Stadt Cottbus – OV 211/2017 – Siedlungsabfalldeponie Cottbus-Saspow – Umbau Oberflächenabdichtung (Los 7)

Stadtverwaltung Cottbus, Büro des Oberbürgermeisters

Siedlungsabfalldeponie Cottbus-Saspow
— Umbau Oberflächenabdichtung (Los 7).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Mülldeponien
Referenznummer: OV 211-2017
Kurze Beschreibung:
Siedlungsabfalldeponie Cottbus-Saspow — Umbau Oberflächenabdichtung (Los 7).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Mülldeponien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Cottbus, Büro des Oberbürgermeisters
Postanschrift: Neumarkt 5
Postleitzahl: 03046
Postort: Cottbus
Kontakt
Internetadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben 🌏
E-Mail: petra.zarnowiecki@cottbus.de 📧
Telefon: +49 355/6122949 📞
Fax: +49 355/612132949 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXSGYYDYY1H 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXSGYYDYY1H 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-09 📅
Datum des Beginns: 2018-01-15 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 173-353686
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Zur Angebotsöffnung sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siedlungsabfalldeponie Cottbus-Saspow
— Umbau Oberflächenabdichtung (Los 7).
34.600 m2 Neubau endgültige Oberflächenabdichtung
13.400 m2 Umbau von temporärer auf endgültige Oberflächenabdichtung
1.200 m Gastransportleitungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siedlungsabfalldeponie; Lakomer Chaussee 6; 03044; Cottbus.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen
Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der
Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen
gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist in den Vergabeunterlagen (Formblättern) enthalten. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen;
— Referenznachweise aus den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Anzahl der für die Leistung erforderlichen
Arbeitskräfte;
— Auszug aus dem Handelsregister;
— Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung;
— Gewerbezentralregister (wenn schon
vorhanden und nicht älter als 3 Monate);
— Nachweis der Haftpflichtversicherung;
— Freistellungsbescheinigung nach EstG;
— aktuelle Bescheinigung in Steuersachen;
— aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung;
— aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Raum 41.
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
Internetadresse: www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXSGYYDYY1H 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Cottbus – Büro des Oberbürgermeisters
Postanschrift: Neumarkt 5, Empfang
Land: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYY1H.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§107 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragstelle den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabe-vorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107, Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch §121 (1) Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach
Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betrieb- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer
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wenden.
Wir weisen darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Cottbus – Büro des Oberbürgermeisters
Postanschrift: Neumarkt 5, Empfang
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Telefon: +49 355/6122949 📞
Fax: +49 355/612132949 📠
Quelle: OJS 2017/S 173-353686 (2017-09-05)