Am Standort „Altes Hallenbad“ in Ingolstadt soll eine neue Jugendherberge errichtet und betrieben werden. Das dafür geeignete Grundstück steht im Eigentum der Stadt Ingolstadt und wird auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages übertragen werden. Der Investor/Betreiber hat sich hier zu verpflichten, das Gebäude auf eigene Kosten zu errichten und dauerhaft (mindestens 25 Jahre mit einer weiteren Option seitens des Betreibers mit fünf Jahren) auf eigene Rechnung eine Jugendherberge zu betreiben. Der ausgewählte Betreiber ist verpflichtet, auf seine Kosten ein geeignetes Architekturbüro mit den Planungsleistungen (Lph. 1-5) für die Jugendherberge zu beauftragen. Konkrete Angaben sind den beiligenden Unterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-06.
Auftragsbekanntmachung (2017-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Jugendherbergen
Referenznummer: 173/17
Kurze Beschreibung:
Am Standort „Altes Hallenbad“ in Ingolstadt soll eine neue Jugendherberge errichtet und betrieben werden. Das dafür geeignete Grundstück steht im Eigentum der Stadt Ingolstadt und wird auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages übertragen werden. Der Investor/Betreiber hat sich hier zu verpflichten, das Gebäude auf eigene Kosten zu errichten und dauerhaft (mindestens 25 Jahre mit einer weiteren Option seitens des Betreibers mit fünf Jahren) auf eigene Rechnung eine Jugendherberge zu betreiben.
Der ausgewählte Betreiber ist verpflichtet, auf seine Kosten ein geeignetes Architekturbüro mit den Planungsleistungen (Lph. 1-5) für die Jugendherberge zu beauftragen.
Konkrete Angaben sind den beiligenden Unterlagen zu entnehmen.
Am Standort „Altes Hallenbad“ in Ingolstadt soll eine neue Jugendherberge errichtet und betrieben werden. Das dafür geeignete Grundstück steht im Eigentum der Stadt Ingolstadt und wird auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages übertragen werden. Der Investor/Betreiber hat sich hier zu verpflichten, das Gebäude auf eigene Kosten zu errichten und dauerhaft (mindestens 25 Jahre mit einer weiteren Option seitens des Betreibers mit fünf Jahren) auf eigene Rechnung eine Jugendherberge zu betreiben.
Der ausgewählte Betreiber ist verpflichtet, auf seine Kosten ein geeignetes Architekturbüro mit den Planungsleistungen (Lph. 1-5) für die Jugendherberge zu beauftragen.
Konkrete Angaben sind den beiligenden Unterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Jugendherbergen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Es handelt sich bei der zu vergebenden Leistung um eine Konzession. Dieses Formular nach VgV wurde aus technischen Gründen gewählt, da eine Konzessionsbekanntmachung technisch nicht möglich war.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge“) oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Die Formulare sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Vertretungsberechtigung ist, soweit diese sich nicht aus dem Registerauszug ergibt, ggf. durch Vorlage einer Vollmacht nachzuweisen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYY9CU.
Es handelt sich bei der zu vergebenden Leistung um eine Konzession. Dieses Formular nach VgV wurde aus technischen Gründen gewählt, da eine Konzessionsbekanntmachung technisch nicht möglich war.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge“) oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Die Formulare sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Vertretungsberechtigung ist, soweit diese sich nicht aus dem Registerauszug ergibt, ggf. durch Vorlage einer Vollmacht nachzuweisen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYY9CU.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort „Altes Hallenbad“ in Ingolstadt soll eine neue Jugendherberge errichtet und betrieben werden. Das dafür geeignete Grundstück steht im Eigentum der Stadt Ingolstadt und wird auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages übertragen werden. Der Investor/Betreiber hat sich hier zu verpflichten, das Gebäude auf eigene Kosten zu errichten und dauerhaft (mindestens 25 Jahre mit einer weiteren Option seitens des Betreibers mit fünf Jahren) auf eigene Rechnung eine Jugendherberge zu betreiben.
Am Standort „Altes Hallenbad“ in Ingolstadt soll eine neue Jugendherberge errichtet und betrieben werden. Das dafür geeignete Grundstück steht im Eigentum der Stadt Ingolstadt und wird auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages übertragen werden. Der Investor/Betreiber hat sich hier zu verpflichten, das Gebäude auf eigene Kosten zu errichten und dauerhaft (mindestens 25 Jahre mit einer weiteren Option seitens des Betreibers mit fünf Jahren) auf eigene Rechnung eine Jugendherberge zu betreiben.
Der ausgewählte Betreiber ist verpflichtet, auf seine Kosten ein geeignetes Architekturbüro mit den Planungsleistungen (Lph. 1-5) für die Jugendherberge zu beauftragen.
Konkrete Angaben sind den beiligenden Unterlagen zu entnehmen.
Dauer: 360 Monate
Beschreibung der Optionen: Laufzeit 25 Jahre mit der Option der Verlängerung um 5 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Umsatz der letzten 3 Jahre mit dem Betrieb vergleichbarer Projekte).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (Anzahl und berufliche Qualifikation der Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten 3 Jahre)
— Eigenerklärung zur beruflichen Eignung (Nachweis entsprechender Dienstleistungen in den letzten 10 Jahren).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Beurteilt wird, inwieweit der Bewerber aufgrund der eingereichten Eigenerklärungen geeignet erscheint, den Betrieb und die Errichtung der Jugendherberge nach den Zielvorstellungen der Stadt Ingolstadt zu erfüllen. Dabei werden insbesondere die Referenzen beurteilt. Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden. Es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Beurteilt wird, inwieweit der Bewerber aufgrund der eingereichten Eigenerklärungen geeignet erscheint, den Betrieb und die Errichtung der Jugendherberge nach den Zielvorstellungen der Stadt Ingolstadt zu erfüllen. Dabei werden insbesondere die Referenzen beurteilt. Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden. Es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet.
Eine Referenz ist sehr gut vergleichbar, wenn es sich hierbei um einen Betrieb einer Jugendherberge oder eines damit vergleichbaren Beherbungsbetriebes auf eigene Rechnung handelt. Weiterhin ist eine Referenz sehr gut vergleichbar ab einer Größe von 100 Betten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eine Referenz ist sehr gut vergleichbar, wenn es sich hierbei um einen Betrieb einer Jugendherberge oder eines damit vergleichbaren Beherbungsbetriebes auf eigene Rechnung handelt. Weiterhin ist eine Referenz sehr gut vergleichbar ab einer Größe von 100 Betten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Es handelt sich bei der zu vergebenden Leistung um eine Konzession. Dieses Formular nach VgV wurde aus technischen Gründen gewählt, da eine Konzessionsbekanntmachung technisch nicht möglich war.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge“) oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge“) oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Die Formulare sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Vertretungsberechtigung ist, soweit diese sich nicht aus dem Registerauszug ergibt, ggf. durch Vorlage einer Vollmacht nachzuweisen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYY9CU.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 215-446985 (2017-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort „Altes Hallenbad“ in Ingolstadt soll eine neue Jugendherberge errichtet und betrieben werden. Das dafür geeignete Grundstück steht im Eigentum der Stadt Ingolstadt und wird auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages übertragen werden. Der Investor/Betreiber hat sich hier zu verpflichten, das Gebäude auf eigene Kosten zu errichten und dauerhaft (mindestens 25 Jahre mit einer weiteren Option seitens des Betreibers mit 5 Jahren) auf eigene Rechnung eine Jugendherberge zu betreiben.
Der ausgewählte Betreiber ist verpflichtet, auf seine Kosten ein geeignetes Architekturbüro mit den Planungsleistungen (Lph. 1-5) für die Jugendherberge zu beauftragen.
Konkrete Angaben sind den beiligenden Unterlagen zu entnehmen.
Am Standort „Altes Hallenbad“ in Ingolstadt soll eine neue Jugendherberge errichtet und betrieben werden. Das dafür geeignete Grundstück steht im Eigentum der Stadt Ingolstadt und wird auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages übertragen werden. Der Investor/Betreiber hat sich hier zu verpflichten, das Gebäude auf eigene Kosten zu errichten und dauerhaft (mindestens 25 Jahre mit einer weiteren Option seitens des Betreibers mit 5 Jahren) auf eigene Rechnung eine Jugendherberge zu betreiben.
Der ausgewählte Betreiber ist verpflichtet, auf seine Kosten ein geeignetes Architekturbüro mit den Planungsleistungen (Lph. 1-5) für die Jugendherberge zu beauftragen.
Konkrete Angaben sind den beiligenden Unterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Am Standort „Altes Hallenbad“ in Ingolstadt soll eine neue Jugendherberge errichtet und betrieben werden. Das dafür geeignete Grundstück steht im Eigentum der Stadt Ingolstadt und wird auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages übertragen werden. Der Investor/Betreiber hat sich hier zu verpflichten, das Gebäude auf eigene Kosten zu errichten und dauerhaft (mindestens 25 Jahre mit einer weiteren Option seitens des Betreibers mit 5 Jahren) auf eigene Rechnung eine Jugendherberge zu betreiben.
Am Standort „Altes Hallenbad“ in Ingolstadt soll eine neue Jugendherberge errichtet und betrieben werden. Das dafür geeignete Grundstück steht im Eigentum der Stadt Ingolstadt und wird auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages übertragen werden. Der Investor/Betreiber hat sich hier zu verpflichten, das Gebäude auf eigene Kosten zu errichten und dauerhaft (mindestens 25 Jahre mit einer weiteren Option seitens des Betreibers mit 5 Jahren) auf eigene Rechnung eine Jugendherberge zu betreiben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.