Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, für das neu aufgenommene Fördergebiet „Soziale Stadt – Donauviertel“ die Sanierungsträgerleistungen sowie das Quartiersmanagement zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2017-05-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Braunschweig
Postanschrift: Platz der Deutschen Einheit 1
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung Stadtplanung
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de📧
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.braunschweig.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Braunschweig – Soziale-Stadt Donauviertel (Sanierungsträger und Quartiersmanagement).
CXP4Y6JYBGS”
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, für das neu aufgenommene Fördergebiet „Soziale Stadt – Donauviertel“ die Sanierungsträgerleistungen sowie das...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, für das neu aufgenommene Fördergebiet „Soziale Stadt – Donauviertel“ die Sanierungsträgerleistungen sowie das Quartiersmanagement zu vergeben.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 099-196351
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein.
Neuer Wert
Text:
“Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre und verlängert sich um 2 Jahre, soweit er nicht...”
Text
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre und verlängert sich um 2 Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.
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Quelle: OJS 2017/S 100-199133 (2017-05-24)