Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der.
– Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hoya/Weser
Postanschrift: Schloßplatz 2
Postort: Hoya/Weser
Postleitzahl: 27318
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de📧
Region: Nienburg (Weser)🏙️
URL: http://www.grafschaft-hoya.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Hoya/Weser – Neue Nutzung für das „Grafenschloss zu Hoya“
CXP4Y6JYKGM
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
Der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 450174.40 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Gebäudeensemble Schloss Hoya geht zurück auf die 1213 erstmals erwähnte Burg Hoya und ist heute das wichtigste Kulturdenkmal der Stadt Hoya/Weser. Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Gebäudeensemble Schloss Hoya geht zurück auf die 1213 erstmals erwähnte Burg Hoya und ist heute das wichtigste Kulturdenkmal der Stadt Hoya/Weser. Das Objekt befand sich bis vor wenigen Jahren im Besitz des Landes Niedersachsen, wurde bis 2010 als Amtsgericht genutzt und steht derzeit weitgehend leer. Im Oktober 2013 hat die Stadt Hoya/Weser das Objekt erworben und beschäftigt sich vor diesem Hintergrund schon seit einiger Zeit mit der Aufgabe, ein passendes und tragfähiges Nutzungskonzept zu entwickeln.
Die Stadt Hoya beauftragte im Februar 2015 das Architekturbüro „pmp Projekt GmbH“ aus Hamburg mit der Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das Schloss Hoya. Das gleiche Architekturbüro hatte bereits die Grundlagen mittels einer bauhistorischen und bautechnischen Untersuchung für diesen Gebäudekomplex erarbeitet.
Im November 2015 wurde das Nutzungskonzept fertiggestellt. Neben einer Präsentation vor dem Rat der Stadt Hoya erfolgte am 25.11.2015 eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Das Gebäudeensemble des Schlosses bietet eine Nutzfläche von rund 1 600 qm. Dies macht deutlich, dass aus den vielen Ideen und Nutzungswünschen eine kleine Auswahl getroffen werden muss, wobei insbesondere die ertragsbringenden Nutzungen Berücksichtigung finden sollten. Das Gebäudeensemble besteht aus drei Gebäudeteilen:
Gebäudeteil A: Westflügel zur Weser gewandt
Gebäudeteil B: mittlerer Flügel mit Terrasse zur Weser
Gebäudeteil C: Ostflügel
Das Nutzungskonzept beinhaltet 2 Varianten sowie eine Visualisierung. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Variante II präferiert. Das Nutzungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht abgeschlossen und soll zunächst Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Weiterhin können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Ideen und Vorschlägen an diesem Prozess beteiligen. Ebenso sind seit der Erstellung des Konzeptes verschiedene Nutzungsideen hinfällig und sind nicht mehr Teil des Nutzungskonzeptes (z. B. Tourist-Info, Museumsdruckerei, etc.). Das Nutzungskonzept ist daher offen für weitere kreative Anregungen und Ideen.
Weitere Angaben können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 20
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 240-498396
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pmp Projekt GmbH
Postanschrift: Max-Brauer-Allee 79
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 450174.40 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 463679.63 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYKGM
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-152340📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-152340📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Quelle: OJS 2018/S 134-305992 (2018-07-12)