern des Entwurfs, um die Verständlichkeit der Texte zu verbessern, erteilt Auskünfte zu einzelnen sprachlichen Problemen (z. B. Rechtschreibung, Grammatik, Wortwahl), stimmt mit dem Auftraggeber die Standards der Spracharbeit ab und unterstützt diesen in der Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Sprachberatung und Gesetzesredaktion“. Es ist im Vertragszeitraum (1.1.2018 bis 31.12.2021) ein Auftragsvolumen von mindestens 38 000 und höchstens 42 000 Sprachberatungsstunden zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-24 Auftragsbekanntmachung
2017-08-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwurfsberatung
Referenznummer: IVA6 1030/24-1-46 46/2017
Kurze Beschreibung:
Prüfung von Gesetzentwürfen und von Entwürfen von Rechtsverordnungen der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Der Auftragnehmer erbringt prüfende, beratende und formulierende Leistungen. Er kommuniziert mit den Verfassern bzw. den Bearbeitern des Entwurfs, um die Verständlichkeit der Texte zu verbessern, erteilt Auskünfte zu einzelnen sprachlichen Problemen (z. B. Rechtschreibung, Grammatik, Wortwahl), stimmt mit dem Auftraggeber die Standards der Spracharbeit ab und unterstützt diesen in der Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Sprachberatung und Gesetzesredaktion“. Es ist im Vertragszeitraum (1.1.2018 bis 31.12.2021) ein Auftragsvolumen von mindestens 38 000 und höchstens 42 000 Sprachberatungsstunden zu erbringen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwurfsberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmjv.de 🌏
E-Mail: vergabe-iva6@bmjv.bund.de 📧
Telefon: +49 30-185808719 📞
Fax: +49 30-185809525 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157819 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-27 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 082-158642
ABl. S-Ausgabe: 82

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 000 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 000 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Dienststelle Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Näheres zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ist den Auftragsunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat IV A 6
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157819 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Hauptbüro
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Absatz 1 Satz 1 GWB), die binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 171 Absatz 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen ist (§ 172 Absatz 1 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 082-158642 (2017-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 509 080 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 154-319957
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 082-158642
ABl. S-Ausgabe: 154

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-09 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Absatz 1 Satz 1 GWB), die binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 171 Absatz 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen ist (§ 172 Absatz 1 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 154-319957 (2017-08-10)