Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der. – Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI). Leistungsphasen 1 bis 9. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JYLH5
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der.
– Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der.
– Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Teilnahmenantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmenantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYLH5
Der Teilnahmenantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmenantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYLH5
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der.
– Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Das Gebäudeensemble Schloss Hoya geht zurück auf die 1213 erstmals erwähnte Burg Hoya und ist heute das wichtigste Kulturdenkmal der Stadt Hoya/Weser. Das Objekt befand sich bis vor wenigen Jahren im Besitz des Landes Niedersachsen, wurde bis 2010 als Amtsgericht genutzt und steht derzeit weitgehend leer. Im Oktober 2013 hat die Stadt Hoya/Weser das Objekt erworben und beschäftigt sich vor diesem Hintergrund schon seit einiger Zeit mit der Aufgabe, ein passendes und tragfähiges Nutzungskonzept zu entwickeln.
Das Gebäudeensemble Schloss Hoya geht zurück auf die 1213 erstmals erwähnte Burg Hoya und ist heute das wichtigste Kulturdenkmal der Stadt Hoya/Weser. Das Objekt befand sich bis vor wenigen Jahren im Besitz des Landes Niedersachsen, wurde bis 2010 als Amtsgericht genutzt und steht derzeit weitgehend leer. Im Oktober 2013 hat die Stadt Hoya/Weser das Objekt erworben und beschäftigt sich vor diesem Hintergrund schon seit einiger Zeit mit der Aufgabe, ein passendes und tragfähiges Nutzungskonzept zu entwickeln.
Die Stadt Hoya beauftragte im Februar 2015 das Architekturbüro „pmp Projekt GmbH“ aus Hamburg mit der Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das Schloss Hoya. Das gleiche Architekturbüro hatte bereits die Grundlagen mittels einer bauhistorischen und bautechnischen Untersuchung für diesen Gebäudekomplex erarbeitet.
Die Stadt Hoya beauftragte im Februar 2015 das Architekturbüro „pmp Projekt GmbH“ aus Hamburg mit der Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das Schloss Hoya. Das gleiche Architekturbüro hatte bereits die Grundlagen mittels einer bauhistorischen und bautechnischen Untersuchung für diesen Gebäudekomplex erarbeitet.
Im November 2015 wurde das Nutzungskonzept fertiggestellt. Neben einer Präsentation vor dem Rat der Stadt Hoya erfolgte am 25. November 2015 eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Das Gebäudeensemble des Schlosses bietet eine Nutzfläche von rund 1 600 qm. Dies macht deutlich, dass aus den vielen Ideen und Nutzungswünschen eine kleine Auswahl getroffen werden muss, wobei insbesondere die ertragsbringenden Nutzungen Berücksichtigung finden sollten. Das Gebäudeensemble besteht aus drei Gebäudeteilen:
Das Gebäudeensemble des Schlosses bietet eine Nutzfläche von rund 1 600 qm. Dies macht deutlich, dass aus den vielen Ideen und Nutzungswünschen eine kleine Auswahl getroffen werden muss, wobei insbesondere die ertragsbringenden Nutzungen Berücksichtigung finden sollten. Das Gebäudeensemble besteht aus drei Gebäudeteilen:
Gebäudeteil A: Westflügel zur Weser gewandt.
Gebäudeteil B: mittlerer Flügel mit Terrasse zur Weser.
Gebäudeteil C: Ostflügel.
Das Nutzungskonzept beinhaltet zwei Varianten sowie eine Visualisierung. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Variante II präferiert. Das Nutzungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht abgeschlossen und soll zunächst Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Weiterhin können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Ideen und Vorschlägen an diesem Prozess beteiligen. Ebenso sind seit der Erstellung des Konzeptes verschiedene Nutzungsideen hinfällig und sind nicht mehr Teil des Nutzungskonzeptes (z.B. Tourist-Info, Museumsdruckerei, etc.). Das Nutzungskonzept ist daher offen für weitere kreative Anregungen und Ideen.
Das Nutzungskonzept beinhaltet zwei Varianten sowie eine Visualisierung. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Variante II präferiert. Das Nutzungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht abgeschlossen und soll zunächst Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Weiterhin können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Ideen und Vorschlägen an diesem Prozess beteiligen. Ebenso sind seit der Erstellung des Konzeptes verschiedene Nutzungsideen hinfällig und sind nicht mehr Teil des Nutzungskonzeptes (z.B. Tourist-Info, Museumsdruckerei, etc.). Das Nutzungskonzept ist daher offen für weitere kreative Anregungen und Ideen.
Weitere Angaben können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmenantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen;
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorge-sehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen;
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
– mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
– mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Benennung der/des Projektverantwortlichen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a. Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b. Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c. Erfahrungsnachweis der/des Projektverantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen in Form der Benennung von jeweils mindestens zwei Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Kultur-/Sakralbauten im Sinne der Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 der HOAI 2013).
c. Erfahrungsnachweis der/des Projektverantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen in Form der Benennung von jeweils mindestens zwei Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Kultur-/Sakralbauten im Sinne der Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 der HOAI 2013).
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
– Art der Maßnahme (Neubau, Umbau, Sanierung, Erweiterung),
– Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu den geplanten Nutzungen,
– Baukosten (netto) gemäß DIN 276,
– Projektzeitraum (Beauftragung / Baubeginn / Abnahme / Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. Inbetriebnahme),
– Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2014) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen),
– Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Kultur-/Sakralbauten im Sinne der Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 der HOAI 2013).
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Kultur-/Sakralbauten im Sinne der Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 der HOAI 2013).
– Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 01.01.2014) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen),
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden;
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung;
3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
– Projektverantwortliche/r = 35 %,
– Stv. Projektverantwortliche/r = 25 %,
– Bewerber = 40 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Teilnahmenantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmenantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmenantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmenantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYLH5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-152340📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 240-498396 (2017-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JYKGM
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Gesamtwert des Auftrags: 450174.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
Im November 2015 wurde das Nutzungskonzept fertiggestellt. Neben einer Präsentation vor dem Rat der Stadt Hoya erfolgte am 25.11.2015 eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Gebäudeteil A: Westflügel zur Weser gewandt
Gebäudeteil B: mittlerer Flügel mit Terrasse zur Weser
Gebäudeteil C: Ostflügel
Das Nutzungskonzept beinhaltet 2 Varianten sowie eine Visualisierung. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Variante II präferiert. Das Nutzungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht abgeschlossen und soll zunächst Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Weiterhin können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Ideen und Vorschlägen an diesem Prozess beteiligen. Ebenso sind seit der Erstellung des Konzeptes verschiedene Nutzungsideen hinfällig und sind nicht mehr Teil des Nutzungskonzeptes (z. B. Tourist-Info, Museumsdruckerei, etc.). Das Nutzungskonzept ist daher offen für weitere kreative Anregungen und Ideen.
Das Nutzungskonzept beinhaltet 2 Varianten sowie eine Visualisierung. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Variante II präferiert. Das Nutzungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht abgeschlossen und soll zunächst Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Weiterhin können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Ideen und Vorschlägen an diesem Prozess beteiligen. Ebenso sind seit der Erstellung des Konzeptes verschiedene Nutzungsideen hinfällig und sind nicht mehr Teil des Nutzungskonzeptes (z. B. Tourist-Info, Museumsdruckerei, etc.). Das Nutzungskonzept ist daher offen für weitere kreative Anregungen und Ideen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-06 📅
Name: pmp Projekt GmbH
Postanschrift: Max-Brauer-Allee 79
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 463679.63 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.