Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Lügde
Postanschrift: Am Markt 1
Postort: Lügde
Postleitzahl: 32676
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: André Siedenberg
Telefon: +49 211430770275📞
E-Mail: siedenberg@kommunalagenturnrw.de📧
Fax: +49 211 / 43077-22 📠
Region: Lippe🏙️
URL: http://www.kommunalagenturnrw.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Lügde-Planungsleistungen Sanierung Johannes-Gigas Schule
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Planungsleistungen für die Sanierung der Johannes-Gigas Schule in Lügde”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 627492.59 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Detmold🏙️
Ort der Leistung: Lippe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Lügde
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Planungsleistungen für die Sanierung der Johannes-Gigas Schule in Lügde: Gesucht wird ein Generalplaner für die Sanierung der Johannes-Gigas...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Planungsleistungen für die Sanierung der Johannes-Gigas Schule in Lügde: Gesucht wird ein Generalplaner für die Sanierung der Johannes-Gigas Schule in Lügde. Eine Projektbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungen des Vertrages werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Entwurfs- und Genehmigungsplanung,
— Stufe 2: Ausführungsplanung bis...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungen des Vertrages werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Entwurfs- und Genehmigungsplanung,
— Stufe 2: Ausführungsplanung bis Projektabschluss.
Im ersten Schritt werden lediglich die Leistungen der ersten Vertragsstufe beauftragt. Die Stadt Lügde behält sich eine Folgebeauftragung der Leistungen der zweiten Vertragsstufe vor.
Die Beauftragung der Stufe 2 ist an die Zuwendung von Fördermitteln geknüpft.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 248-523351
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schmersahl Biermann Prüßner Architekten und Stadtplaner PartGmbH
Postanschrift: Friesenweg 12
Postort: Bad Salzuflen
Postleitzahl: 32107
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lippe🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Ingenieurbüro Oliver Schmitz
Postanschrift: Gildestraße 4
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32760
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 627492.59 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2018/S 143-327524 (2018-07-24)