Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH (nachfolgend SWG) vergibt Planfortschreibung und -optimierung sowie die schlüsselfertige Errichtung eines teilweise geförderten Wohnbauprojektes mit 92 Wohnungen in 6 Gebäuden und einer Tiefgarage mit 129 Stellplätzen in Friedrichshafen-Allmannsweiler.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH
Postanschrift: Heinrich-Heine-Straße 9
Postort: Friedrichshafen
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rudolf Hilebrand
E-Mail: swg-allmannsweiler@menoldbezler.de📧
Region: Bodenseekreis🏙️
URL: www.swg-friedrichshafen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: kommunal beherrschte GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH – Wohnbebauung Allmannsweiler/Eintrachtstraße – BQ 1
3502/2017”
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH (nachfolgend SWG) hat die Planfortschreibung und -optimierung sowie die schlüsselfertige...”
Kurze Beschreibung
Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH (nachfolgend SWG) hat die Planfortschreibung und -optimierung sowie die schlüsselfertige Errichtung eines teilweise geförderten Wohnbauprojektes mit 92 Wohnungen in 6 Gebäuden und einer Tiefgarage mit 129 Stellplätzen in Friedrichshafen-Allmannsweiler vergeben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH (nachfolgend SWG) hat die Planfortschreibung und -optimierung sowie die schlüsselfertige Errichtung eines teilweise geförderten Wohnbauprojektes mit 92 Wohnungen in 6 Gebäuden und einer Tiefgarage mit 129 Stellplätzen in Friedrichshafen-Allmannsweiler.
Nutzung vergeben.
Der Neubau der drei- bis viergeschossigen Wohnbebauung besteht aus 6 Baukörpern, die in offener Bebauung ein neues grünes Wohnquartier bilden. Alle Gebäude ruhen auf einem durchgehenden Untergeschoss, das neben der Parkgarage dezentrale Nebenräume für alle 6 Häuser enthält.
Planungsinhalte:
Die Gebäude unterscheiden sich in Höhe, Zuschnitt und Erschließungstypologie. Haus 1+2 bilden entlang der Bundesstraße eine schallschützende Bebauung mit einer Höhenentwicklung von E+II+D. Als Bauwerk mit überwiegend kleineren Wohnungen verfügt es über eine Laubengangerschließung im Osten und ist konstruktiv als Schottenbauweise ausgebildet. Haus 3 bildet den südlichen Raumabschluss des Quartiers. Die 3 Geschosse werden über ein Treppenhaus mit angefügtem Laubengang erschlossen. Haus 6 funktioniert in gleicher Weise, weist allerdings unterschiedliche Wohnungen aus. Haus 4 und 5 sind klassische Dreispänner, wobei Haus 5 aus baurechtlichen Festlegungen ein Dachgeschoss erhält. Es entstehen insgesamt 92 Wohneinheiten.
Alle Wohnungen verfügen über Loggien mit West- bzw. Südausrichtung. Jedes Haus wird über ein Treppenhaus mit Lift barrierefrei erschlossen und ist direkt mit der darunterliegenden Tiefgarage verbunden. Die Zufahrtsrampe befindet sich an der Wittenwiesenstraße, die Ausfahrtsrampe an der Neulandstraße. In der Tiefgarage mit 129 Stellplätzen zzgl. weiterer 14 baurechtlich nutzbarer Stellplätze östlich von Haus 1/2 werden alle erforderlichen PKW Stellplätze nachgewiesen. Ebenso verhält es sich mit den Fahrradabstellplätzen sowie aller erforderlichen Nebenräume, die im Untergeschoss bzw. im EG zwischen Haus 1 und Haus 2 untergebracht sind.
Das zu bebauende Grundstück wird im Westen durch die Wittenwiesenstraße und im Norden durch die Neulandstraße begrenzt. Im Süden schließt sich ein Sportplatz an und im Osten wird das Quartier durch eine Bundesstraße mit Lärmschutzwand flankiert. Ein differenziertes fußläufiges Wegesystem durchzieht das neue Quartier, erschließt die Hauszugänge und vernetzt es mit der umgebenden Quartiersbebauung.
Die Wohnungen im EG von Haus 1/2 sowie die Wohnungen aller Vollgeschosse in Haus 4 und 5 decken den Nachweis von barrierefreien Wohnungen nach LBO.
Die 6 Baukörper einschließlich des Untergeschosses sind Massivbauten. Alle Dachflächen werden als extensive Gründächer mit innenliegender Entwässerung ausgebildet.
Gründachaufbauhöhen und Geländeaufbauhöhen über der Tiefgarage sind gemäß den Angaben des Bebauungsplans auszuführen.
Bauplanungsrechtlicher Rahmen:
Grundlage der Bebauung ist der Bebauungsplanung der Stadt Friedrichshafen Nr. 212 „Allmannsweiler Südost“ – Satzungsbeschluss Gemeinderat 23.10.2017
Fördermittel:
Ca. 40 bis 50 % des Wohnungsgemenges von 1-Zimmer- bis 5-Zimmer-Wohnungen werden als geförderter Wohnungsbau errichtet.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 248-522471
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Wohnbauprojekt mit 92 Wohnungen in 6 Gebäuden und einer Tiefgarage mit 129 Stellplätzen in Friedrichshafen-Allmannsweiler”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Georg Reisch GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schwarzachstraße 21
Postort: Bad Saulgau
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Sigmaringen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus...”
Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde ein Betrag von 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY768
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 034-076007 (2019-02-14)