Die Beschaffung betrifft die Lieferung und Inbetriebnahmegenehmigung (§ 62 BOStrab) von 6 hochflurigen 6-achsigen Stadtbahnfahrz. sowie die Modernisierung von insgesamt 25 Bestandsfahrz.. Alle neuen sowie zu modernisierenden Fahrz. sind im gemischten Zugverbandsbetrieb in Betrieb zu nehmen (§ 62 BOStrab). Die neuen und modernisierten Fahrz. müssen untereinander in allen Konstellationen voll funktional kuppelbar sein. Daneben müssen die Fahrz. mechanisch mit den vorhandenen TANGO-Fahrz. (Fa. Stadler) kuppelbar sein. Die Modernisierung betrifft 13 Stadtbahnwg. Typ B80-D (Bauj. 1988/1989) und 12 Stadtbahnwg. Typ B80-D (Baujahr 1993), unter Verwendung insbesondere der vorhandenen Rohkarosserien und Drehgestelle der B80-D Fahrz.. Es ist eine hohe Bauteilgleichheit im Bereich der Mechanik zwischen modernisierten und neuen Fahrz. herzustellen. Es müssen im Zuge der Modernisierung die Komponenten der E-Ausrüstung eingesetzt werden, die auch in der Ausstattung der neuen Fahrz. verwendet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbahnpersonenwagen
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die Lieferung und Inbetriebnahmegenehmigung (§ 62 BOStrab) von 6 hochflurigen 6-achsigen Stadtbahnfahrz. sowie die Modernisierung von insgesamt 25 Bestandsfahrz.. Alle neuen sowie zu modernisierenden Fahrz. sind im gemischten Zugverbandsbetrieb in Betrieb zu nehmen (§ 62 BOStrab). Die neuen und modernisierten Fahrz. müssen untereinander in allen Konstellationen voll funktional kuppelbar sein. Daneben müssen die Fahrz. mechanisch mit den vorhandenen TANGO-Fahrz. (Fa. Stadler) kuppelbar sein. Die Modernisierung betrifft 13 Stadtbahnwg. Typ B80-D (Bauj. 1988/1989) und 12 Stadtbahnwg. Typ B80-D (Baujahr 1993), unter Verwendung insbesondere der vorhandenen Rohkarosserien und Drehgestelle der B80-D Fahrz.. Es ist eine hohe Bauteilgleichheit im Bereich der Mechanik zwischen modernisierten und neuen Fahrz. herzustellen. Es müssen im Zuge der Modernisierung die Komponenten der E-Ausrüstung eingesetzt werden, die auch in der Ausstattung der neuen Fahrz. verwendet werden.
Die Beschaffung betrifft die Lieferung und Inbetriebnahmegenehmigung (§ 62 BOStrab) von 6 hochflurigen 6-achsigen Stadtbahnfahrz. sowie die Modernisierung von insgesamt 25 Bestandsfahrz.. Alle neuen sowie zu modernisierenden Fahrz. sind im gemischten Zugverbandsbetrieb in Betrieb zu nehmen (§ 62 BOStrab). Die neuen und modernisierten Fahrz. müssen untereinander in allen Konstellationen voll funktional kuppelbar sein. Daneben müssen die Fahrz. mechanisch mit den vorhandenen TANGO-Fahrz. (Fa. Stadler) kuppelbar sein. Die Modernisierung betrifft 13 Stadtbahnwg. Typ B80-D (Bauj. 1988/1989) und 12 Stadtbahnwg. Typ B80-D (Baujahr 1993), unter Verwendung insbesondere der vorhandenen Rohkarosserien und Drehgestelle der B80-D Fahrz.. Es ist eine hohe Bauteilgleichheit im Bereich der Mechanik zwischen modernisierten und neuen Fahrz. herzustellen. Es müssen im Zuge der Modernisierung die Komponenten der E-Ausrüstung eingesetzt werden, die auch in der Ausstattung der neuen Fahrz. verwendet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbahnpersonenwagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-01 📅
Datum des Beginns: 2018-04-03 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 145-300265
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
(1) Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 100 Abs. 1 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag dient der Ausübung der Sektorentätigkeit im Bereich Verkehrsleistung gemäß § 102 Abs. 4 GWB. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
(2) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§ 142, 123 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
(4) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen unter Nr. (2) bis Nr. (4) Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern.
(5) Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter https://www.subreport.de/E23456317 unter Verwendung der ID E23456317 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar.
(6) Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist der Unterlage „Verfahrensbedingungen“ zu entnehmen.
(1) Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 100 Abs. 1 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag dient der Ausübung der Sektorentätigkeit im Bereich Verkehrsleistung gemäß § 102 Abs. 4 GWB. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
(2) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§ 142, 123 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
(4) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen unter Nr. (2) bis Nr. (4) Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern.
(5) Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter https://www.subreport.de/E23456317 unter Verwendung der ID E23456317 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar.
(6) Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist der Unterlage „Verfahrensbedingungen“ zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich ab dem 31.12.2027 bis zum 31.12.2028, sofern der Auftraggeber die Option über zusätzliche Neufahrzeuge gem. II.2.11) ausübt.
Beschreibung der Optionen:
Lieferung von bis zu 4 zusätzlichen Neufahrzeugen, ausschließlich im Falle der Verlängerung der U35 CampusLinie.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (mind. 6 000 000 EUR) des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist.
Mindeststandards:
III.1.2) Nr. (1). Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
III.1.2) Nr. (1). Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt aus dem Zeitraum ab dem 1.1.2010 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist über die Zulassung bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab von mindestens 10 neu hergestellten Niederflur- oder Hochflurfahrzeugen gemäß § 62 BOStrab (Personenfahrzeuge).
(1) Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt aus dem Zeitraum ab dem 1.1.2010 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist über die Zulassung bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab von mindestens 10 neu hergestellten Niederflur- oder Hochflurfahrzeugen gemäß § 62 BOStrab (Personenfahrzeuge).
(2) Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt aus dem Zeitraum ab dem 1.1.2005 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist über die Produktion und Zulassung (nicht zwingend nach § 62 BOStrab) von mindestens 15 hochflurigen (d. h. Fußbodenhöhe ab 900 mm über Schienenoberkante) Stadtbahn- oder U-Bahn-Fahrzeugen.
(2) Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt aus dem Zeitraum ab dem 1.1.2005 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist über die Produktion und Zulassung (nicht zwingend nach § 62 BOStrab) von mindestens 15 hochflurigen (d. h. Fußbodenhöhe ab 900 mm über Schienenoberkante) Stadtbahn- oder U-Bahn-Fahrzeugen.
(3) Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren innerhalb der EU, das in Größe und Umfang mit der ausgeschriebenen Modernisierungsleistung vergleichbar ist. Vergleichbar sind Modernisierungen, in deren Rahmen konstruktive oder technische Änderungen an einer Fahrzeugserie (mindestens 3 Stück) durchgeführt wurden oder werden, die einer Neu- oder Wiederzulassung bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab oder § 32 EBO bedurften bzw. bedürfen.
(3) Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren innerhalb der EU, das in Größe und Umfang mit der ausgeschriebenen Modernisierungsleistung vergleichbar ist. Vergleichbar sind Modernisierungen, in deren Rahmen konstruktive oder technische Änderungen an einer Fahrzeugserie (mindestens 3 Stück) durchgeführt wurden oder werden, die einer Neu- oder Wiederzulassung bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab oder § 32 EBO bedurften bzw. bedürfen.
Mindeststandards:
III.1.3) Nr. (1) bis (3). Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
III.1.3) Nr. (1) bis (3). Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Vergabeunterlagen sowie die Angaben in Abschnitt VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
(1) Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 100 Abs. 1 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag dient der Ausübung der Sektorentätigkeit im Bereich Verkehrsleistung gemäß § 102 Abs. 4 GWB. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
(1) Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 100 Abs. 1 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag dient der Ausübung der Sektorentätigkeit im Bereich Verkehrsleistung gemäß § 102 Abs. 4 GWB. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
(2) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§ 142, 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§ 142, 123 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
(4) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
(4) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen unter Nr. (2) bis Nr. (4) Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen unter Nr. (2) bis Nr. (4) Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern.
(5) Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter https://www.subreport.de/E23456317 unter Verwendung der ID E23456317 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar.
(6) Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist der Unterlage „Verfahrensbedingungen“ zu entnehmen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 145-300265 (2017-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung betrifft die Lieferung und Inbetriebnahmegenehmigung (§ 62 BOStrab) von 6 hochflurigen 6-achsigen Stadtbahnfahrz. sowie die Modernisierung von insgesamt 25 Bestandsfahrz.. Alle neuen sowie zu modernisierenden Fahrz. sind im gemischten Zugverbandsbetrieb in Betrieb zu nehmen (§ 62 BOStrab). Die neuen und modernisierten Fahrz. müssen untereinander in allen Konstellationen voll funktional kuppelbar sein. Daneben müssen die Fahrz. mechanisch mit den vorhandenen TANGO-Fahrz. (Fa. Stadler) kuppelbar sein. Die Modernisierung betrifft 13 Stadtbahnwg. Typ B80-D (Bauj. 1988/1989) und 12 Stadtbahnwg. Typ B80-D(Baujahr 1993), unter Verwendung insbesondere der vorhandenen Rohkarosserien und Drehgestelle der B80-DFahrz.. Es ist eine hohe Bauteilgleichheit im Bereich der Mechanik zwischen modernisierten und neuen Fahrz. herzustellen. Es müssen im Zuge der Modernisierung die Komponenten der E-Ausrüstung eingesetzt werden, die auch in der Ausstattung der neuen Fahrz. verwendet werden.
Die Beschaffung betrifft die Lieferung und Inbetriebnahmegenehmigung (§ 62 BOStrab) von 6 hochflurigen 6-achsigen Stadtbahnfahrz. sowie die Modernisierung von insgesamt 25 Bestandsfahrz.. Alle neuen sowie zu modernisierenden Fahrz. sind im gemischten Zugverbandsbetrieb in Betrieb zu nehmen (§ 62 BOStrab). Die neuen und modernisierten Fahrz. müssen untereinander in allen Konstellationen voll funktional kuppelbar sein. Daneben müssen die Fahrz. mechanisch mit den vorhandenen TANGO-Fahrz. (Fa. Stadler) kuppelbar sein. Die Modernisierung betrifft 13 Stadtbahnwg. Typ B80-D (Bauj. 1988/1989) und 12 Stadtbahnwg. Typ B80-D(Baujahr 1993), unter Verwendung insbesondere der vorhandenen Rohkarosserien und Drehgestelle der B80-DFahrz.. Es ist eine hohe Bauteilgleichheit im Bereich der Mechanik zwischen modernisierten und neuen Fahrz. herzustellen. Es müssen im Zuge der Modernisierung die Komponenten der E-Ausrüstung eingesetzt werden, die auch in der Ausstattung der neuen Fahrz. verwendet werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der unter den Abschnitten II.1.7) u. V.2.4) angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Der Bekanntgabe des tatsächl. Wertes stehen die Gründe aus § 38 Abs. 6 SektVO entgegen, insbes. würde eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen schaden sowie den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen
Der unter den Abschnitten II.1.7) u. V.2.4) angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Der Bekanntgabe des tatsächl. Wertes stehen die Gründe aus § 38 Abs. 6 SektVO entgegen, insbes. würde eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen schaden sowie den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4)
Zusätzliche Informationen:
Der unter den Abschnitten II.1.7) u. V.2.4) angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Der Bekanntgabe des tatsächl. Wertes stehen die Gründe aus § 38 Abs. 6 SektVO entgegen, insbes. würde eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen schaden sowie den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen
Der unter den Abschnitten II.1.7) u. V.2.4) angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Der Bekanntgabe des tatsächl. Wertes stehen die Gründe aus § 38 Abs. 6 SektVO entgegen, insbes. würde eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen schaden sowie den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-31 📅
Name: Stadler Pankow GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13158
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2514111691📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.