In Plattling soll das Forschungszentrum Modern Mobilität (MoMo) der Technischen Hochschule Deggendorf entstehen. Für dieses Forschungszentrum sollen die notwendigen Forschungsflächen geschaffen werden.
Vergeben werden hierzu die Architektenleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1, Leistungsphasen 1-9 inkl. der besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Plattling
Postanschrift: Preysingplatz 1
Postort: Plattling
Postleitzahl: 94447
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Telefon: +49 94129734-10📞
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Fax: +49 94129734-11 📠
Region: Deggendorf🏙️
URL: www.plattling.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Plattling – Technologietransferzentrum „MoMo"
326/17
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“In Plattling soll das Forschungszentrum Modern Mobilität (MoMo) der Technischen Hochschule Deggendorf entstehen. Für dieses Forschungszentrum sollen die...”
Kurze Beschreibung
In Plattling soll das Forschungszentrum Modern Mobilität (MoMo) der Technischen Hochschule Deggendorf entstehen. Für dieses Forschungszentrum sollen die notwendigen Forschungsflächen geschaffen werden.
Vergeben werden hierzu die Architektenleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1, Leistungsphasen 1-9 inkl. der Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 657353.0
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 801229.3
In Plattling soll das Forschungszentrum Modern Mobilität (MoMo) der Technischen Hochschule Deggendorf entstehen. Das Forschungszentrum wird sich in zwei übergeordnete Forschungsbereiche gliedern, in den Forschungsbereich Technologieentwicklungen für moderne Mobilität (Leistungselektronik, Energiespeicherung und Lösungen für autonomes Fahren) sowie den Forschungsbereich Computertomographie (gestützte Messtechnik für Echtzeitvermessung kompletter Fahrzeuge).
Für dieses Forschungszentrum sollen die notwendigen Forschungsflächen geschaffen werden. Das dafür geeignete Grundstücksareal liegt nördlich des Bahnhofs zwischen den Bahnanlagen und der Werkstraße (im Wesentlichen Flur Nr. 507/8). Für eine ca. 4 ha große Fläche wurde ein Bebauungsplan erstellt. Ziel der Stadt Plattling ist es, die gesamte Fläche zu einem großen Wissenszentrum zu entwickeln. Auf dem Gelände befinden sich zwei unter Denkmalschutz stehende Backsteingebäude (Werkstraße 17 und 19) – ehemalige Reservoir- und Verwaltungsgebäude des Bahnbetriebswerkes —.Für diese Gebäude wurde 2016 eine Nutzbarkeitsstudie erstellt. Im Gebäude Werkstraße 17 sollen Büroräume für das Forschungszentrum entstehen, für das Gebäude Werkstraße 19 ist derzeit noch keine spezielle Nutzung vorgesehen. Das Gebäude Werkstraße 17 ist generalzusanieren und zweckentsprechend umzubauen. Ein Raumprogramm für die erforderlichen Büroflächen ist vorhanden. Im Westen, anschließend oder angebunden an das Gebäude Werkstraße 17 soll eine Halle im Ausmaß von ca. 40 × 25 m errichtet werden, in der die Labore und sonstigen Forschungseinrichtungen untergebracht werden. Die Erweiterungsmöglichkeit der Halle ist vorzusehen. Die Halle muss auch eine Umfahrungsmöglichkeit haben.
Soweit die erforderlichen Büroräume gemäß Raumprogramm nicht im Gebäude Werkstraße 17 untergebracht werden können, sollen diese ebenfalls im Bereich des Hallenbaus errichtet werden.
Laut dem vorliegenden Bebauungsplan wird von den Stadtwerken Plattling nur das häusliche Schmutzwasser abgenommen. Somit ist sämtliches Oberflächenwasser auf dem Grundstück ohne Beeinträchtigung von Dritten zu beseitigen.
Die Rückstau ebene für das Plangebiet ist die Straßenoberkante der Werkstraße. Zu berücksichtigen ist, dass das beplante Gelände tiefer als die Werkstraße liegt. Dieser Sachverhalt ist in der Planung zu berücksichtigen und nachvollziehbar darzustellen.
Folgende Auswirkungen sind hinsichtlich der Rückstau ebene möglich und somit zu berücksichtigen:
— Austritt des Rückstaus aus der Rückstau ebene (Werkstraße),
— Austritt des Rückstaus aus niedrigeren Öffnungen auf der Freifläche
Zwischen den Gebäuden Werkstraße 17 und 19 soll ein Verbindungsbau entstehen. Dieser Verbindungsbau stellt den Foyerbereich dar, es soll ein repräsentativer Eingangsbereich zum Wissenszentrum entstehen.
Für diese Maßnahmen werden stufenweise die Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume vergeben. Der zu vergebende Planungsauftrag betrifft:
— die Generalsanierung und den Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes Werkstraße 17 (Büronutzung gemäß Raumprogramm),
— den zu erstellenden Verbindungsbau zwischen den Gebäuden 17 und 19 (repräsentatives Foyer),
— die zu erstellende Halle für die Labore und sonstigen Forschungseinrichtungen (Zweckbau unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und schnellen Realisierbarkeit).
Grob geschätzt werden die Kosten (Kostengruppen 300 und 400) für die Halle bei ca. 3,5 Mio. EUR brutto, für die Sanierung des Gebäudes Werkstraße 17 bei ca. 1,75 Mio. EUR brutto und für die Erstellung des Verbindungsbaus bei ca. 1,0 bis 2,0 Mio. EUR liegen, so dass die Gesamtkosten der Kostengruppen 300 und 400 für das Projekt bei ca. 6,0 -7,0 Mio. EUR brutto liegen werden.
Rest siehe Aufgabenbeschreibung in Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herausforderungen/Schwierigkeiten mit Generalsanierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellungen Verbindungsbau/Eingangsbereich
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Bei dem Laborgebäude soll es sich um eine Funktionshalle, einen Zweckbau handeln, wobei auf Wirtschaftlichkeit und schnelle Realisierbarkeit Wert gelegt...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Bei dem Laborgebäude soll es sich um eine Funktionshalle, einen Zweckbau handeln, wobei auf Wirtschaftlichkeit und schnelle Realisierbarkeit Wert gelegt wird. Wie könnten Sie dem gerecht werden?
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wie gewährleisten Sie die örtliche Präsenz?
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation
Preis (Gewichtung): 10
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Lph. 1 und 2
Stufe 2: Lph. 3 und 4
Stufe 3: Lph. 5, 6 und 7
Stufe 4: Lph. 8 und 9” Beschreibung
Zusätzliche Informationen: In der Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 243-506517
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Brunner Architekten Ingenieure Gmbh
Postanschrift: Metzgergasse 19
Postort: Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deggendorf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 657353.00
Höchstes Angebot: 801229.32
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYYSRQ
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe vorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 137-313265 (2018-07-16)