Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Fördermaßnahmen von Land und Bund zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung erhält die Stadt Dorsten Mittel für das Programm „Soziale Stadt WIR MACHEN MITe - Dorsten 2020“. Das Programm umfasst rund 30 Projekte zur Aufwertung städtebaulicher, sozialer, ökonomischer und ökologischer Missstände.
Die Sanierung und Umnutzung des Bahnhofsgebäudes ist eines dieser Projekte. Das zukünftige Nutzungskonzept wurde im Rahmen einer Bürgerbeteiligung auf der Grundlage der Förderbestimmungen entwickelt.
Nach erfolgter Sanierung und Nutzungsänderung soll das Gebäude zukünftig als Bürgerbahnhof genutzt werden. Bürger und Vereine können Räume für Ausstellungen, Vorträge und Sitzungen über den Betreiber buchen und nutzen.
Die Rolle des Betreibers wird die Tochtergesellschaft der Stadt Dorsten, die gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft – Dorstener Arbeit gGmbH - übernehmen. Die Dorstener Arbeit wird dafür Schulungs- und Büroräume in den Obergeschossen des umgebauten Bahnhofs pachten und sowohl für ihre Qualifizierungsmaßnahmen nutzen als auch für die Aktivitäten des Bürgerbahnhofs zur Verfügung stellen. Des Weiteren wird die DA im Erdgeschoss eine Ausbildungsgastronomie für die Bereiche Küche und Service betreiben. Dazu gehören ein Bistro, eine Außengastronomie und ein Selbstbedienungsbereich. Das Projekt soll 2019 und 2020 realisiert werden, die Eröffnung ist Anfang 2021 geplant.
Eine umfangreiche Beschreibung des Projektes findet sich in den kostenlos zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.
Der Auftragnehmer soll die Leistungsphasen 3 bis 9 nach Anlage 10 der HOAI (Objektplanung) erbringen. Der Auftrag wird stufenweise erteilt (bis Leistungsphase 4, anschließend Leistungsphase 5 bis 9). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abruf der gesamten Leistungen.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf
KGR 300: ca. 3,3 Mio. EUR
KGR 400: ca. 1,3 Mio. EUR
Alle Arbeiten die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen, müssen die Fristen aus den Förderbestimmungen einhalten.
Da die Maßnahme im Rahmen eines Förderprogramms durchgeführt wird, sind gegenüber üblichen Baumaßnahmen der öffentlichen Hand ergänzend die besonderen Rahmenbedingungen und Restriktionen des Förderprogramms strikt einzuhalten. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die zeitlichen und finanziellen Deckelungen der Maßnahme zu benennen, die unbedingt einzuhalten sind.
Eine Nachfinanzierung des Investitionsvolumens aus dem Förderprogramm sowie dem städtischen Haushalt ist auszuschließen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, seine gesamte Leistungserbringung in der weiteren Bearbeitung so zu erbringen, dass die Kostengrenze aus dem Budget eingehalten wird.
Mit den Planungsleistungen soll unmittebar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Die Leistungen sollen schnellsmöglich abgeschlossen werden. Der weitere Zeitplan wird im Rahmen der Verhandlungen konkretisiert. Der unten angegebene Wert von 72 Monaten ist nicht entscheidend.