Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Eschenbach i.d.OPf.
Postanschrift: Marienplatz 42
Postort: Eschenbach
Postleitzahl: 92676
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Telefon: +49 94129734-10📞
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Fax: +49 94129734-11 📠
Region: Neustadt a. d. Waldnaab🏙️
URL: www.eschenbach-opf.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Eschenbach – Wasserversorgung – Betriebsführungsverträge
19/17
Produkte/Dienstleistungen: Wasserversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Technische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen in Eschenbach und Netzaberg”
Es werden 2 Betriebsführungsverträge für die Stadt Eschenbach ausgeschrieben. Bei den Anlagen handelt es sich um 2 Wasserversorgungsanlagen, 2 Hochbehälter und 4 Tiefbrunnen. Sowohl in Netzaberg als auch in Eschenbach besteht eine Eigenwasserversorgungsanlagen mit Tiefbrunnen, Aufbereitungsanlage, Druck-erhöhungsanlagen und Hochbehältern. Die geförderten Jahresmengen betragen insgesamt über 600 000 m. Ein zentrales Lager ist ebenfalls vorhanden.
Wasserversorgung Eschenbach: Die Tiefbrunnen III und IV fördern das benötigte Trinkwasser aus der Tiefe. Die Förderleistungen beträgt zusammen ca. 27 l/s, die Brunnen reichen bis in ca. 200 m Tiefe. Die früheren Tiefbrunnen I und II sind stillgelegt bzw. werden nur zur Notversorgung eingesetzt. Das Trink-wasser kann im Hochbehälter Hotzaberg mit einem Gesamtvolumen von 1.800 m gespeichert werden. Für den Ortsteil Breitenlohe ist eine zentrale Druckerhöhungsanlage installiert. An die Wasserversorgung Eschenbach sind sowohl das Stadtgebiet als auch die außerhalb liegenden Ortsteile außer Netzaberg ange-schlossen. Die angeschlossenen Haushalte verbrauchen durchschnittlich 750 m pro Tag, die maximal ge-nehmigte Jahresgewinnungsmenge beträgt 315 000 m pro Jahr.
Wasserversorgung Netzaberg: Die Wasserversorgung Netzaberg beliefert den Ortsteil Netzaberg mit ca. 830 Häusern und 3 600 Einwohnern mit Trinkwasser. Die Wasserversorgung Netzaberg musste im Jahr 2007 geschaffen werden, da der neugebaute Ortsteil aus Kapazitätsgründen nicht von der Wasserversor-gung Eschenbach versorgt werden konnte. Durchschnittlich verbrauchen die Einwohner 450 m Trinkwasser pro Tag. Zwei Tiefbrunnen mit einer Gesamtleistung von 60 l/s fördern das Wasser aus der Tiefe. Für die Wasserspeicherung binnen 2 Tiefbehälter kann man mit insgesamt 2 000 m Fassungsvermögen.
Gesucht wird ein Betreiber für die beiden Anlagen. Die beiden Anlagen hängen zusammen und können im Falle eines Ausfalls sich beidseits unterstützen. Es handelt sich um Fluorid- und Chlorgasanlagen.
Die Betriebsführungsverträge werden mit einer Laufzeit von vier Jahren ausgeschrieben, es besteht die zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption, siehe oben.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 062-116862
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Südwasser GmbH
Postanschrift: Bauhofstraße 5
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYYLVC.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 009-016924 (2018-01-11)