Stadt Biberach – Geschwindigkeitsmesseinrichtungen

Stadt Biberach

Die Stadt Biberach beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation) sowie die Lieferung von Messgeräten zu beauftragen.
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Lieferung von 6 Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung;
— Aufstellung und Montage der stationären Anlagen am vorgegebenen Standort einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen;
— Lieferung zweier Messgeräte (Laserscanner für den stationären und mobilen Einsatz inklusive Transportkoffer, Erstinstallation und Inbetriebnahme);
— Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlage;
— Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen für 5 Jahre;
— Lieferung von 2 Zusatzblitzen je Standort.
Es muss eine Kompatibilität der Säulen zu bereits vorhandenen Messgeräten gewährleistet sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geschwindigkeitskontrollkameras
Referenznummer: 2440/2017
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Biberach beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation) sowie die Lieferung von Messgeräten zu beauftragen. Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen: — Lieferung von 6 Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung; — Aufstellung und Montage der stationären Anlagen am vorgegebenen Standort einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen; — Lieferung zweier Messgeräte (Laserscanner für den stationären und mobilen Einsatz inklusive Transportkoffer, Erstinstallation und Inbetriebnahme); — Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlage; — Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen für 5 Jahre; — Lieferung von 2 Zusatzblitzen je Standort. Es muss eine Kompatibilität der Säulen zu bereits vorhandenen Messgeräten gewährleistet sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geschwindigkeitskontrollkameras 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Biberach 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Biberach
Postanschrift: Hindenburgstraße 29
Postleitzahl: 88400
Postort: Biberach
Kontakt
Internetadresse: http://www.biberach-riss.de 🌏
E-Mail: alexander.doerr@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYCP4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-29 📅
Datum des Beginns: 2017-10-16 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 164-337656
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYCP4.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Biberach beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation) sowie die Lieferung von Messgeräten zu beauftragen.
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Lieferung von 6 Säulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung;
— Aufstellung und Montage der stationären Anlagen am vorgegebenen Standort einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen;
— Lieferung zweier Messgeräte (Laserscanner für den stationären und mobilen Einsatz inklusive Transportkoffer, Erstinstallation und Inbetriebnahme);
— Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlage;
— Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen für 5 Jahre;
— Lieferung von 2 Zusatzblitzen je Standort.
Es muss eine Kompatibilität der Säulen zu bereits vorhandenen Messgeräten gewährleistet sein.
Die Stadt Biberach beabsichtigt, ihr bereits bestehendes System der Geschwindigkeitsüberwachung zu erweitern. Die zu liefernden Säulen sowie zu liefernde Blitzeinschübe müssen daher zwingend mit dem Laserscanner-Messgerät des Typs „Jenoptik Traffi-Star S 350“ kompatibel sein.
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Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Biberach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren;
(2) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ordnungsamt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYCP4 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: http://www.menoldbezler.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2017/S 164-337656 (2017-08-24)