Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt den Ersatzneubau einer Grundschule im Ortsteil Zeesen. Der derzeitige Schulkomplex besteht aus 4 verschiedenen Gebäuden und wird durch die innerörtliche Straße (Fasanenstraße) getrennt. Auf der westlichen Seite der Fasanenstraße 7 befindet sich der kleinere Teil und auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Fasanenstraße 1-3 der größere Teil der Zeesener Grundschule. Die Stadt Königs Wusterhausen hat die Neuordnung des Bildungs- und Kulturstandortes Zeesen beschlossen. Entsprechend soll der Schulcampus ausschließlich auf der Fläche der Fasanenstraße 1-3 sowie weiteren angekauften benachbarten und noch unbebauten Flächen bestehen. Der Neubau der Grundschule ersetzt den Schulaltbau. Neben dem Ersatzneubau der Grundschule sind ferner auch der Neubau einer Einfeldhalle, der Umbau einer Mehrzweckhalle sowie die vollständige Überarbeitung der Freiflächen mit Außenanlagen und Sportanlagen Gegenstand des Wettbewerbs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2017-264-TNW-V
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt den Ersatzneubau einer Grundschule im Ortsteil Zeesen. Der derzeitige Schulkomplex besteht aus 4 verschiedenen Gebäuden und wird durch die innerörtliche Straße (Fasanenstraße) getrennt. Auf der westlichen Seite der Fasanenstraße 7 befindet sich der kleinere Teil und auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Fasanenstraße 1-3 der größere Teil der Zeesener Grundschule.
Die Stadt Königs Wusterhausen hat die Neuordnung des Bildungs- und Kulturstandortes Zeesen beschlossen. Entsprechend soll der Schulcampus ausschließlich auf der Fläche der Fasanenstraße 1-3 sowie weiteren angekauften benachbarten und noch unbebauten Flächen bestehen. Der Neubau der Grundschule ersetzt den Schulaltbau. Neben dem Ersatzneubau der Grundschule sind ferner auch der Neubau einer Einfeldhalle, der Umbau einer Mehrzweckhalle sowie die vollständige Überarbeitung der Freiflächen mit Außenanlagen und Sportanlagen Gegenstand des Wettbewerbs.
Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt den Ersatzneubau einer Grundschule im Ortsteil Zeesen. Der derzeitige Schulkomplex besteht aus 4 verschiedenen Gebäuden und wird durch die innerörtliche Straße (Fasanenstraße) getrennt. Auf der westlichen Seite der Fasanenstraße 7 befindet sich der kleinere Teil und auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Fasanenstraße 1-3 der größere Teil der Zeesener Grundschule.
Die Stadt Königs Wusterhausen hat die Neuordnung des Bildungs- und Kulturstandortes Zeesen beschlossen. Entsprechend soll der Schulcampus ausschließlich auf der Fläche der Fasanenstraße 1-3 sowie weiteren angekauften benachbarten und noch unbebauten Flächen bestehen. Der Neubau der Grundschule ersetzt den Schulaltbau. Neben dem Ersatzneubau der Grundschule sind ferner auch der Neubau einer Einfeldhalle, der Umbau einer Mehrzweckhalle sowie die vollständige Überarbeitung der Freiflächen mit Außenanlagen und Sportanlagen Gegenstand des Wettbewerbs.
A) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. III.2.2) einreichen.
Zusätzlich ist eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Bildungder Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen vorzulegen.
Ferner ist durch den Dritten/anderen Unternehmen eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründenach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Des Weiteren ist die dafür vorgesehenen Kapazität im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Gleichfalls ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die Leistungsfähigkeit des Dritten/anderen Unternehmens zur Verfügung steht – Verpflichtungserklärung Dritter/anderer Unternehmen.
Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten/anderen Unternehmensim Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit der Verpflichtungserklärung eine Haftungserklärung zur gemeinsamen Haftung bei Auftragsausführung abzugeben.
c) Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Teilleistungen und der Name (inkl. Kontaktdaten) des Unterauftragnehmers im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Durch den Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ist diesbezügliche die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Die Hinweise der Vergabeunterlagen sind hierbei zu beachten.
d) Die zur Verfügung stehenden Formblätter sind zu verwenden.
e) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereitund sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.
f) Auskünfte erteilt die Vergabestelle der Stadt Königs Wusterhausen. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Anfragen über die Kommunikationsfunktion des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VPCenter, erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass die Bewerber über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bewerber fragen unverzüglich informiert werden.
Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist allen Unternehmen in gleicher Weise zuerteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWYWUH.
A) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. III.2.2) einreichen.
Zusätzlich ist eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Bildungder Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen vorzulegen.
Ferner ist durch den Dritten/anderen Unternehmen eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründenach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Des Weiteren ist die dafür vorgesehenen Kapazität im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Gleichfalls ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die Leistungsfähigkeit des Dritten/anderen Unternehmens zur Verfügung steht – Verpflichtungserklärung Dritter/anderer Unternehmen.
Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten/anderen Unternehmensim Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit der Verpflichtungserklärung eine Haftungserklärung zur gemeinsamen Haftung bei Auftragsausführung abzugeben.
c) Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Teilleistungen und der Name (inkl. Kontaktdaten) des Unterauftragnehmers im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Durch den Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ist diesbezügliche die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Die Hinweise der Vergabeunterlagen sind hierbei zu beachten.
d) Die zur Verfügung stehenden Formblätter sind zu verwenden.
e) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereitund sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.
f) Auskünfte erteilt die Vergabestelle der Stadt Königs Wusterhausen. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Anfragen über die Kommunikationsfunktion des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VPCenter, erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass die Bewerber über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bewerber fragen unverzüglich informiert werden.
Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist allen Unternehmen in gleicher Weise zuerteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWYWUH.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt den Ersatzneubau einer Grundschule im Ortsteil Zeesen. Der derzeitige Schulkomplex besteht aus 4 verschiedenen Gebäuden und wird durch die innerörtliche Straße (Fasanenstraße) getrennt. Auf der westlichen Seite der Fasanenstraße 7 befindet sich der kleinere Teil und auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Fasanenstraße 1-3 der größere Teil der Zeesener Grundschule.
Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt den Ersatzneubau einer Grundschule im Ortsteil Zeesen. Der derzeitige Schulkomplex besteht aus 4 verschiedenen Gebäuden und wird durch die innerörtliche Straße (Fasanenstraße) getrennt. Auf der westlichen Seite der Fasanenstraße 7 befindet sich der kleinere Teil und auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Fasanenstraße 1-3 der größere Teil der Zeesener Grundschule.
Die Stadt Königs Wusterhausen hat die Neuordnung des Bildungs- und Kulturstandortes Zeesen beschlossen. Entsprechend soll der Schulcampus ausschließlich auf der Fläche der Fasanenstraße 1-3 sowie weiteren angekauften benachbarten und noch unbebauten Flächen bestehen. Der Neubau der Grundschule ersetzt den Schulaltbau. Neben dem Ersatzneubau der Grundschule sind ferner auch der Neubau einer Einfeldhalle, der Umbau einer Mehrzweckhalle sowie die vollständige Überarbeitung der Freiflächen mit Außenanlagen und Sportanlagen Gegenstand des Wettbewerbs.
Die Stadt Königs Wusterhausen hat die Neuordnung des Bildungs- und Kulturstandortes Zeesen beschlossen. Entsprechend soll der Schulcampus ausschließlich auf der Fläche der Fasanenstraße 1-3 sowie weiteren angekauften benachbarten und noch unbebauten Flächen bestehen. Der Neubau der Grundschule ersetzt den Schulaltbau. Neben dem Ersatzneubau der Grundschule sind ferner auch der Neubau einer Einfeldhalle, der Umbau einer Mehrzweckhalle sowie die vollständige Überarbeitung der Freiflächen mit Außenanlagen und Sportanlagen Gegenstand des Wettbewerbs.
Die Aufgabe umfassen Planungsleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3, Abschnitt 1) §§ 33-37 sowie Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2) §§ 38-40 nach HOAI 2013.
— Objektplanung Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2013,
— Objektplanung Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2013.
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmt werden. Die Laufzeit wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält weitere Planungsleistungen optional zu vergeben. Ein besteht kein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Planungsleistungen.
Weitere Planungsleistungen sind:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2013
— Objektplanung Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2013
— Beratungsleistung Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1, Punkt 1.2.2 HOAI 2013
— Beratungsleistung Raumakustik gemäß Anlage 1, Punkt 1.2.2 HOAI 2013
— besondere Leistungen zum Leistungsbild Objektplanung…
… Gebäude und Innenräume: Brandschutz, Kostenfortschreibung, Kostensteuerung und Kostenkontrolle, Prüfung und Anerkennen von Plänen Dritter, Prüfen und Wertung von Nebenangeboten, Prüfen und Wertung von Nachträgen, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation, Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte, Erstellung von Flucht- und Rettungspläne
… Freianlagen: Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen, Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen, Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation, Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fasanenstraße 1-3; 15711; Königs Wusterhausen; Ortsteil Zeesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Für Architektur-/Ingenieurbüro (Entwurfsverfasser) sowie Landschaftsarchitekt / -planer:
Nachweis zur Berechtigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV gemäß Vorgaben des EU-Staates in dem der Bewerber ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Für Architektur-/Ingenieurbüro (Entwurfsverfasser) sowie Landschaftsarchitekt / -planer:
a) Nachweis einer bestehender Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate mit Ausweisung der Gültigkeitsdauer).
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Versicherung muss für die Dauer der Vertragslaufzeit des zu vergebenen Vertrages bestehen bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Versicherung muss für die Dauer der Vertragslaufzeit des zu vergebenen Vertrages bestehen bleiben.
b) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Zu a) Höhe Deckungssumme Berufshaftpflichtversicherung mind. 3.000.000,00 Euro für Personenschäden sowie mind. 1 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die entsprechende Zusicherung der Versicherung des Bewerbers/Mitglied der Bewerbergemeinschaft, im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung an die geforderte Deckungssumme anzupassen, als Nachweis ausreichend.
Zu a) Höhe Deckungssumme Berufshaftpflichtversicherung mind. 3.000.000,00 Euro für Personenschäden sowie mind. 1 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die entsprechende Zusicherung der Versicherung des Bewerbers/Mitglied der Bewerbergemeinschaft, im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung an die geforderte Deckungssumme anzupassen, als Nachweis ausreichend.
zu b) Höhe Gesamtumsatz mind. 1.000.000,00 Euro für Architektur-/Ingenieurbüro (Entwurfsverfasser) und Höhe Gesamtumsatz mind. 150 000,00 EUR für Landschaftsarchitekt / -planer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
A) Für Architektur-/Ingenieurbüro (Entwurfsverfasser):
A1. Drei Referenzen für Hochbauprojekte aus dem Bereich soziale Infrastruktur (Kindertagesstätten / Schulen / Hort / Betreuung) innerhalb der letzten fünf Jahre, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne der HOAI 2013 vollständig erbracht wurden.
Anerkannt werden realisierte oder im Bau befindliche Referenzobjekte, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden und die Mindesthöhe der Nettobaukosten erfüllt werden.
B) Für Landschaftsarchitekt / -planer:
B1. Drei Referenzen für Freianlagenplanung aus dem Bereich Bildung / Sport innerhalb der letzten fünf Jahre, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne der HOAI 2013 vollständig erbracht wurde.
Mindeststandards:
Zu A1.) Nettobaukosten nach DIN 276 (KG 300 und 400) der Referenzprojekte in Höhe von mind. 3 000 000,00 EUR.
zu B1.) Nettobaukosten nach DIN 276 (KG 500) der Referenzprojekte in Höhe von mind. 250 000,00 EUR.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Für den Architektur-/Ingenieurbüro (Entwurfsverfasser) sowie Landschaftsarchitekt / -planer:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
b) Erklärung, dass die Bestimmungen nach § 128 Abs. 1 GWB eingehalten werden.
c) Eigenerklärung, dass gemäß § 73 Abs. 3 VgV die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losverfahren getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losverfahren getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-09 📅
A) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. III.2.2) einreichen.
Zusätzlich ist eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Bildungder Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen vorzulegen.
b) Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen vorzulegen.
Ferner ist durch den Dritten/anderen Unternehmen eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründenach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Des Weiteren ist die dafür vorgesehenen Kapazität im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Gleichfalls ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die Leistungsfähigkeit des Dritten/anderen Unternehmens zur Verfügung steht – Verpflichtungserklärung Dritter/anderer Unternehmen.
Des Weiteren ist die dafür vorgesehenen Kapazität im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Gleichfalls ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die Leistungsfähigkeit des Dritten/anderen Unternehmens zur Verfügung steht – Verpflichtungserklärung Dritter/anderer Unternehmen.
Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten/anderen Unternehmensim Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit der Verpflichtungserklärung eine Haftungserklärung zur gemeinsamen Haftung bei Auftragsausführung abzugeben.
Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten/anderen Unternehmensim Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit der Verpflichtungserklärung eine Haftungserklärung zur gemeinsamen Haftung bei Auftragsausführung abzugeben.
c) Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Teilleistungen und der Name (inkl. Kontaktdaten) des Unterauftragnehmers im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Durch den Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ist diesbezügliche die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen.
c) Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Teilleistungen und der Name (inkl. Kontaktdaten) des Unterauftragnehmers im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Durch den Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ist diesbezügliche die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Die Hinweise der Vergabeunterlagen sind hierbei zu beachten.
d) Die zur Verfügung stehenden Formblätter sind zu verwenden.
e) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereitund sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.
e) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereitund sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.
f) Auskünfte erteilt die Vergabestelle der Stadt Königs Wusterhausen. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Anfragen über die Kommunikationsfunktion des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VPCenter, erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass die Bewerber über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bewerber fragen unverzüglich informiert werden.
f) Auskünfte erteilt die Vergabestelle der Stadt Königs Wusterhausen. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Anfragen über die Kommunikationsfunktion des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VPCenter, erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass die Bewerber über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bewerber fragen unverzüglich informiert werden.
Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist allen Unternehmen in gleicher Weise zuerteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWYWUH.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318660📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de📧
Fax: +49 3318661533 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]“
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nach-prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nach-prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich II Zentrale Dienste, Sachgebiet 30 Vergabe/RechtSchlossstraße
Postanschrift: Schlossstraße 3
Postort: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Telefon: +49 3375273-513📞
E-Mail: vergabe@stadt-kw.de📧
Fax: +49 3375273-218 📠
Internetadresse: www.koenigs-wusterhausen.de/🌏
Quelle: OJS 2017/S 230-479516 (2017-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1043560.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Beratungsleistung Raumakustik gemäß Anlage 1, Punkt 1.2.2 HOAI 2013,
— besondere Leistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume: Brandschutz, Kostenfortschreibung, Kostensteuerung und Kostenkontrolle, Prüfung und Anerkennen von Plänen Dritter, Prüfen und Wertung von Nebenangeboten, Prüfen und Wertung von Nachträgen, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation, Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte, Erstellung von Flucht- und Rettungspläne,
— besondere Leistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume: Brandschutz, Kostenfortschreibung, Kostensteuerung und Kostenkontrolle, Prüfung und Anerkennen von Plänen Dritter, Prüfen und Wertung von Nebenangeboten, Prüfen und Wertung von Nachträgen, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation, Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte, Erstellung von Flucht- und Rettungspläne,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fasanenstraße 1-3 15711 Königs Wusterhausen Ortsteil Zeesen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Städtebau und Architektur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Funktionalität
Preis (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-20 📅
Name: sander.hofrichter Architekten GmbH
Postanschrift: Kapellengasse 11
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67034
Land: Deutschland 🇩🇪 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1043560.48 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 160 (1) GWB: die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.